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Niedersachsen

Stellenbesetzung: Klage von nicht-binärer Person zurückgewiesen

Eine Hochschule in Wolfenbüttel lehnte eine nicht-binäre Person als Gleichstellungsbeauftragte ab, weil nach dem Hochschulgesetz die Stelle mit einer Frau zu besetzen ist. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Bild: pixel2013 / pixabay)

  • 25. Februar 2023, 02:21h 57 2 Min.

Im Berufungsprozess um die Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule hat das niedersächsische Landesarbeitsgericht die Klage einer nicht-binären Person zurückgewiesen. Die klagende Person, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, hatte sich auf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule in Wolfenbüttel beworben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Da nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz diese Stelle aber mit einer Frau zu besetzen ist, hatte die Hochschule die Person abgelehnt.

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Die Person fühlte sich ungleich behandelt. Sie ging gegen die Stellenbesetzung vor und forderte Schadenersatz. Bei einer ersten Verhandlung vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht gab die Kammer der Hochschule recht. Auch im Berufungsverfahren hatte die klagende Person keinen Erfolg. Zwar habe die Kammer des Landesarbeitsgerichts die Ungleichbehandlung gesehen – sie sei aber nach dem geltenden Hochschulgesetz "sachlich begründet", sagte der Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wolfenbüttel ist eine an der Oker gelegene Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Wolfenbüttel in Niedersachsen. Hauptamtlicher Bürgermeister ist seit 1. November 2021 der parteilose Politiker Ivica Lukanic. (cw/dpa)

-w-

#1 FraesdorffAnonym
  • 25.02.2023, 09:13h
  • Das Gesetz schreibt vor, dass nur Frauen den Job bekommen dürfen. Diese Tatsache ist diskriminierend für Männer und Nonbinäre. Mich erinnert das an das Ministerium für Familien und Gedöns (G. Schröder) das seit Jahrzehnten an Frauen vergeben wird. Freilich nicht auf Grund eines Gesetzes, sondern wohl aus der herrschenden Meinung heraus, dass Frauen für das Themenfeld Familie etc. qua Geschlecht als kompetent gelten.
    Mein Vorschlag: Endlich damit aufhören, Qualifikation und Geschlecht / Gechlechtsidentität zu vermengen.
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#2 GleichSachseAnonym
  • 25.02.2023, 09:22h
  • So nachdem nun hier immer gern (und viel zu oft auch zu recht) über Sachsen hergezogen wird...

    Im Sächsischen Hochschulgesetz ist seit mind. 2013 keine explizite Kopplung der Aufgaben eines Gleichstellungsbeauftragten an ihre Geschlechtsorgane mehr gegeben.

    Auch in früheren Versionen des Hochschulgesetzes stand nur drin "die Gleichstellungsbeauftragte", aber es war nicht festgelegt, dass diese Funktion zwingend von einer Frau zu besetzen ist.

    Ich kannte mind. zwei Männer, die sich vor ~20 Jahren in Sachsen erfolgreich um den Posten einer Gleichstellungsbeauftragten beworben hatten. Beim ersten war es noch ein wenig seltsam, weil das bis hoch ins Ministerium eskalierte, als selbiger sich zur Wahl aufstellen lassen wollte. (Daher kam dann auch die Änderung im Gesetz.)

    Übrigens: In Sachsen gibt es zusätzlich noch Frauenbeauftragte. Diese wird über das Personalvertretungsgesetz geregelt. Und sie muss weiblich sein, um ganz speziell Belange weiblicher Personen zu adressieren.
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#3 JuchanmomoAnonym
  • 25.02.2023, 10:26h
  • Antwort auf #1 von Fraesdorff
  • Man müsste höchstens eine Feststellungsklage anstreben, ob das Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt (Landesverfassung, Grundgesetz). Aber da das Geschlecht nicht als Merkmal für Diskriminierung zumindest im Grundgesetz drin steht, wird auch das kaum möglich sein, fürchte ich.
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