Das Amtsgericht Sigmaringen hat laut der "Schwäbischen Zeitung" (Bezahlartikel) am Donnerstag eine 27-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt, weil sie in Pfullendorf eine frühere Mitschülerin mit einem Weinglas in der Hand geschlagen hatte – das Weinglas zerbrach dabei, wodurch die Geschädigte Schnittverletzungen davontrug. Vor Gericht gab die Angeklagte an, dass ihre gleichaltrige Kontrahentin sie zuvor homophob beleidigt hatte.
Der Vorfall ereignete sich am 26. Juni 2022 gegen 2 Uhr morgens auf dem Stadtseefest, einem der Sommerhighlights der im Linzgau gelegenen Kleinstadt mit rund 14.000 Einwohner*innen. Die Geschädigte musste im Krankenhaus wegen acht Schnittwunden sowie einer Nasen- und Stirnprellung, einer Platzwunde am Kinn und Nasenbluten behandelt werden. Vor Gericht sagte die Angeklagte aus, dass sie schon häufiger von ihrer früheren Mitschülerin unter anderem mit homosexuellenfeindlichen Äußerungen wie "Scheißlesbe" beleidigt worden sei – auch am Tatabend. Zu dem gewalttätigen Vorfall sagte sie, sie habe versucht, die Homo-Hasserin wegzustoßen, woraufhin ein Glas zerbrochen sei. Beide seien angetrunken gewesen.
Geschädigte beschreibt Tat anders
Die Geschädigte behauptete dagegen, es habe gegenseitige Beleidigungen gegeben. Dann sei die Angeklagte auf sie mehrfach losgegangen und habe auch auf ihren Partner eingetreten. Sie habe danach unter Panikattacken gelitten.
Ferner behauptete die Geschädigte, sie habe die Angeklagte nie homophob beleidigt. Sie habe sie elf Jahre lang nicht gesehen. Nach mehreren Nachfragen gab sie aber zu, dass sie doch mehr über ihre Kontrahentin wisse, als sie zunächst sagen wollte – so "gehen Gerüchte um", dass diese homosexuell sein soll.
Während des Verfahrens rückte die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der schweren Körperverletzung ab und war sich mit der Verteidigung einig, dass es sich um einen "minderschweren Fall" handle. Beide Seiten forderten 90 Tagessätze für die bislang nicht straffällig gewordene Angeklagte – also die maximale Bestrafung, die nicht zu einer Vorstrafe führt. (cw)
1. Es darf in einem Rechtsstaat keine Selbstjustiz geben.
2. Egal, was vorher gesagt wurde: keine noch so schwere Beleidigung rechtfertigt Gewalt. Gewalt darf man nur ausüben, wenn man körperlich angegriffen wurde, aber nicht aufgrund von verbalen Angriffen.