Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?44962

Hannover

Schwuler Gottesdienstbesucher homophob beleidigt und geohrfeigt

Ein 47-Jähriger beleidigte nach einem Gottesdienst einen schwulen Besucher lautstark – am Ende ermittelt die Polizei gegen beide.


Die Hannoveraner Polizei griff am Sonntagabend im Anschluss an einen Gottesdienst ein (Bild: René Mentschke / flickr)

Vor einer Kirche in Hannovers Südstadt hat ein 47-jähriger Mann einen 43-jährigen schwulen Gottesdienstbesucher wegen seiner sexuellen Orientierung beleidigt und ihn durch eine Ohrfeige leicht verletzt. Laut Polizeibericht ereignete sich der Vorfall am Sonntagmittag gegen 12.15 Uhr vor einem Kirchengebäude in der Sallstraße.

Das Opfer verließ demnach die Kirche, davor wartete bereits der Täter. Dieser begann nach Behördenangaben direkt damit, sein Gegenüber lautstark mit schwulenfeindlichen Parolen und diffamierenden Äußerungen zu seiner sexuellen Orientierung zu beleidigen. Die Sallstraße war zu diesem Zeitpunkt stark besucht und die Anfeindungen damit weitreichend für die Öffentlichkeit wahrnehmbar.

Als der 43-Jährige den Homo-Hasser darum bat, diese herabwürdigenden Sprüche zu unterlassen, wurde er von ihm geohrfeigt. Im weiteren Verlauf kam es laut Polizei "zu einer wechselseitigen Körperverletzung" zwischen den beiden Männern. Der homophobe 47-Jährige beleidigte demnach zudem eine vor Ort eingesetzte Polizeibeamtin. Aufgrund seines entwürdigenden und aggressiven Verhaltens bekam der Mann einen Platzverweis ausgesprochen, welchem er nach mehrfacher Aufforderung auch nachkam.

Auch Opfer droht Strafverfahren

Gegen den 47-Jährigen wurden Ermittlungen wegen Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung, Beleidigung und Körperverletzung eingeleitet. Auch den 43-jährigen Schwulen erwartet ein Strafverfahren, allerdings nur wegen einfacher Körperverletzung. Da die Tat aufgrund queerfeindlicher Hintergründe wohl aus Hass begangen wurde, ermittelt der Staatsschutz des Zentralen Kriminaldienstes Hannover in diesem Fall.

"Wir als Polizei Hannover sind in diesen Fällen ansprechbar und sichtbar", erklärte Leon Dietrich, die Ansprechperson für LSBTIQ der Polizeidirektion Hannover. "Betroffenen von queerfeindlicher Hassgewalt stehen wir vertrauensvoll und beratend zur Seite." Bei ähnliches Situationen stehe er "beratend und begleitend" unter (0511) 109-1076 zur Verfügung. (pm/cw)

#1 EinealteMutterAnonym
  • 14.03.2023, 12:47h
  • Die Sallstraße war zu diesem Zeitpunkt stark besucht und die Anfeindungen damit weitreichend für die Öffentlichkeit wahrnehmbar.
    ----

    Wie traurig und bedauerlich, daß die umstehenden Personen nichts unternahmen um dem Beleidigten zur Seite zu stehen.
    Na, der 47 Jährige hatte Glück , daß ich da nicht vor Ort war!
  • Antworten » | Direktlink »
#2 KritikusAnonym
  • 14.03.2023, 14:24h
  • Der schwule Mann sollte am besten über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verlangen und ggfs. weitere juristische Schritte einleiten.
    Man kann nie wissen, was die anwesenden Polizeibediensteten später für Statements abgeben.
  • Antworten » | Direktlink »
#3 LothiAnonym
  • 14.03.2023, 14:41h
  • Antwort auf #2 von Kritikus
  • Alles soweit so richtig. Der ebenso beschuldigte muß zudem bei der Polizei eine Aussage hinterlegen und die geht unter anderen an die Staatsanwaltschaft. Letztendlich entscheidet diese ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Ich habe große Hoffnung auf Einstellung des Verfahrens. Zudem finde ich es immer wieder sehr wichtig Zeugen auf sich aufmerksam zu machen.
    Das diese Auseinandersetzung ausgerechnet unter Kirchgänger passiert macht die Angelegenheit allerdings nicht besser. Hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.
  • Antworten » | Direktlink »
#4 rainbow_peace_armyAnonym
  • 14.03.2023, 20:53h
  • Ich hätte da mal eine Frage:
    Angenommen, ich gehe in Hannover auf die Straße, beleidige einen Polizeibeamten, dieser verbittet sich die Beleidigungen und daraufhin schlage ich den Polizeibeamten. Sollte dieser Polizeibeamte sich nun wehren und/oder mich in Gewahrsam nehmen, würde ihn auch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung und/oder Freiheitsberaubung erwarten?

