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Pfullendorf

Frau offenbar als "Scheißlesbe" beschimpft: Sie schlägt zu

Bei einem Stadtfest wehrt sich offenbar eine Frau mit Gewalt gegen homophobe Beschimpfungen. Dafür muss sie 5.400 Euro bezahlen.


Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Sigmaringen verhandelt (Bild: Zollernalb / wikipedia)

Das Amtsgericht Sigmaringen hat laut der "Schwäbischen Zeitung" (Bezahlartikel) am Donnerstag eine 27-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt, weil sie in Pfullendorf eine frühere Mitschülerin mit einem Weinglas in der Hand geschlagen hatte – das Weinglas zerbrach dabei, wodurch die Geschädigte Schnittverletzungen davontrug. Vor Gericht gab die Angeklagte an, dass ihre gleichaltrige Kontrahentin sie zuvor homophob beleidigt hatte.

Der Vorfall ereignete sich am 26. Juni 2022 gegen 2 Uhr morgens auf dem Stadtseefest, einem der Sommerhighlights der im Linzgau gelegenen Kleinstadt mit rund 14.000 Einwohner*­innen. Die Geschädigte musste im Krankenhaus wegen acht Schnittwunden sowie einer Nasen- und Stirnprellung, einer Platzwunde am Kinn und Nasenbluten behandelt werden. Vor Gericht sagte die Angeklagte aus, dass sie schon häufiger von ihrer früheren Mitschülerin unter anderem mit homo­sexuellenfeindlichen Äußerungen wie "Scheißlesbe" beleidigt worden sei – auch am Tatabend. Zu dem gewalttätigen Vorfall sagte sie, sie habe versucht, die Homo-Hasserin wegzustoßen, woraufhin ein Glas zerbrochen sei. Beide seien angetrunken gewesen.

Geschädigte beschreibt Tat anders

Die Geschädigte behauptete dagegen, es habe gegenseitige Beleidigungen gegeben. Dann sei die Angeklagte auf sie mehrfach losgegangen und habe auch auf ihren Partner eingetreten. Sie habe danach unter Panikattacken gelitten.

Ferner behauptete die Geschädigte, sie habe die Angeklagte nie homophob beleidigt. Sie habe sie elf Jahre lang nicht gesehen. Nach mehreren Nachfragen gab sie aber zu, dass sie doch mehr über ihre Kontrahentin wisse, als sie zunächst sagen wollte – so "gehen Gerüchte um", dass diese homosexuell sein soll.

Während des Verfahrens rückte die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der schweren Körperverletzung ab und war sich mit der Verteidigung einig, dass es sich um einen "minderschweren Fall" handle. Beide Seiten forderten 90 Tagessätze für die bislang nicht straffällig gewordene Angeklagte – also die maximale Bestrafung, die nicht zu einer Vorstrafe führt. (cw)

#1 PeerAnonym
  • 27.02.2023, 16:02h
  • Richtig so.

    1. Es darf in einem Rechtsstaat keine Selbstjustiz geben.

    2. Egal, was vorher gesagt wurde: keine noch so schwere Beleidigung rechtfertigt Gewalt. Gewalt darf man nur ausüben, wenn man körperlich angegriffen wurde, aber nicht aufgrund von verbalen Angriffen.
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#2 LothiAnonym
  • 27.02.2023, 16:47h
  • Antwort auf #1 von Peer
  • Und manchmal fällt es eben schwer die Ruhe in solch einer Situation zu bewahren. Ein kleiner Spendenaufruf und das Busgeld ist vom Tisch. Nicht aber die Genugtuung es dieser Person mal so richtig gezeigt zu haben. Wohlgemerkt, manche verstehen nur diese Form der Sprache.
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#3 SchonProfil
#4 SchonProfil
#5 KorinthenkackerAnonym
  • 27.02.2023, 20:43h
  • Antwort auf #1 von Peer
  • Rein juristisch:
    Doch auch die persönliche Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, das ggf. auch mit körperlicher Gewalt verteidigt werden kann.

