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Niedersachsen
Stellenbesetzung: Klage von nicht-binärer Person zurückgewiesen
Eine Hochschule in Wolfenbüttel lehnte eine nicht-binäre Person als Gleichstellungsbeauftragte ab, weil nach dem Hochschulgesetz die Stelle mit einer Frau zu besetzen ist. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht.
- 25. Februar 2023, 02:21h 2 Min.
Im Berufungsprozess um die Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule hat das niedersächsische Landesarbeitsgericht die Klage einer nicht-binären Person zurückgewiesen. Die klagende Person, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, hatte sich auf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule in Wolfenbüttel beworben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Da nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz diese Stelle aber mit einer Frau zu besetzen ist, hatte die Hochschule die Person abgelehnt.
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Die Person fühlte sich ungleich behandelt. Sie ging gegen die Stellenbesetzung vor und forderte Schadenersatz. Bei einer ersten Verhandlung vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht gab die Kammer der Hochschule recht. Auch im Berufungsverfahren hatte die klagende Person keinen Erfolg. Zwar habe die Kammer des Landesarbeitsgerichts die Ungleichbehandlung gesehen – sie sei aber nach dem geltenden Hochschulgesetz "sachlich begründet", sagte der Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wolfenbüttel ist eine an der Oker gelegene Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Wolfenbüttel in Niedersachsen. Hauptamtlicher Bürgermeister ist seit 1. November 2021 der parteilose Politiker Ivica Lukanic. (cw/dpa)
















Mein Vorschlag: Endlich damit aufhören, Qualifikation und Geschlecht / Gechlechtsidentität zu vermengen.