    Jedenfalls bin ich froh, dass die Polizei Hannover eine Ansprechperson für LSBTIQ hat, da kann ja nichts mehr passieren.
    Ich darf nur nicht vergessen, meinen Kopf gesenkt zu halten, mich ohne Gegenreaktion beleidigen zu lassen und auch die andere Wange hinzuhalten, sollte ich geschlagen werden.
  • Antworten » | Direktlink »
#5 RalfAnonym
  • 14.03.2023, 23:24h
  • Antwort auf #4 von rainbow_peace_army
  • So sehe ich das auch. Natürlich kann ich keinen tot schlagen der mich beleidigt.
    Aber der , der sein Recht auf körperliche Unversehrtheit einklagt , hat im gleichen Zug dasselbige eines anderen aufs schärfste Missachtet und klagt jetzt wegen seiner körperlichen Versehrtheit.
    Das müsste die Verhältnismäßigkeit besser beachtet werden.
  • Antworten » | Direktlink »
#6 Comtess von ZowasAnonym
  • 15.03.2023, 07:23h
  • Antwort auf #4 von rainbow_peace_army
  • "sollte sich dieser Polizeibeamte nun wehren und/oder mich in Gewahrsam nehmen, erwartet ihn dann..."

    Wenn er Dir dabei z.B. eine Ohrfeige gibt - ja, dann sollte das ebenfalls untersucht werden.
    Ingewahrsamnahme ist an sich erstmal keine Körperverletzung.

    (Deswegen haben Menschen, die bei einer Ingewahrsamnahme Körperverletzungen davon tragen, sich die dann auch immer irgendwie selbst zugefügt, z.B. durch Wehren; i.d.R. Widerstand genannt)... *sarkasmus off*

    Und zu einem Beitrag weiter oben: Der homophobe Täter wartete vor der Kirche; das heißt nicht, dass er auch Gottesdienstbesucher war. Allerdings dürften neben den Passanten auch ein paar andere Kirch(raus)gänger da gewesen sein, vermute ich...

    Und muss gestehen: Wenn ich als Passant den Eindruck hätte, dass sich da zwei vermeintliche Kirchgänger in die Wolle kriegen, würde ich vermutlich auch nicht sofort in die Bresche springen. Die wollen ihre eigenen Club-Regeln; wer weiß ob da humanistisch-rechtsstaatliches Einschreiten überhaupt gewollt ist...
    ! Womit ich natürlich nicht sagen will, dass Homophobie legitimiert wäre, nur weil das Opfer Gottesdienste besucht. Ist sie nie! Ich beschreib nur ne menschelnde Reaktion. In der Ubahn bin ich aufmerksamer; auf Kirchenvorplätzen nach Gottesdiensten seh ich allgemein zu, dass ich möglichst wenig mitbekomme und schnell dran vorbei bin.
    Vielleicht nicht immer gut, mag sein. Hat aber seine Gründe.
  • Antworten » | Direktlink »
#7 KritikusAnonym
  • 15.03.2023, 16:17h
  • Antwort auf #3 von Lothi
  • Nur eine Einstellung des Verfahrens bedeutet keinen Freispruch. Diese und der Anlaß werden ebenfalls in den polizeilichen Datenbanken abgespeichert. Auch eine Einstellung wird von polizeilicher Seite keineswegs positiv bewertet.
    Jeder sollte mal beim Landeskriminalamt ein Auskunftsersuchen gem. Art. 48 Polizeiaufgabengesetz stellen und Auskunft über alle Eintragungen in Polizei-Datenbanken stellen.
    Da kann man nämlich große Überraschungen erleben und durchaus unglaubliche Eintragungen vorfinden. Manche davon dürften gar nicht oder gar nicht mehr existieren.
  • Antworten » | Direktlink »
#8 OhaohaAnonym
  • 15.03.2023, 16:17h
  • Antwort auf #4 von rainbow_peace_army
  • Das Notwehrrecht besteht nicht grenzenlos. Ob die Notwehrhandlung noch gerechtfertigt war, müssen Ermittlungen ergeben. Beispiel: Der Täter ohrfeigt den Betroffenen und 5 Minuten später schlägt der zurück. Eindeutig, wie ich hoffe
  • Antworten » | Direktlink »