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Hanseatisches Oberlandesgericht

Homosexualität "todeswürdig": Latzel wieder vor Gericht

In Bremen beginnt heute das Revisionsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel. Das Bündnis Queerlobby fordert eine Verurteilung sowie die Entfernung aus dem Amt.


Olaf Latzel im November 2020 vor dem Amtsgericht Bremen (Bild: IMAGO / Eckhard Stengel)

Aktueller Folgeartikel: Latzel-Freispruch aufgehoben (12:35h)

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen befasst sich an diesem Donnerstag (10 Uhr) mit dem Freispruch des queerfeindlichen Pastors Olaf Latzel, dem Volksverhetzung vorgeworfen wird. Grund für den Prozess ist die Revision der Bremer Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Bremen.

Latzel hatte im Oktober 2019 in einer "Biblischen Fahrschule zur Ehe" vor etwa 30 heterosexuellen Paaren gegen queere Menschen gewettert. In dem Seminar, das der Pastor der Bremer St. Martinikirche auch auf seinem Youtube-Kanal veröffentlichte, nannte er Homosexualität unter anderem "todeswürdig" und eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der evangelikale Theologe warnte darüber hinaus vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelte nach mehreren Anzeigen und klagte Latzel wegen Volksverhetzung an.

Erst Geldstrafe, dann Freispruch

Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 Euro (queer.de berichtete). Im Berufungsprozess wurde der 55-Jährige im Mai 2022 jedoch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (queer.de berichtete). Für das Landgericht Bremen sind die Positionen des Pastors im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Bei der Revisionsverhandlung werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht; vielmehr muss das Oberlandesgericht den Freispruch auf Rechtsfehler prüfen. Teilt es die Rechtsauffassung des Landgerichts, ist das Verfahren endgültig beendet. Hat die Revision hingegen Erfolg, geht das Berufungsverfahren an das Landgericht zurück. Dort würde es dann von einer anderen Kammer neu verhandelt werden.

Kundgebung vor dem Gericht

In einer Pressemitteilung forderte das Bündnis Queerlobby eine Verurteilung Latzels sowie seine Entfernung aus dem Pastoramt. "Hassprediger wie Olaf Latzel tragen durch ihre didaktisch angelegten, hasserfüllten Schmähungen zu einem entwürdigenden gesellschaftlichen Klima bei", erklärte Bündnissprecher Santos Blume. "Dieses gesellschaftliche Klima vereitelt den Anspruch aller queerer Menschen auf Gleichbehandlung und gleiche Teilhabe an der Gesellschaft".

Neben dem Hanseatischen Oberlandesgericht stehe auch die evangelische Landeskirche in der Pflicht, so die Queerlobby. "Indem der Kirchenausschuss Latzel weiter gewähren lässt, geht die Landeskirche Hand in Hand mit evangelikalen Fundamentalisten und trägt eine moralische Verantwortung für den von ihnen gesäten Hass", sagte Blume.

Parallel zum Prozess ruft das Bündnis am 23. Februar 2023 um 10 Uhr zu einer Kundgebung unter dem Motto "You Still Can't Pray The Gay Away" vor dem Oberlandesgericht Bremen (Am Wall 198) auf. (cw)

#1 maexineAnonym
  • 23.02.2023, 08:19h
  • Errinnern wir uns, vor über einem Jahrzehnt haben einige mutige Journalist*innen mit der Broschuere "Schöner schreiben über Lesben und Schwule" ein Zeichen gesetzt. Heute nun sind diese formulierten Ziele in der täglichen Berichterstattung der Standard. Natürlich entwickelt sich die Sprache und ihr Ausdruck lebendig fort und jedem steht es frei auch über seinen Glauben zu sprechen.
    Sicher findet die Ideenschmiede im südlichen Niedersachsen Raum und Gelegenheit für einen formulierenden Glaubensdiskurs.
    Und ich bin mir ebenso sehr Sicher, das auch das Schicksal von Brianna Ghey und der Opfer in Marburg in das Sonntagsgebet einiger Kirchgemeinden Norddeutschlands aufgenommen wird. Denn wenn, wo auch immer, Menschen nach diesen vermeintlich eindeutigen Antworten suchen, kann der Hinweis "Diese Welt ist Bunt" wie ein Regenbogen als Vision für eine *schönere und somit liebenswerte* Zukunft hilfreich sein.
    Und insbesondere geistige Mobilität braucht heute keinen Eheführerschein mehr; die kommt zeitgemäß mit dem bunten* Ra(t) gut voran.

