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Niedersachsen

Stellenbesetzung: Klage von nicht-binärer Person zurückgewiesen

Eine Hochschule in Wolfenbüttel lehnte eine nicht-binäre Person als Gleichstellungsbeauftragte ab, weil nach dem Hochschulgesetz die Stelle mit einer Frau zu besetzen ist. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Bild: pixel2013 / pixabay)

Im Berufungsprozess um die Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule hat das niedersächsische Landesarbeitsgericht die Klage einer nicht-binären Person zurückgewiesen. Die klagende Person, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, hatte sich auf die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten an einer Hochschule in Wolfenbüttel beworben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Da nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz diese Stelle aber mit einer Frau zu besetzen ist, hatte die Hochschule die Person abgelehnt.

Die Person fühlte sich ungleich behandelt. Sie ging gegen die Stellenbesetzung vor und forderte Schadenersatz. Bei einer ersten Verhandlung vor dem Braunschweiger Arbeitsgericht gab die Kammer der Hochschule recht. Auch im Berufungsverfahren hatte die klagende Person keinen Erfolg. Zwar habe die Kammer des Landesarbeitsgerichts die Ungleichbehandlung gesehen – sie sei aber nach dem geltenden Hochschulgesetz "sachlich begründet", sagte der Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cw/dpa)

#1 FraesdorffAnonym
  • 25.02.2023, 09:13h
  • Das Gesetz schreibt vor, dass nur Frauen den Job bekommen dürfen. Diese Tatsache ist diskriminierend für Männer und Nonbinäre. Mich erinnert das an das Ministerium für Familien und Gedöns (G. Schröder) das seit Jahrzehnten an Frauen vergeben wird. Freilich nicht auf Grund eines Gesetzes, sondern wohl aus der herrschenden Meinung heraus, dass Frauen für das Themenfeld Familie etc. qua Geschlecht als kompetent gelten.
    Mein Vorschlag: Endlich damit aufhören, Qualifikation und Geschlecht / Gechlechtsidentität zu vermengen.
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#2 GleichSachseAnonym
  • 25.02.2023, 09:22h
  • So nachdem nun hier immer gern (und viel zu oft auch zu recht) über Sachsen hergezogen wird...

    Im Sächsischen Hochschulgesetz ist seit mind. 2013 keine explizite Kopplung der Aufgaben eines Gleichstellungsbeauftragten an ihre Geschlechtsorgane mehr gegeben.

    Auch in früheren Versionen des Hochschulgesetzes stand nur drin "die Gleichstellungsbeauftragte", aber es war nicht festgelegt, dass diese Funktion zwingend von einer Frau zu besetzen ist.

    Ich kannte mind. zwei Männer, die sich vor ~20 Jahren in Sachsen erfolgreich um den Posten einer Gleichstellungsbeauftragten beworben hatten. Beim ersten war es noch ein wenig seltsam, weil das bis hoch ins Ministerium eskalierte, als selbiger sich zur Wahl aufstellen lassen wollte. (Daher kam dann auch die Änderung im Gesetz.)

    Übrigens: In Sachsen gibt es zusätzlich noch Frauenbeauftragte. Diese wird über das Personalvertretungsgesetz geregelt. Und sie muss weiblich sein, um ganz speziell Belange weiblicher Personen zu adressieren.
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#3 JuchanmomoAnonym
  • 25.02.2023, 10:26h
  • Antwort auf #1 von Fraesdorff
  • Man müsste höchstens eine Feststellungsklage anstreben, ob das Gesetz nicht gegen die Verfassung verstößt (Landesverfassung, Grundgesetz). Aber da das Geschlecht nicht als Merkmal für Diskriminierung zumindest im Grundgesetz drin steht, wird auch das kaum möglich sein, fürchte ich.
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#4 PrideProfil
  • 25.02.2023, 10:34h...
  • Antwort auf #1 von Fraesdorff
  • Ach, Blödsinn, ihr beiden. Frauen sind im Vergleich zu Männern das noch immer diskriminierte Geschlecht. Und deshalb muß aus dieser Diskriminierungserfahrung heraus der Posten mit einer Frau besetzt werden und auf keinen Fall mit einem Mann mit einer Cis-Hetero-Identität, auch wenn jetzt Überlegungen angestellt werden müssen, wie die aus Diskriminierungserfahrungen aufgrund weiterer geschlechtlicher Identitäten und Orientierungen herzuleitende Kompetenz in Sachen Gleichstellung in den Posten der Gleichstellungsbeauftragten mit eingebracht werden kann.
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#5 Thomas_LOSAnonym
  • 25.02.2023, 10:37h
  • Dieses merkwürdige Gebaren mit dem Posten "Gleichstellungsbeauftragte" haben wir in der BA auch. Es wird grundsätzlich nur Frauen gewählt. Ich habe das noch nie verstanden, zumal es ja um Gleichstellung geht und das eigentlich somit alle Mitarbeitenden betrifft.
    Ich glaube da muss sich was ändern, da es sonst mit der Gleichstellung nicht viel her ist.
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#6 PrideProfil
  • 25.02.2023, 10:49h...
  • Antwort auf #3 von Juchanmomo
  • Das "Geschlecht als Diskriminierungsmerkmal" steht schon im Grundgesetz. Und deshalb müssen, wie ich in meinem vorigen # grschrieben habe, Überlegungen angestellt werden, wie Menschen außerhalb einer Cis-Hetero Identität mit in den Posten der Gleichstellungsbeauftragten eingebracht werden kann. Frauen mit einer derart großen Zahl an Diskriminierten können aber jedenfalls mit der Besetzung nicht so einfach umgangen werden.
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#7 SatiredetektorAnonym
  • 25.02.2023, 12:12h
  • Antwort auf #4 von Pride
  • Wenn das Satire sein soll, kennzeichne es bitte als solche.
    Nur weil du augenscheinlich das Konzept von Empathie nicht verstanden hast, heißt das noch lange nicht, dass es keine gibt.
    Und nur einen Pimmel zu haben, ist kein Garant nicht Diskriminiert worden zu sein. Auch Dicke, Dünne, Große, Kleine, Dumme, Schlaue können aus der eigenen Erfahrung von Diskriminierung lernen und Konsequenzen draus ziehen, wie Gleichstellung und Chancengleichheit gewahrt werden können.
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#8 Exil BorusseAnonym
  • 25.02.2023, 15:07h
  • Ich hoffe einfach mal, dass daran vielleicht deutlich wird, dass wir mit einem Gleichstellungsrecht, das nur Männer und Frauen gleichstellen will, mehr als fünf Jahre nach der Anerkennung mind. einen weiteren Geschlechts (genaugenommen zwei mit 'kein Eintrag') irgendwie ein logisches Problem haben.
    Und Bundes- sowie Landesgesetze endlich angepasst gehören!

