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Münster
Fünf Jahre Jugendstrafe für Angeklagten nach tödlicher Attacke beim CSD
Im Fall Malte C. folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Nuradi A. muss fünf Jahre hinter Gitter.

Der Tot von Malte C. löste in Münster und darüber hinaus Entsetzen aus (Bild: IMAGO / Reichwein)
- 22. März 2023, 12:12h 2 Min.
Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod von trans Mann Malte C. beim Christopher Street Day in Münster ist der 20-jährige Angeklagte Nuradi A. am Mittwochmittag zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Damit folgte das Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft vom Vortag (queer.de berichtete). Der Tschetschene wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen, das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.
Nuradi A. hatte beim Münsteraner CSD im vergangenen August zunächst mehrere Teilnehmende beleidigt. Als der 25-jährige Malte C. couragiert dazwischen ging, schlug ihm der Täter auf die Brust und mehrfach gegen den Kopf. Das Opfer fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und starb einige Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas (queer.de berichtete).
Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat zugegeben (queer.de berichtete). Er hatte vor Gericht auch Reue gezeigt.
Der psychisch instabile Heranwachsende war bereits mehrfach wegen Körperverletzung aufgefallen und ist einmal verurteilt worden. Die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten bestehe, hieß es auf Anklageseite. Einer Gutachterin zufolge braucht der Täter eine Suchttherapie und psychotherapeutische Unterstützung, dann gebe es gute Chancen mit Blick auf die Reduzierung von Rückfallrisiken.
Die Verteidigung hatte sich für eine "angemessene Jugendstrafe" ausgesprochen – ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Das Wichtigste für den Mandanten seien eine Therapie und ein Überwinden seiner Drogen- und Alkoholsucht. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe.
Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge sieht nach Jugendstrafrecht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Nach Erwachsenenstrafrecht wären zwischen drei und 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich.
Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und auch Debatten um Queerfeindlichkeit ausgelöst. Für eine homophobe, queer- oder transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten aber keine Hinweise. Vielmehr ging im Prozess sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Täter selbst schwul ist. Der Verteidiger sagte, er habe den trans Mann angegriffen, um eigene homosexuelle Gefühle abzuwehren. Hintergrund ist offenbar auch, dass die Homosexualität des Angeklagten eine drohende Abschiebung in die extrem homosexuellenfeindliche russische Teilrepublik Tschetschenien verhindern könnte (queer.de berichtete). (dpa/cw)
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