    Dafür muss aber ein gegenwärtiger Angriff vorliegen, gegen den abwehrt. Eine Vergeltung/Rache oder ein Gegenangriff sind nicht gerechtfertigt.

    Zudem glaube ich kaum, dass eine schwere Körperverletzung angeklagt war (außer die Geschädigte war danach grob entstellt), sondern vielmehr eine gefährliche Körperverletzung. Dazu passt auch die Strafe, falls man einen minderschweren Fall annimmt (dann ist das nämlich die Mindeststrafe).
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#6 Detail CruxAnonym
  • 27.02.2023, 22:29h
  • Also die homophobe hatte ihren Freund dabei und trotzdem sooo fürchterliche Angst vor einer einzelnen mit Weinglas, die sie aber unbedingt vorher beleidigen musste?
    Die Panikattacken, könnte ich an die glauben, würde ich ihr gönnen. Sicher nicht wegen dem Weinglasschlag, sondern vor der Unausweichlichkeit, welche Kratzer ihr eigenes besch* Verhalten in ihrem Karma hinterlässt.
    Völlig egal, ob die jetzt verurteilte Lesbe ist oder nicht - das Wort in einem mit Scheiß- darf einfach nicht sein.
    Andererseits sollte es auch nicht schlimmer sein, als wenn sie "Scheißkindergärtnerin" gesagt hätte.
    "Lesbe" allein ist kein Schimpfwort. Und sollte schon deswegen nicht als solches verwendet werden.
    Wär ja schön, wenn sowas in der Art auch zur Sprache kam bei dem Prozess.... ich befürchte, da gibts Nachholungsbedarf.
    (Würd mich ja mal interessieren, ob es eher die erste oder die zweite Hälfte des Ausdruckes war, die der so genannten die Hutschnur platzen ließen, oder die Kombi....?)
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#7 PushZoneAnonym
  • 28.02.2023, 00:31h
  • Antwort auf #3 von Schon
  • Platzwunde am Kinn, Stirnprellung, Nasenprellung, 8 Schnittwunden...

    Niemand "stösst" jemanden in Höhe des Gesichts weg, auch im Reflex wird da der Oberkörper die Push-Zone sein und dann wäre das Glas sicher nicht mehr in der Höhe das eine Stirnprellung erfolgt.

    Die Dame hat mE bewusst zugeschlagen und muss jetzt eben die Konsequenz tragen. Wäre aber schon sinnvoll wenn sie ebenfalls eine Klage wegen Beleidigung einreicht.
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#8 SchonProfil
  • 28.02.2023, 06:17hFürth
  • Antwort auf #7 von PushZone
  • Rationell betrachtet ist das sicherlich so. Aber manchmal, das kenne ich aus eigener Erfahrung, spielt das Unterbewusstsein auch mit. Da kommen dann Bewegungsabläufe zusammen, die bekommt man bewusst/gewollt gar nicht hin, ohne sie einzustudieren.
    Ist selten, aber passiert. Meine Frau fragte mich mal, wie ich das gemacht habe, und ich sagte verdutzt "keine Ahnung". Und ich war nicht alkoholisiert.
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#9 KarlAnonym
  • 28.02.2023, 09:19h
  • Antwort auf #5 von Korinthenkacker
  • Danke, noch eine Ergänzung: das beruht auf der Unantastbarkeit der Würde des Menschen.

    Fortgesetzte Beleidigungen die nicht verbal gestoppt werden können, können unter Einsatz verhältnismäßiger körperlicher Gewalt gestoppt werden.
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#10 BrucyAnonym
  • 28.02.2023, 11:28h
  • Antwort auf #2 von Lothi
  • Sagen wir Mal so. Wäre es nur eine Ohrfeige oder zumindest die blanke Faust gewesen könnte ich mich zustimmen aber mit einem Weinglas zu schlagen finde ich muss bestraft werden. Ich heiße nicht gut, was die andere Person gesagt hat aber das hätte bei dummen Winkel ihr das Augenlicht kosten können.
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