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Münster

Malte-C.-Prozess: Angeklagtem droht bei Heterosexualität die Abschiebung

Während sich Nuradi A. wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht verantworten muss, wehrt er sich vor dem Verwaltungsgericht gegen seine Abschiebung – dafür müsste er glaubhaft machen, dass er schwul ist.


Der Strafprozess gegen den Russen Nuradi A. soll noch bis Ende April laufen (Bild: freepik.com)

Die sexuelle Orientierung von Nuradi A. ist ein Thema in seinem Strafprozess vor dem Landgericht Münster – und das auf mehreren Ebenen.

Der 20-Jährige hatte eingeräumt, für den Tod des trans Mannes Malte C. im Spätsommer 2022 verantwortlich zu sein. Er hatte sein Opfer damals am Rande des Münsteraner CSDs niedergeschlagen, sechs Tage später starb Malte an seinen Verletzungen. Der Fall führte bundesweit zu Entsetzen.

Ein Gutachten ging davon aus, dass der Angeklagte selbst schwul ist, diesen Umstand aber nicht wahrhaben wollte. Diese Einschätzung ist auch an anderer Stelle wichtig: Laut den "Westfälischen Nachrichten" (Bezahlartikel) klagt Nuradi A. nämlich zeitgleich mit seinem Strafprozess gegen seine Abschiebung in sein Heimatland Tschetschenien, eine homo­sexuellenfeindliche russische Teilrepublik.

Bislang gab es im Strafprozess keine eindeutigen Hinweise auf sein Schwulsein. Nuradi A.s bester Freund sagte etwa Anfang März aus, dass er von der angeblichen sexuellen Orientierung des Angeklagten nichts gewusst habe (queer.de berichtete). Zudem habe die Auswertung von A.s Handy zwar Aufrufe von Pornoseiten zutage gebracht, allerdings ohne homo­sexuelle Inhalte.

"Homosexualität nicht nach außen manifestiert"

Die "Westfälischen Nachrichten" zitieren auch aus einem einstweiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. Januar, in dem es um seinen Asylanspruch ging: "Sollte der Antragsteller homosexuell sein, stellte dieses jedenfalls kein zentrales Element seiner Identität dar", heißt es in dem Dokument. Der Angeklagte selbst habe geschildert, "dass sich seine Homosexualität nicht nach außen manifestiert und es selbst in Deutschland nicht zu homosexuellen Kontakten kommt oder gekommen sei". Zudem, so heißt es in der Entscheidung, gebe es in anderen Teilen Russlands angeblich sichere Orte für Homosexualität.

Eigentlich dürfen Schwule laut Bundesregierung nicht mehr in Verfolgerstaaten – wozu nach Meinung von LGBTI-Organisationen auch Russland gehört – abgeschoben werden, selbst wenn sie sich dort "diskret" verhalten könnten (queer.de berichtete). Die russische Teilrepublik Tschetschenien verfolgt dazu offen Homosexuelle (queer.de berichtete). Fraglich ist nur, ob Nuradi A. die angebliche Homosexualität nur als Grund vorschiebt, um eine mildere Strafe zu erhalten und nicht abgeschoben zu werden.

A. lebte bereits seit Jahren bei seiner Mutter in Münster. Laut dem Asylamt Bamf habe sich seine Situation aber inzwischen geändert, da er nun volljährig sei und in der Lage sei, in Russland sein "Existenzminimum zu sichern". Letztes Jahr war sein Aufenthaltstitel noch wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine verlängert worden. (cw)

#1 HmmmAnonym
  • 15.03.2023, 15:30h
  • Welcher Schwule Mann konsumiert bitte ausschließlich heterosexuelle Pornos? Gerne "hier" schreien, falls sich jemand übergangen fühlt.
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#2 LothiAnonym
#3 SchonProfil
  • 16.03.2023, 06:59hFürth
  • Antwort auf #2 von Lothi
  • Irrational bin ichmbei Dir, logisch muss ein Menschnder einen anderen Menschen tötet bestraft werden, d.h. erst Gefängnis, dann Abschiebung.
    Wenn sich der Typ in Russland genauso queerfeindlich verhält, macht erbdort noch Kariere.
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#4 SvenAnonym