    Dass Nichtbinäre nicht weniger Ahnung von Diskriminierung haben als Frauen, steht ja wohl außer Debatte.
    Allerdings sind 'Gleichstellungsbeauftragte' oft ausschließlich mit der Durchsetzung des (Landes-)Gleichstellungsgesetzes beauftragt - und zumindest das hiesige (By) will in Anlehnung an das Bundesgesetz nunmal nur Männer und Frauen einander gleichsstellen.
    Tatsächlich wurden die Glst-Beauftragten des Freistaates extra nochmal darauf hingewiesen, was ihre Aufgabe sei und was nicht! Nicht dass sich irgendwer von denen erdreistet, sich für Diverse oder auch z.B. queere Themen allg. einzusetzen! (dass davon ein Großteil auch Männer und Frauen sind, interessiert nicht).
    Zumindest in unserer Verwaltung sind die Gleichstellungs-Personen auch nicht für irgendeine andere Form der Benachteiligung zuständig. Weswegen es noch Schwerbehindertenbeauftragte gibt; alles andere, wie Rassismus etwa, gibts im Land der Dirndl schließlich nicht... und wahlweise queerphobie oder queerness auch nicht. *Sarkasmusmarker*.
    In He wurde deutlich vor 2017 schon umgestellt von Frauenbeauftragten (Frauen) auf Gleichstellungsbeauftragte (nicht mehr auf Frauen beschränkt; und m.W. auch für verschiedene Themen zuständig).

    Ich wüsste allerdings nicht, dass die eingesetzten Beauftragten zwangläufig auf die Umsetzung des exakten Wortlaut des Gleichstellungsgeseztes beschränkt sein müssten. Selbst wenn ihre Existenz dort vorgeschrieben ist. Sprich: Wer welche einsetzt, dürfte denen auch viel weitere Aufgaben geben.
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#9 EchseAnonym
  • 25.02.2023, 15:08h
  • Antwort auf #1 von Fraesdorff
  • cis Männer "diskriminieren" ist allerdings genau so unproblematisch wie angebliche "Heterophobie" oder "Rassismus" gegen Weiße.

    Bei der Diskriminierung von nonbinären Personen, die tatsächlich eine marginaliserte Geschlechtszugehörigkeit haben, sieht das vollkommen anders aus. Auch einem trans Mann würde ich die Stelle zutrauen (und eine trans Frau wäre ja eh schon innerhalb der Stellenausschreibung geeignet). Aber ein cis Mann auf so einem Posten wird niemals wirklich die Perspektive von FLINTAs einnehmen können - ja, ich weiß, ihr glaubt alle das Gegenteil, weil ihr Typen euch immer für den Mittelpunkt des Universums haltet. Das ist ja gerade das Problem, dass ihr diesen Universalgeltungsanspruch habt und ernsthaft glaubt, als Teil einer privilegierten Klasse für die sprechen zu können, von deren Unterdrückung ihr euer gesamtes Leben hindurch profitiert habt und für deren fortgesetzte Unterdrückung man euch geformt hat. Sieht man ja an deinem Kommentar. wie reibungslos diese Maschine funktioniert.
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#10 EchseAnonym
  • 25.02.2023, 15:11h
  • Antwort auf #7 von Satiredetektor
  • " Auch Dicke, Dünne, Große, Kleine, Dumme, Schlaue können aus der eigenen Erfahrung von Diskriminierung lernen"

    Danke dass du uns allen beweist, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wie echte Diskriminierung aussieht. "Oh ich wurde auch mal gemobbt, ich weiß wie das ist, Teil einer unterdrückten Gruppe zu sein" ist einer meiner Leiblings-Sätze zur sofortigen Erkennung von enpathielosen Vollidioten. Ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die tatsächlich strukturell unterdrückt werden.
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