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Hass im Polizeichat

Freiburg: Ermittlungen gegen Polizisten wegen möglicher Volks­verhetzung

Polizeibedienstete sollen in einer Chatgruppe rechtsradikale, ausländerfeindliche und homophobe Inhalte geteilt haben.


Die Polizeibediensteten sollen sich via WhatsApp ausgetauscht haben (Bild: Tim Reckmann / flickr)

  • 1. März 2023, 15:24h 11 2 Min.

Unter anderem wegen des Verdachts der Volks­verhetzung in einer WhatsApp-Chatgruppe ermittelt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen drei Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg im Breisgau. Bei vier weiteren Mitgliedern der Gruppe würden mögliche Straftatbestände noch geprüft, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Im Zuge eines Disziplinarverfahrens seien die teils auch dienstlich genutzten Mobiltelefone der Polizeibediensteten sichergestellt worden. Bei deren Auswertung entdeckte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg den Angaben zufolge strafrechtlich relevante Bild- und Videodateien, "bei denen insbesondere ein rechtsradikaler, ausländerfeindlicher und zum Teil homophober Inhalt festzustellen ist". Die Staatsanwaltschaft prüft einem Sprecher zufolge rund 120 Bilder und etwa 20 Videos.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten auch das Verwenden von sogenannten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Das können zum Beispiel Hakenkreuze sein. Zudem dauerten die Ermittlungen am, ob es sich bei der in Rede stehenden Chatgruppe um ein öffentliches Gesprächsforum gehandelt hat. In der WhatsApp-Gruppe seien mehr als 40 Mitglieder, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft. Die meisten davon seien Polizeibedienstete.

Bereits mehrfach sind Polizist*innen wegen abwertender Äußerungen in Chatgruppen unter Beschuss geraten. Letztes Jahr klagte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main etwa fünf Polizeibedienstete an, weil sie in einer internen Chatgruppe rassistische, homophobe und andere volksverhetzende Inhalte geteilt haben sollen (queer.de berichtete). Laut der "Hessenschau" ließ das Landgericht eine Anklage aber Mitte Februar nicht zu, weil die Botschaften nicht öffentlich gemacht worden seien und es das Recht auf freie Meinungsäußerung gebe. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. (dpa/cw)

-w-

#1 _Patrick_Ehemaliges Profil
  • 01.03.2023, 18:23h
  • Ich möchte nicht hoffen müssen, in einer Notlage und hilfesuchend an ein:e nicht rassistische, queerfeindliche und neonazistische Repräsentant:in der Exekutive zu geraten. Ich möchte davon ausgehen dürfen!

    Die Masse an Nachrichten gleichen Inhalts, die Verweigerung einer Studie, die Ermittlungen gegen die Polizei durch sich selbst und die in Berlin bisher singuläre Erfassung von Hassdelikten und -straftaten gegen queere und queer gelesene Menschen machen es leider nicht besser.
  • Direktlink »
#2 kathi74Anonym
#3 VitelliaAnonym
  • 02.03.2023, 00:09h
  • Schon wieder die Schande rechtsradikaler Polizisten!
    Gut, dass sie vor die Justiz müssen.
    Wenn man ihnen alles nachweisen kann, fliegen sie raus aus ihrem Job!
    Womöglich Hartz 4 für längere Zeit.
    Welche Firma stellt sie denn ein?
    Nicht mit der Ausbildung der Polizei, aber keine Kenntnisse, die man in einer Firma braucht.

    Weg mit den primitiven Kerls, manche auch noch mit Hakenkreuzen = Neonazis.
    Ekelhaft - so ein Pack braucht man erst recht nicht bei der Polizei.
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