    eure maexine
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#2 PrideProfil
  • 23.02.2023, 08:24h...
  • Latzels Wortnutzung mit "todeswürdig" etc. ist sinngemäß als übelste Volksverhetzung zu verurteilen - wobei das Strafmaß leider schon, und nicht mehr revidierbar, zu niedrig angesetzt wurde - und überhaupt nicht von der Religionsfreiheit gedeckt, wie es die Richterin am Amtsgericht in ihrem Urteil so auch zweifelsfrei klar begründet hat.
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#3 TOMMAnonym
  • 23.02.2023, 09:23h
  • Man(n) muss sich wirklich nicht wundern - warum so viele Menschen aus der Institution Kirche austreten und sich abwenden ...
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#4 PrideProfil
  • 23.02.2023, 09:59h...
  • Antwort auf #1 von maexine
  • Doch der Latzel braucht wohl 'n klaren Führerschein mittels einer Verurteilung. Er will ja, wie wohl behauptet, bis vor's Bundesverfassungsgericht ziehen. Würde das Gericht ihn nicht verurteilen, würde es die Pandorra öffnen für weitere, üble Volkverhetzungen mit daraus folgenden Gewaltverbrechen an uns bis das wieder mühsam eingefangen werden müßte durch Verurteilungen wegen Volksverhetzung durch andere Gerichte.
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#5 Elena
  • 23.02.2023, 10:51h
  • Es ist mir ein Rätsel , wie so jemand Pastor sein kann. Würde er glauben, hätte längst sein Gewissen, ein ernstes Wort zu Ihm gesprochen und kein Gericht müsste sich mit ihm befassen. Würde er glauben, hätte er seinen Irrtum längst eingesehen und um Vergebung gebeten.
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#6 YannickAnonym
  • 23.02.2023, 11:11h
  • Dass die evangelische Kirche denn weiterhin in Amt und Würden lässt, zeigt nur, dass die Evangelen keinen Deut besser sind als die Katholen...

    Beides verschiedene Seiten derselben Medaille.
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#7 flecktarngayProfil
  • 23.02.2023, 12:31hBremen
  • Wenn alles das was der Hass-Prediger Latzel von
    sich gibt von der Religions u. Meinungsfreiheit, wie
    die Justiz behauptet, gedeckt ist dann wissen wir ja
    was die Gerichte und Kirche von den Queeren
    Menschen hält.
    Die Homosexualität ist " todeswürdig " wird da ja
    behauptet, also genau das was wir in den Jahren
    bis 1945 hatten. Danach wurden wir dann ins
    Gefängnis gesteckt.
    Anscheinend ist es das Bestreben der Kirche und
    einiger anderer Institutionen diese Zeiten zurück
    zu holen.
    Wenn wir uns mal das Jahr 2022 anschauen sehen wir doch genau dieses Bestreben allerorten wie in
    vielen Staaten ( auch in Europa ) die LGBTQI-feindlichkeit wieder zunimmt , insbesondere bei
    den Transpersonen.
    Wenn der Pastor L. wieder von der Justiz freigesprochen werden sollte wird das sicherlich
    für viele Personen ein
    Zeichen sein um gegen
    die Homosexuellen vorzugehen.
    Es ist ja von der Religations u. Meinungsfreiheit
    gedeckt. Oder gilt dieses nur für die Justiz und
    Kirche ?
    Menschen erster und zweiter Klasse...... das will
    man doch, auch die POLITIK und ARD u. ZDF.
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#8 Old McDonaldAnonym
#9 HmmmAnonym
#10 Elena
  • 23.02.2023, 14:45h
  • Antwort auf #8 von Old McDonald
  • Das Argument ist beinahe stichhaltig. Dass ein Konsens geleugnet, bzw. sogar abgelehnt wird, geht auf grundlegende und in Teilen absichtliche Fehlinterpretationen zurück. Der Schlüssel zur Interpretation verschiedener monotheistischer Schriften ist spätestens seit Mose allgemein bekannt. Und, so alt ist auch die Geschichte der Erzähler:innen alternativer Wahrheiten. Um zum Kern und zum Verständnis durchzudringen, hilft nur, selbst lesen und sich selbst ein Bild verschaffen.
    Es gibt eine einzige Annahme, die im Ergebnis und in letzter Instanz immer offen bleibt. Die Wahl, an ein schöpfendes Wesen zu glauben oder nicht zu glauben, kann jeder Mensch für sich frei treffen. Diese Möglichkeit, vollkommen frei zu entscheiden, ist für die Freiheit des Menschen und somit für sein Menschsein unabdingbar.
    (PS.: Die Frage ist nun, mit wem wäre eigentlich ein Konsens zu schließen?)
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