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Niederlage vor Gerichten

Marie-Luise Vollbrecht verliert Rechtsstreit gegen Trans-Verband

Die transfeindliche Aktivistin zieht einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die dgti zurück – und sieht sich dennoch rehabilitiert.


Das Landgericht und Oberlandesgericht Köln hielten den Hashtag #MarieLeugnetNS-Verbrechen in seinem Kontext für vertretbar (Bild: WilliamCho / pixabay)

Die umstrittene Anti-Trans-Aktivistin Marie-Luise Vollbrecht ist mit dem Versuch, Kritiker*innen den Hashtag #MarieLeugnetNS-Verbrechen verbieten zu lassen, gescheitert. Nach einem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Köln zu ihrer Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts habe die Biologin ihren (zunächst gerichtlich erlassenen) Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) zurückgenommen, so der Verein am Wochenende in einer Pressemitteilung.

Der Twitter-Account TransMedienWatch, von der dgti zusammen mit weiteren Verbänden betrieben, hatte den Hashtag im letzten Sommer für einen Thread zu Aussagen Vollbrechts verwendet. "Ich finde es nicht dumm zu fragen, wer schwul war kam ins KZ aber wer transsexuell war konnte anscheinend einen Transvestitenschein beantragen", hatte Vollbrecht unter anderem bei Twitter geschrieben (queer.de berichtete). Auf Kritik, "Du willst hier wirklich etablieren, dass Trans Personen 'eine Wahl hatten', ob sie verfolgt wurden oder nicht?", antwortete Vollbrecht: "Du willst ernsthaft Juden mit Transpersonen gleichstellen. Hackt es?"

An anderer Stelle schrieb sie unter anderem "Was konnten Juden tun der Vernichtung zu entgehen? Und was konnten Transsexuelle tun." Zur Aussage, trans Personen seien sterilisiert worden, weil man sie als "entartet" angesehen habe, forderte sie Belege. Auf den menschenfeindlichen Tweet "Als Frau verkleidete Männer einfach die neuen Juden" schrieb Vollbrecht: "Es ist erschütternd". Eine Mitstreiterin schrieb: "Diese Relativierung der Shoah durch durchgeknalle Transaktivisten ist unfassbar".

Twitter / Volker_Beck

Vollbrecht war in der Vergangenheit mit ihrem Twitter-Account @Frollein_VogelV und später auch in Interviews immer wieder mit Äußerungen aufgefallen, die transgeschlechtliche Personen verächtlich machen und ihr Streben nach Rechten als unvereinbar mit Frauenrechten oder dem Feminismus darstellen. Im letzten Jahr sorgte sie mehrfach für Schlagzeilen, etwa als Co-Autorin eines transfeindlichen Gastbeitrags in der "Welt", in dem behauptet wurde, dass ARD und ZDF durch queere Sichtbarkeit in ihrem Programm Kinder "sexualisieren und umerziehen" würden (queer.de berichtete). Eine Absage und nachträgliche Durchführung eines Vortrages an der Humboldt-Uni nutzte Vollbrecht, sich als Wissenschaftlerin als Opfer von "Cancel Culture" und Trans-Aktivismus darzustellen (queer.de berichtete).

dgti: Vollbrecht "krachend gescheitert"

Entsprechend sahen trans Verbände und Personen in den Äußerungen Vollbrechts keinen Versuch eines wissenschaftlichen Diskurses oder neugierige Fragen, sondern ein weiteres klares Abwertungsbemühen. Ihre Äußerungen im damaligen Kontext könnten als "ein Leugnen von NS-Verbrechen bewertet werden", urteilte im November 2022 auch das Landgericht Köln. "Die Berufung der Verfügungsklägerin ist nach einstimmiger Auffassung des Senats offensichtlich unbegründet", betonte nun das Oberlandesgericht in seinem Hinweisbeschluss.

Twitter / dgti_ev
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Vollbrecht hatte im letzten Jahr Geld gesammelt, um sich gegen eine angebliche "Rufmord-Kampagne" gegen sich zu wehren (queer.de berichtete). Das OLG wies allerdings zur angeblichen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte unter anderem Argumente zurück, der Hashtag sei als Vorwurf der generellen Leugnung des Holocaust oder aller NS-Verbrechen zu verstehen. Der nähere Kontext des Hashtags zum Umgang des Regimes mit trans Personen sei hier klar gegeben. Auch handle es sich nicht um Schmähkritik, zumal sich Vollbrecht selbst in die Diskussion eingebracht habe: "Dass etwa anhaltslos nur Stimmung gegen die – zumindest seinerzeit in den einschlägigen Foren durchaus umtriebige – Verfügungsklägerin verbreitet worden wäre, kann man mit dem oben bereits Gesagten nicht feststellen", so das OLG. So stünde die Auseinandersetzung auch im weiteren Kontext der "öffentlichen Äußerungen und 'Aktivitäten'" Vollbrechts etwa im Zusammenhang mit dem Auftritt an der Humboldt-Universität.

Die dgti zeigte sich in ihrer Deutung des Beschlusses "erfreut, dass die Anschuldigungen gegen uns, wir hätten 'anhaltslos nur Stimmung gegen [Vollbrecht] verbreitet, [...] somit vom Tisch sind und wir dafür zu Recht vom OLG Köln rehabilitiert wurden." Festzustellen sei, dass von dem "Sieg über Transaktivisten", wie die NZZ zunächst schrieb, "nichts übrigbleibt": "Frau Vollbrecht ist krachend damit gescheitert, gegen uns als Verband vorzugehen."

