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Hass im Polizeichat

Freiburg: Ermittlungen gegen Polizisten wegen möglicher Volks­verhetzung

Polizeibedienstete sollen in einer Chatgruppe rechtsradikale, ausländerfeindliche und homophobe Inhalte geteilt haben.


Die Polizeibediensteten sollen sich via WhatsApp ausgetauscht haben (Bild: Tim Reckmann / flickr)

Unter anderem wegen des Verdachts der Volks­verhetzung in einer WhatsApp-Chatgruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen drei Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg im Breisgau. Bei vier weiteren Mitgliedern der Gruppe würden mögliche Straftatbestände noch geprüft, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Im Zuge eines Disziplinarverfahrens seien die teils auch dienstlich genutzten Mobiltelefone der Polizeibediensteten sichergestellt worden. Bei deren Auswertung entdeckte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg den Angaben zufolge strafrechtlich relevante Bild- und Videodateien, "bei denen insbesondere ein rechtsradikaler, ausländerfeindlicher und zum Teil homophober Inhalt festzustellen ist". Die Staatsanwaltschaft prüft einem Sprecher zufolge rund 120 Bilder und etwa 20 Videos.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten auch das Verwenden von sogenannten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Das können zum Beispiel Hakenkreuze sein. Zudem dauerten die Ermittlungen am, ob es sich bei der in Rede stehenden Chatgruppe um ein öffentliches Gesprächsforum gehandelt hat. In der WhatsApp-Gruppe seien mehr als 40 Mitglieder, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Die meisten davon seien Polizeibedienstete.

Bereits mehrfach sind Polizist*innen wegen abwertender Äußerungen in Chatgruppen unter Beschuss geraten. Letztes Jahr klagte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main etwa fünf Polizeibedienstete an, weil sie in einer internen Chatgruppe rassistische, homophobe und andere volksverhetzende Inhalte geteilt haben sollen (queer.de berichtete). Laut der "Hessenschau" ließ das Landgericht eine Anklage aber Mitte Februar nicht zu, weil die Botschaften nicht öffentlich gemacht worden seien und es das Recht auf freie Meinungsäußerung gebe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. (dpa/cw)

#1 _Patrick_Profil
  • 01.03.2023, 18:23hRLP
  • Ich möchte nicht hoffen müssen, in einer Notlage und hilfesuchend an ein:e nicht rassistische, queerfeindliche und neonazistische Repräsentant:in der Exekutive zu geraten. Ich möchte davon ausgehen dürfen!

    Die Masse an Nachrichten gleichen Inhalts, die Verweigerung einer Studie, die Ermittlungen gegen die Polizei durch sich selbst und die in Berlin bisher singuläre Erfassung von Hassdelikten und -straftaten gegen queere und queer gelesene Menschen machen es leider nicht besser.
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#2 kathi74Anonym
#3 VitelliaAnonym
  • 02.03.2023, 00:09h
  • Schon wieder die Schande rechtsradikaler Polizisten!
    Gut, dass sie vor die Justiz müssen.
    Wenn man ihnen alles nachweisen kann, fliegen sie raus aus ihrem Job!
    Womöglich Hartz 4 für längere Zeit.
    Welche Firma stellt sie denn ein?
    Nicht mit der Ausbildung der Polizei, aber keine Kenntnisse, die man in einer Firma braucht.

    Weg mit den primitiven Kerls, manche auch noch mit Hakenkreuzen = Neonazis.
    Ekelhaft - so ein Pack braucht man erst recht nicht bei der Polizei.
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#4 la_passanteAnonym
#5 PolitikverdrossenAnonym
  • 02.03.2023, 09:03h
  • Antwort auf #4 von la_passante
  • Wenn es überhaupt relevante Folgen hat.
    Meist wird ein Strafverfahren eröffnet und ein Disziplinarverfahren.
    Es macht einen Unterschied ob Polizisten angestellt oder verbeamtet sind.
    Bei Beamten wird ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet - und immer auch ein Strafverfahren.
    So lange das Strafverfahren läuft, ruht das Disziplinarverfahren.
    Das wirkt sich positiv für die Täter aus.
    Denn häufig gilt: je länger das Verfahren, desto milder das Urteil.

    Hinzu kommt, dass das Strafverfahren gegen Beamte häufig ohne Ergebnis eingestellt werden, auch weil beispielsweise Rassismus/LGBTIQ Feindlichkeit usw. allein keine Straftat ist.
    Kurz zusammengefasst meist passiert eben gar nichts.

    Bei Angestellte ist es zwar möglich diese gar sofort zu entlassen aber zumeist wird dies einfach nicht gemacht.
    Auch hier ist der Ablauf im wesentlichen der gleiche.
    Bei manchen Fällen wird allerdings der Lohn ausgesetzt für den Zeitraum der Ermittlungen.
    In krassen Fällen kommt es bei sowas zur Versetzung auf eine andere Wache - in seltenen Fällen kommt es zur Verurteilung und Geldstrafen.

    Sind es ganze Einheiten können diese sofern es Sicherheitsrelevant ist auch aufgelöst werden (Beispiel SEK Frankfurt).
    Aber dies ist dann eine Innenpolitische Entscheidung des Dienstherren.
    Und geschieht meist nur aufgrund von massivem Druck - sprich wenn man das ganze nicht mehr unter den Teppich kehren kann.

    Genauso ist es übrigens auch bei Lehrern, Berufsfeuerwehr usw.
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#6 suave25Anonym
  • 02.03.2023, 10:23h
  • Mir fällt es echt schwer zu glauben, dass dieser Fall und andere in der Vergangenheit alles "Einzelfälle" sind. Vielleicht wird es Zeit zu gestehen, dass es einen strukturellen Charakter hat.
    Reine Wahrscheinlichkeitsrechnung: ca. 15% der wahlberechtigten Bevölkerung wählt AfD.
    Wie viele sind davon in der Polizei? Traurig
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#7 PolitikverdrossenAnonym
  • 02.03.2023, 11:31h
  • Antwort auf #6 von suave25
  • Das weiß man nicht genau.
    Was man aber weiß ist das die AFD Fraktion im Bundestag die meisten aktiven und ehemaligen sowie freigestellten Polizeibeamte und Soldaten in ihren Reihen sitzen hat.
    Wie repräsentativ dies ist musst du selbst beurteilen.

    Gemessen an den anhaltenden Skandalen in beiden Berufsfeldern muss man jedoch von einem größeren Problem ausgehen.
    Ich für meinen Teil begegne der Polizei jedenfalls mit misstrauen - auch aus eigener Erfahrung.
    Ebenso der Bundeswehr - ebenfalls aus eigener Erfahrung.
    tbc...
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#8 Lucas3898Anonym
  • 02.03.2023, 11:50h
  • Da muss der Gesetzgeber tätig werden.

    So dass zu einen Volksverhetzung auch bei semi-öffentlichen Gruppen zu bejahen ist.
    Und das Polizisten verpflichtet sind, illegale Inhalte in Chatgruppen zu melden und sich ansonsten wegen Strafvereitelung strafbar machen.
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#9 VitelliaAnonym
  • 02.03.2023, 13:17h
  • Antwort auf #4 von la_passante
  • Stimmt, was Sie schreiben. Die private Security könnte sie einstellen.
    Dann müssen sie aber in die Rentenkasse einzahlen!
    Als Polizisten bezahlen sie nichts (wie alle Beamten)
    und bekommen später nicht die Staatspension, die garantiert viel höher ist, als was sie jetzt einzahlen.
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#10 audeasAnonym

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