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Brief an Innenminister

Grüne fordern Verbot von Pforzheimer Baptistensekte

Zwei baden-württembergische Landtagsabgeordnete halten die durch queer.de-Berichte bekannt gewordene Baptistenkirche Zuverlässiges Wort für eine kriminelle Vereinigung. Und fordern Taten vom zuständigen Minister.


Anselm Urban bei einer Hetzpredigt in Pforzheim Anfang 2022 (Bild: Görlitz und Umgebung biblisch entdecken / YouTube)

Oliver Hildenbrand und Felix Herkens, zwei Grünen-Abgeordnete des baden-württembergischen Landtags, haben das Verbot der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim gefordert. In einem Brief an den Innenminister des Landes, Thomas Strobl (CDU), teilten sie ihre Auffassung mit, dass es sich bei der Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung handele. Oliver Hildenbrand ist Sprecher für Innen- und Queerpolitik der Grünen-Landtagsfraktion, Herkens wiederum Abgeordneter für den Wahlkreis Pforzheim.

Die Berichterstattung unter anderem auf queer.de habe die beiden Abgeordneten alarmiert, wie es in dem queer.de vorliegenden Brief heißt. Die Sicherheitsbehörden des Landes müssten ein scharfes Auge auf die Vereinigung werfen. Überschrieben ist der Brief mit der Forderung "Hasspredigern und Hasspropaganda entschlossen entgegentreten".

Queer- und judenfeindliche Vernichtungsfantasien

Man betrachte die Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim auf Basis der vorliegenden Informationen "als eine kriminelle Vereinigung, die menschenverachtende Hasspropaganda betreibt und verbreitet". Die Abgeordneten würden demnach davon ausgehen, "dass ihre Aktivitäten und Ziele den Strafgesetzen zuwiderlaufen und sich massiv gegen den Wertekanon unserer Verfassung und damit auch gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung richten".

Ihrer Auffassung nach handele es sich auch bei der Faithful Word Baptist Church aus den USA, zu der der Pforzheimer Ableger gehört, um "eine christlich-fundamentalistische Sektierergruppe". Diese verbreite "unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit insbesondere queer- und judenfeindliche Verschwörungsnarrative und Vernichtungsfantasien".

Die Abgeordneten unterstützten demnach nachdrücklich, dass die grün-schwarze Landesregierung der Bekämpfung von Hasskriminalität eine große gesellschaftspolitische Bedeutung beimesse und ihr hohe innenpolitische Priorität einräume. Auch deshalb bitten die Abgeordneten nun den Innenminister "in diesem konkreten Fall um Ihre tatkräftige Unterstützung".

Die Bildung einer kriminellen Vereinigung ist nach §129 StGB eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Auch das Unterstützen und Anwerben von Mitgliedern ist verboten. Bei einem "Seelengewinnen-Mega-Marathon" zwischen dem 5. April und dem 9. April wollen die Fundis in der Pforzheimer Innenstadt genau das wieder tun.

Dabei muss die Vereinigung dem Zweck oder der Tätigkeit nach auf die Begehung von Straftaten gerichtet sein, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Das Höchstmaß der Volksverhetzung liegt bei fünf Jahren, ebenso das der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Kriminelle Vereinigungen können vom Landesinnenministerium verboten werden.

Auf eine Anfrage von queer.de bestätigte das baden-württembergische Innenministerium bereits in der vergangenen Woche, dass die Gruppierung im Haus bekannt sei. "Nach unserem Kenntnisstand prüft aktuell die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt", teilte ein Sprecher mit.

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Wiederholte Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten

In der vorvergangenen Woche hatte queer.de über den Eröffnungsgottesdienst der Gruppierung berichtet, die in der Pforzheimer Zerrennerstraße Räumlichkeiten bezogen hatte. Dabei live über das Internet zugeschaltet: Der aus dem sächsischen Görlitz stammende Fundamentalist Anselm Urban. Der firmiert als Anführer der Gruppierung, die er aus dem US-Exil heraus steuert. Und wieder forderte Urban in der wohl ganz bewusst im Netz veröffentlichten Predigt die Ermordung von queeren Personen. Auch deshalb fragte queer.de: "Ist diese Pforzheimer Kirche eine kriminelle Vereinigung?" (queer.de berichtete).

Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte sich Anselm Urban nach Eröffnung eines durch die Berichterstattung von queer.de und Anzeigen von queer.de-User*innen losgetretenen Strafverfahrens in die Vereinigten Staaten abgesetzt (queer.de berichtete). Der Grund auch hier: Öffentliche Mordaufrufe und -forderungen gegen queere Menschen. Zuvor hatte am 16. März 2022 eine Hausdurchsuchung bei Urban im sächsischen Görlitz stattgefunden, bei der Datenträger mitgenommen worden waren.

Diese Hausdurchsuchung stellte Urban später in einem im Netz veröffentlichten Video nach (queer.de berichtete). Anfang März ist ein Strafbefehl aus Görlitz rechtsgültig geworden, der Urban wegen Volksverhetzung, Beleidigung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen verurteilt hatte.

#1 Lucas3898Anonym
  • 21.03.2023, 16:24h
  • Wobei die Aufrufe zum Mord eher auf eine terroristische Vereinigung nach § 129a StGB hindeuten.
    Vergleichbar des IS, dessen Mitgliedschaft und Unterstützung nach § 129a und § 129b StGB strafbar ist.

    dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

    Die Vernichtungsphantasien könnte man auch als angekündigte "ethnische Säuberung" und damit Völkermord nach § 6 VStGB deuten.

    dejure.org/gesetze/VStGB/6.html
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#2 Julian SAnonym
  • 21.03.2023, 20:28h
  • Tja, liebe Grünen:
    dann müsstet ihr als erstes mal die Gesetz entsprechend ändern.

    Ihr wisst ganz genau, dass man da ohne Rechtsgrundlage nichts machen kann.

    Oder wollt ihr mit solchen "Wünschen" von Eurer Untätigkeit ablenken?
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