Vollbrecht sieht sich "rehabilitiert"

Der Hinweisbeschluss des OLG wird von Vollbrecht und ihrer umtriebigen Anwaltskanzlei Höcker dennoch als quasi Sieg gedeutet und zu weiterer Stimmungsmache genutzt. Außerhalb der "Filterblase der Transaktivsten" sei der Hashtag wohl unzulässig, deutet die Kanzlei den Beschluss, entsprechendes wurde auch von der NZZ aufgegriffen. Vollbrecht sei quasi rehabilitiert. Die Kanzlei verweist auf eine Anmerkung des OLG, wonach Vollbrecht "im Verfahren und auch sonst" deutlich gemacht habe, "nicht (einzelne) 'NS-Verbrechen' (auch) an Transsexuellen als ohnehin klar belegbare historische Fakten in Abrede stellen zu wollen, sondern primär die Singularität der Shoah als historische Tatsache und herrschende Meinung in der Geschichtswissenschaft verteidigt zu haben".

Twitter / NoFixedAdobe
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Der Kanzlei kommen dabei teils einseitig zitierte Begrifflichkeiten und Argumentationen aus dem Beschluss des OLG zugute, das im Bemühen, den Kontext des Tweets zu erklären, mit Begriffen wie "Trans-Themensetzung" und "Filterblase" einer Abwertung von trans Aktivismus recht nahe kommt. Sie können und werden auch entsprechend benutzt – dabei setzte Vollbrecht die Trans-Themensetzung mit. Auch spricht das Gericht im Versuch, den historischen Kontext einzuordnen, etwa von "Versuchen entsprechender Gruppierungen(…), die Deutungshoheit über den Begriff der 'NS-Verbrechen' zu erlangen". So sollten Transpersonen aus ihrer Sicht als Opfer "systematischer" Verfolgung einzuordnen sein, was aus Sicht des Gerichts nicht belegt sei. So dürften "historisch sichere Belege für die in den Twitterdiskussionen anklingende systematische massenhafte Zwangssterilisation von Transsexuellen (nur wegen deren Transsexualität) offenbar nicht zu finden" sein.

Das OLG betont aber auch, es könnten an "anderer Stelle von Historikern ggf. auch Ansätze für weitere Forschungen gesehen und entsprechende Tendenzen bejaht werden". Entsprechende Fragen würden "wissenschaftlich und politisch diskutiert", und es gehe letztlich auch "um einen Streit um Begrifflichkeiten und ein 'Opferverständnis', bei dem zudem zumindest im Ansatz nachvollziehbar sein mag, warum bei dem durch die NS-Ideologie fast denklogisch vorgegebenen Angriff auf alle von der Norm abweichenden sexuellen Identitäten und Personen von einer – auch dieser Begriff ist wertend – 'systematischen' Unterdrückung auch transsexueller Personen ausgegangen werden kann, die dann aber wiederum eine begriffliche Zuordnung zu 'NS-Verbrechen' oder einem weit verstandenen Holocaust-Begriff für sich in Anspruch nehmen mag; sei es aus Sicht des Betrachters berechtigt oder nicht." (nb)

#1 PrideProfil
  • 20.02.2023, 18:25h...
  • "Dass etwa anhaltslos Stimmung gegen" Vollbrecht gemacht worden wäre, könne mensch nicht feststellen. Inhaltliche Kritik läßt sich eben nicht mundtot machen. Das sollte auch mit Geld nicht möglich sein.
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#2 HexeAnonym
  • 21.02.2023, 09:06h
  • Bei all den Spenden die sie gesammelt hat, frage ich mich ja irgendwie was das Finanzamt dazu sagt?
    Kann man als Privatperson einfach tausende Euros unversteuert annehmen?
    Ich weiß ja das man als gemeinnütziger Verein das Geld auch nur zweckgebunden ausgeben darf.
    Aber bei einer privaten Person müsste doch dann erst Recht jeder einzelne Euro als zweckgebunden gelten und dieses auch nachgewiesen werden, schlagt mich wenn ich falsch liege.

    Ich bin leider keine Steuerberaterin sondern nur ne kleine Selbstständige.

    Und ich muss ja auch Buch führen und alles ganz genau angeben?
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#3 StaffelbergblickAnonym
  • 21.02.2023, 12:26h
  • Antwort auf #2 von Hexe
  • Wenn es als Spende deklariert ist, dann sollte es über Spendenbescheinigung rechtlich abgesichert sein. Sprich, hierzu sind aus meiner Sicht entsprechende Bedingungen einzuhalten. Solle sie um "Spenden" gebeten haben, die steuerlich nicht absetzungsfähig sind ... dann könnte das Finanzamt dies im Sinne von zusätzlichen Einkünften interpretieren. Sie aber womöglich im Sinne von außergewöhnlichen Aufrechnungen auch wieder gegenrechnen.
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#4 neko-chanAnonym
  • 22.02.2023, 10:56h
  • Antwort auf #2 von Hexe
  • Wird das Finanzamt wenig interessieren. Gehe eher davon aus, dass keine Gemeinnützigkeit vorliegt und daher die "Spenden" beim Spender nicht steuerlich abzugsfähig sein werden.

    Also einfach einzelne Schenkungen und damit unter 20.000 Euro pro Person steuerfrei.

    Ob sich zivilrechtlich die Frage der Zweckgebundenheit stellt weiss ich auch nicht im Detail aber vermute, dass diese zwar theoretisch eingehalten werden müsste aber in der Praxis wahrscheinlich niemand sein Geld zurückfordert und nicht nachgehalten werden muss ob das Geld letztendlich nur für den angegebenen Zweck verwendet wurde *schulterzuck*
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