Aktueller Folgeartikel: Latzel-Freispruch aufgehoben (12:35h)
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen befasst sich an diesem Donnerstag (10 Uhr) mit dem Freispruch des queerfeindlichen Pastors Olaf Latzel, dem Volksverhetzung vorgeworfen wird. Grund für den Prozess ist die Revision der Bremer Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen.
Latzel hatte im Oktober 2019 in einer "Biblischen Fahrschule zur Ehe" vor etwa 30 heterosexuellen Paaren gegen queere Menschen gewettert. In dem Seminar, das der Pastor der Bremer St. Martinikirche auch auf seinem Youtube-Kanal veröffentlichte, nannte er Homosexualität unter anderem "todeswürdig" und eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der evangelikale Theologe warnte darüber hinaus vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelte nach mehreren Anzeigen und klagte Latzel wegen Volksverhetzung an.
Erst Geldstrafe, dann Freispruch
Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 Euro (queer.de berichtete). Im Berufungsprozess wurde der 55-Jährige im Mai 2022 jedoch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (queer.de berichtete). Für das Landgericht Bremen sind die Positionen des Pastors im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.
Bei der Revisionsverhandlung werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht; vielmehr muss das Oberlandesgericht den Freispruch auf Rechtsfehler prüfen. Teilt es die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Hat die Revision hingegen Erfolg, geht das Berufungsverfahren an das Landgericht zurück. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
Kundgebung vor dem Gericht
In einer Pressemitteilung forderte das Bündnis Queerlobby eine Verurteilung Latzels sowie seine Entfernung aus dem Pastoramt. "Hassprediger wie Olaf Latzel tragen durch ihre didaktisch angelegten, hasserfüllten Schmähungen zu einem entwürdigenden gesellschaftlichen Klima bei", erklärte Bündnissprecher Santos Blume. "Dieses gesellschaftliche Klima vereitelt den Anspruch aller queerer Menschen auf Gleichbehandlung und gleiche Teilhabe an der Gesellschaft".
Neben dem Hanseatischen Oberlandesgericht stehe auch die evangelische Landeskirche in der Pflicht, so die Queerlobby. "Indem der Kirchenausschuss Latzel weiter gewähren lässt, geht die Landeskirche Hand in Hand mit evangelikalen Fundamentalisten und trägt eine moralische Verantwortung für den von ihnen gesäten Hass", sagte Blume.
Parallel zum Prozess ruft das Bündnis am 23. Februar 2023 um 10 Uhr zu einer Kundgebung unter dem Motto "You Still Can't Pray The Gay Away" vor dem Oberlandesgericht Bremen (Am Wall 198) auf. (cw)
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Und ich bin mir ebenso sehr Sicher, das auch das Schicksal von Brianna Ghey und der Opfer in Marburg in das Sonntagsgebet einiger Kirchgemeinden Norddeutschlands aufgenommen wird. Denn wenn, wo auch immer, Menschen nach diesen vermeintlich eindeutigen Antworten suchen, kann der Hinweis "Diese Welt ist Bunt" wie ein Regenbogen als Vision für eine *schönere und somit liebenswerte* Zukunft hilfreich sein.
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