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Münster

Tod von Malte C.: Heute werden die Plädoyers gehalten

Ein Angriff beim CSD Münster ging für trans Mann Malte C. tödlich aus. Im Prozess gegen einen 20-Jährigen werden am Dienstag die Plädoyers erwartet. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.


Der Tod von Malte C. auf dem CSD Münster schockierte letztes Jahr die queere Community in ganz Deutschland

  • 21. März 2023, 03:22h 3 2 Min.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des trans Manns Malte C. beim Christopher Street Day in Münster werden am Dienstag (ab 9 Uhr) die Plädoyers erwartet. Angeklagt ist ein 20-Jähriger wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge.

Der Tschetschene Nuradi A. soll beim CSD im vergangenen August mehrere Teilnehmende beleidigt haben. Als Malte C. couragiert dazwischen ging, schlug der Angeklagte ihn laut Staatsanwaltschaft auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf. Der 25-Jährige fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und starb einige Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas (queer.de berichtete).

Gutachten zur geistigen Reife

Vor den Plädoyers in dem Fall, der bundesweit Entsetzen ausgelöst hatte, sollen neben Zeug*innen auch eine Gutachterin zur geistigen Reife und zum psychischen Zustand von Nuradi A. angehört werden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe eingeräumt. Er hatte aber der Staatsanwaltschaft zufolge nach seiner Festnahme gegenüber einer Psychiaterin gesagt, die Tat sei "nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen" (queer.de berichtete).

Ein Gutachten ging sogar davon aus, dass der Angeklagte selbst schwul ist, diesen Umstand aber nicht wahrhaben wollte (queer.de berichtete). Diese Einschätzung ist auch an anderer Stelle wichtig: Nuradi A. klagt zeitgleich mit seinem Strafprozess gegen seine Abschiebung in sein Heimatland Tschetschenien, eine homosexuellenfeindliche russische Teilrepublik (queer.de berichtete).

Prozess teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Bislang gab es im Strafprozess keine eindeutigen Hinweise auf sein Schwulsein. Nuradi A.s bester Freund sagte etwa Anfang März aus, dass er von der angeblichen sexuellen Orientierung des Angeklagten nichts gewusst habe (queer.de berichtete). Zudem habe die Auswertung von A.s Handy zwar Aufrufe von Pornoseiten zutage gebracht, allerdings ohne homosexuelle Inhalte.

Die Verhandlung war zum Schutz des jungen Angeklagten bisher teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. (cw/dpa)

#1 TatiAnonym
#2 PrideProfil
  • 21.03.2023, 10:42h...
  • Für was will die Verteidigung noch plädoyieren können? Sie kann sich nicht auf Gutachten und Gutachterin berufen, die Behauptung unterdrückter Homosexualität in keinster Weise schlüssig belegen können wie auch nicht eine nicht vorhandene Queerfeindlichkeit bei denn all' den Hasstiraden des Angeklagten, was die Verbrechensschwere auch nicht mit einem wohlmöglich denn sogar vorsätzlichen vorhandenen Drogenkonsum belegbar entkräften konnte. Die Staatsanwaltschaft ist jetzt gefordert, mit ihrem Playdoyer das transfeindliche Verbrechen im schon zur Tatzeit vorhandenen Geist, der sich in der Verschärfung der Strafgesetze durch den Bundestag bei Queerfeindlichkeit niedergeschlagen hat, jetzt juristisch unvergessen zu machen.
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#3 HexeAnonym