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Bielefeld

Fahndung: Wer kennt diese schwulenfeindlichen Schläger?

Zwei Teilnehmer eines schwulen Junggesellenabschieds wurden im August 2022 in Bielefeld von Unbekannten beleidigt und geschlagen, einer wurde schwer verletzt. Die Polizei veröffentlichte nun Fotos der Angreifer.


Update: Das Foto wurde nach Beendigung der Fahndung entfernt (Bild: TechLine / pixabay)

Zu Update springen: Verdächtige haben sich gestellt (20h)

Die Polizei Bielefeld bittet die Öffentlichkeit um Mithilfe bei der Aufklärung eines queerfeindlichen Gewalttat. Gesucht werden zwei Männer, die in der Nacht auf Sonntag, den 14. August 2022 einem 34-Jährigen am Boulevard unterhalb des Bielefelder Hauptbahnhofs schwere Verletzungen zufügten. Veröffentlicht wurden Bilder aus Überwachungskameras. Die jungen Männer sind darauf gut zu erkennen.

Die Angreifer störten sich offenbar an einem schwulen Junggesellenabschied. Zwei 34- und 31-jährige Teilnehmer aus Bünde kauften gegen 02.10 Uhr Getränke an einem Kiosk im Durchgang zum Boulevard. Dort wurden sie von einer Gruppe Männer grundlos angepöbelt und beleidigt.

Der 34-Jährige wurde krankenhausreif geschlagen

Der Haupttäter attackierte daraufhin den 34-Jährigen. Er fixierte den Mann und stieß ihn mit seinem Knie ins Gesicht. Der zweite Täter hielt den 31-Jährigen zurück, indem er ihn schubste und mit Schlägen drohte. Der 34-Jährige erlitt bei der Attacke schwere Verletzungen und wurde von Rettungskräften in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht.

Für die Veröffentlichung der Fahndungsfotos ein halbes Jahr nach der Tat war ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Alle anderen Ermittlungsansätze zur Identifizierung der Angreifer waren zuvor erfolglos geblieben. Der Haupttäter ist etwa 190 cm groß. Hinweise zu den Männern nimmt das Kriminalkommissariat 14 unter der (0521) 545-0 entgegen. (cw/pm)

Update 20h: Verdächtige haben sich gestellt
Nach Angaben der Polizei haben sich die beiden per Foto gesuchten Männer einen Tag nach Beginn der Foto-Fahndung gestellt. Entsprechend wurden die Bilder auf dieser Seite entfernt.

#1 TamakAnonym
  • 18.02.2023, 09:39h
  • Hofftl kriegen sie die Schweine. Unglaublich, was man sich in diesem Land inzwischen alles bieten lassen muss.
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#2 Schneller bitteAnonym
  • 18.02.2023, 10:11h
  • Es mag ja richtig sein, dass man für die Veröffentlichung von Fahndungsfotos einen Richterbeschluss braucht. Aber wieso dauert das über ein halbes Jahr?

    Hier geht es schließlich um schwerste körperliche Gewalt, hier wurde jemand krankenhausreif geprügelt und sowas kann ganz schnell auch mit bleibenden Schäden oder dem Tod enden.

    Bei sowas muss man schnellstmöglich die Täter identifizieren und härtestmöglich bestrafen um die Gesellschaft vor solchen Subjekten zu schützen.
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#3 TamakAnonym
#4 andreAnonym
  • 18.02.2023, 12:55h
  • Antwort auf #2 von Schneller bitte
  • Steht im Beitrag warum das so "lange" dauerte. Sofort veröffentlichte Fahndungsfotos gibts nur, bei Gefahr in Verzug. Also z.B. bei ausgebrochenen Sexualstraftätern. Klar, das persönliche Gefühl meint, ganz ganz schlimm. Es war sicher schmerzhaft und sehr bedauerlich. Aber Gefahr in Verzug ist das nicht. Das ist sicher genau definiert.
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#5 ChrisNAnonym
  • 18.02.2023, 13:23h
  • Antwort auf #3 von Tamak
  • Ich glaube es liegt daran, dass zuvor alle anderen Möglichkeiten intensiv ausgeschöpft sein müssen, also sprich dass man an einem Punkt angelangt sein muss, wo man sagen würde, Verfahren wird eingestellt, da Täter nicht ermittelt werden konnte. Erst dann darf man diesen Schritt gehen, so dass 6-12 Monate zwischen Tat und Veröffentlichung leider üblich sind.
    Nur bei schwersten Straftaten gibt es Ausnahmen, hier wird aber ja offenbar "nur" eine Körperverletzung angenommen und keine Tötungsabsicht unterstellt.
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#6 Schneller bitteAnonym
  • 18.02.2023, 14:13h
  • Antwort auf #4 von andre
  • "[...] gibts nur, bei Gefahr in Verzug."

