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Evangelischer Hass-Pastor

"Verbrecher vom CSD": Latzel-Freispruch aufgehoben

Im Herbst 2019 hetzte Olaf Latzel gegen CSD-Besucher*innen als "Verbrecher" und bezeichnete Homosexualität als todeswürdig. Das Landgericht fand daran nichts Schlimmes – nicht so schnell, sagt jetzt das Oberlandesgericht.


Darf man Menschen mit abweichender sexueller Orientierung als "todeswürdig" brandmarken, wie Pastor Olaf Latzel es tat? Darüber sind sich deutsche Gerichte nicht einig

Das Volks­verhetzungsverfahren gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel muss vor dem Landgericht Bremen neu aufgerollt werden. Das hat das Oberlandesgericht der Hansestadt am Donnerstag entschieden und damit einer Revision der Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben. Die Anklage hatte argumentiert, das Landgericht habe nur lückenhaft festgestellt, wie sich die Dinge abgespielt hätten. Wie "buten un binnen" berichtete, demonstrierten 50 queere Aktivist*­innen vor dem Gerichtsgebäude.

Das Verfahren geht auf eine queer­feindliche Tirade Latzels vom Oktober 2019 zurück. Damals hatte sich der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in einer "Biblischen Fahrschule zur Ehe" vor etwa 30 heterosexuellen Paaren abwertend gegenüber Homo­sexuellen, trans Menschen und CSD-Besucher*­innen geäußert. In dem Seminar, das der Pastor der Bremer St. Martinikirche auch auf seinem Youtube-Kanal veröffentlichte, nannte er Homosexualität unter anderem "todeswürdig" und eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Die Anerkennung von trans Menschen zerstöre ferner "unsere gesamte Zivilisation und Kultur".

Der evangelikale Theologe warnte darüber hinaus vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch" (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelte nach mehreren Anzeigen und klagte Latzel wegen Volks­verhetzung an.

Erst Geldstrafe, dann Freispruch

In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Bremen Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen (8.100 Euro) verurteilt (queer.de berichtete). Im Berufungsprozess wurde der 55-Jährige im Mai 2022 jedoch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (queer.de berichtete). Für das Landgericht Bremen sind die Positionen des Pastors im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Bei der Revisionsverhandlung wurden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht. vielmehr prüfte das Hanseatische Oberlandesgericht den Freispruch auf Rechtsfehler. Hätte es die Rechtsauffassung der Vorinstanz geteilt, wäre das Verfahren gegen den 55-Jährigen endgültig beendet gewesen. So geht es dreieinhalb Jahre nach der Tat in die nächste Runde – dieses Mal aber vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts.

Grüne begrüßen Neuauflage des Prozesses

Die Landesarbeitsgemeinschaft Queer der Grünen hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts begrüßt: "Es ist ein gutes Zeichen und stimmt uns hoffnungsvoll, dass das Gericht der Revision der Staatsanwaltschaft stattgegeben hat. Ein Freispruch Latzels hätte Hass und Hetze gegen queere Menschen im Namen der Religion legitimiert und so dazu beigetragen, ein gesellschaftliches Klima zu verstärken, in dem sich eben nicht alle Menschen sicher und frei bewegen können: Das darf nicht sein", erklärte der Verband. "Die Menschenwürde und der Schutz vor Diskriminierung dürfen nicht unter dem Deckmantel der Religions- und Meinungsfreiheit mit Füßen getreten werden."

Anhänger*innen des Hass-Pastors versuchten hingegen, seine Aussagen als Lappalie darzustellen. Auf Twitter erklärte etwa ein evangelikaler Christ: "Klimakleber wollen unsere Demokratie abschaffen, überall laufen Messerstecher rum, und Kindstötung soll legalisiert werden. Hat unsere Justiz nichts [Besseres] zu tun, als ich um zwei beleidigende Sätze zu kümmern, wie sie in jeder Bundestagsdebatte vorkommen?!"