    Wenn jemand schon die Schwelle überschritten hat und jemanden anderen krankenhausreif prügelt, dann kann sowas jederzeit wieder passieren. Erst recht, wenn solche Leute glauben, ihr Verhalten hätte keine Konsequenzen.

    Da IST Gefahr in Verzug!!

    Oder muss erst wieder jemand sterben? Wir haben doch in den letzten Jahren wirklich genug Fälle gehabt, wo jemand jemanden ermordet hat oder einen Terroranschlag verübt war und nachher stellt man fest, dass derjenige als Gewalttäter bekannt war, man ihn aber zu lange hat gewähren lassen. Und dann stehen alle da und fragen mit geheuchelter Betroffenheit: "Wie konnte das passieren?" - Genau sowas sind die Gründe dafür, dass sowas passiert.
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#7 Schneller bitteAnonym
  • 18.02.2023, 14:21h
  • Antwort auf #5 von ChrisN
  • "Ich glaube es liegt daran, dass zuvor alle anderen Möglichkeiten intensiv ausgeschöpft sein müssen"

    Und genau das ist der Punkt:
    bei schweren Gewalttaten (und was sonst soll eine schwere Gewalttat sein, als wenn man jemanden ins Krankenhaus prügelt) muss man sofort ALLE Ermittlungsmöglichkeiten nutzen. Der Schutz Unschuldiger muss über Persönlichkeitsrechten des Täters stehen.

    Wir reden doch hier nicht über jemanden, der im Kiosk ein Päckchen Kaugummis geklaut hat oder der jemanden beleidigt hat. Sondern wir reden hier von jemanden, der vor nichts zurückschreckt und beim nächsten mal vielleicht sogar tötet, wenn man ihn nicht rechtzeitig stoppt.

    "[...] eine Körperverletzung angenommen und keine Tötungsabsicht unterstellt."

    Erstens kann man ja keinem in den Kopf reinschauen. Und zweitens: selbst wenn keine Tötungsabsicht besteht, kann so eine Tat dennoch zum Tod führen. Wenn man z.B. unglücklich trifft, das Opfer unglücklich fällt und irgendwo aufschlägt oder auch, wenn das Opfer z.B. Blutverdünner nimmt, wo schon leichte Schläge zu Gehirnblutungen oder anderen inneren Blutungen führen können.

    Für das Opfer ist es dann herzlich egal, ob der Täter das Opfer töten wollte oder "nur" zum Krüppel schlagen wollte.

    Wer körperliche Gewalt gegen andere ausübt, hat jegliche Hemmungen verloren. So jemanden muss man stoppen, bevor er weitermacht.
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#8 TraurigAnonym
  • 18.02.2023, 14:27h
  • Antwort auf #4 von andre
  • Ist es nicht Gefahr im Verzug, wenn ein schwulenfeindlicher Schläger rumläuft? Besteht nicht die Gefahr, dass er beim nächsten vermuteten oder tatsächlichen Schwulen wieder zuschlägt?

    Ist ja nur ein Schwerverletzter. Vielleicht gibt's beim nächsten Mal ja einen Toten.

    Ob solcher Verniedlichungen dieser Taten selbst hier auf dieser Seite kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln.

    Und das 'ganz ganz schlimm' kannst du stecken lassen. Ich hoffe, dass Opfer schwulen- und queerfeindlicher Gewalt sowas nicht lesen müssen.
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#9 StaffelbergblickAnonym
  • 18.02.2023, 14:45h
  • Antwort auf #1 von Tamak
  • "Hofftl kriegen sie die Schweine. Unglaublich, was man sich in diesem Land inzwischen alles bieten lassen muss." So verständlich, nachvollziehbar Deine Wut auch ist ... aber es sind keine "Schweine". Es sind Menschen und damit können sie auch zur Verantwortung gezogen werden. Schweine sind rein formaljuristisch keine Menschen und würden auch nicht justiziable sein. Ich weigere mich seit Jahren Straftäter mit Begriffen zu belegen, um sie als "Nicht-Menschen" zu klassifizieren. Das mag emotionsgeladen verständlich sein. Aber es sind Menschen, die dies machen. Egal was auch immer Vermutlich sind freilaufende Schweine sozialer als ein Teil unserer menschlichen Spezies.
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#10 FliegenAnonym
  • 18.02.2023, 17:43h
  • So Bilder müssten ZEITNAH in Funk und Fernsehen veröffentlicht werden! Die sind schon über aller Berge und sehen bestimmt jetzt ganz anders aus!!!
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