(Bild: Twitter)

Latzel selbst äußert sich derzeit nicht zu der Angelegenheit. Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass man das Urteil zur Kenntnis nehme. Eine Bewertung werde allerdings erst nach Abschluss des Verfahrens vorgenommen. (dk)

#1 PrideProfil
#2 HmmmAnonym
#3 Pic_Anonym
#4 thorium222Profil
  • 23.02.2023, 13:30hMr
  • Religionsfreiheit gilt nur in den Grenzen des Grundgesetzes und Latzel hat diese längst verlassen. Es ist ein Skandal, dass es heute noch in unserer Gesellschaft überhaupt einen Freispruch für die Aussagen Latzels geben kann.
    "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
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#5 verdorbenAnonym
  • 23.02.2023, 13:34h
  • Viel ist zu dieser Figur, seinen Aussagen und seinen Unterstützter*innen schon gesagt worden.
    Fühle mich jedesmal wieder bis ins Mark beleidigt und herabgewürdigt, wenn ich seine hasserfüllte Hetze lese.
    Fassungslos bin ich zudem immer noch über die Tatsache, dass eine Instanz eines deutschen Gerichts dies als nicht strafwürdige Meinungsäußerung legalisiert hatte. Das sagt leider allzu viel über die aktuelle Situation queerer Menschen im Land der Täter und wie weit der Weg leider immer noch ist.
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#6 HmmmAnonym
  • 23.02.2023, 13:51h
  • Ich bete zu Poseidon, dass Art. 3 GG endlich erweitert wird. Auch wenn es für Fall nichts mehr ändern würde.
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#7 heinzilein09Anonym
  • 23.02.2023, 15:19h
  • Dieser Richterspruch ist zu loben,aber an sich in einem Rechtsstaat nicht anders denkbar.Wenn es eine saubere Trennung zwischen Religionen und Kirche gäbe,hätte der Hetzer nie einen Freispruch bekommen.In Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder hat der Staat nicht einen Staatsanwaltschaft in ein Generalvikariat geschickt,d.h. wir haben in diesem Land zweierlei Recht, wobei die Freiheiten der Kirchen Unrecht sind.Thorsten Latzel,der Rheinische Landesbischof,lehnt seit Beginn der Strafverfolgung gegen seinen Bruder Olaf jeden Kommentar ab, sehr beredt!Dagegen hat der Oldenbuger Bischof Thomas Adomeit von der ersten Sekunde auf unserer Seite gestanden.Aber das Fazit ist bei jedem der beiden gleich: Olaf Latzel wird nicht verwarnt und schon gar nicht entlassen.Wenn hier unter den Foristen noch Kirchenmitglieder sind, sollten sie sich schämen und nach dem Schämen schnellstens austreten. Bei einer Religionsgemeinschaft Mitglied zu sein, ist höchst unredlich! Man gibt der organisierten Kirminialität kein Geld!
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#8 KirchenmitgliedAnonym
  • 23.02.2023, 16:24h
  • Antwort auf #7 von heinzilein09
  • Ich lasse mir von niemandem vorschreiben, aus meiner Kirche auszutreten, und ich habe die ganze pauschalisierende Religionshetze in dieser ach so toleranten Community ziemlich satt.
    Und ja, ich schäme mich für Leute wie Latzel und hoffe, dass er bald verurteilt wird und dann auch das kirchliche Disziplinarverfahren wieder aufgegriffen wird.
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#9 PrideProfil
  • 23.02.2023, 17:00h...
  • "Das Volksverhetzungsverfahren ... muß neu aufgerollt werden ... und geht an eine andere Strafkammer des Landgerichts."

    Da geht meine Hoffnung mit, daß nun wieder ein wesentlich höheres Strafmaß angesetzt werden kann, das dann mit der sehr guten Urteilsbegründung des Amtsgerichts auch korreliert.
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