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Punktsieg für Terfs

Grüne knicken ein: Hausrecht statt Selbst­bestimmung

Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus haben sich auf ein Selbstbestimmungsgesetz verständigt, das weiterhin Diskriminierung erlaubt. Auch eine Bedenkzeit wird eingeführt.


Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bei der Vorstellung der Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz im Juni 2022 (Bild: IMAGO / Jürgen Heinrich)
  • 25. März 2023, 05:49h 109 3 Min.

Die gute Nachricht: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt. Nach monatelangem Gezerre haben sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Bezahlartikel) berichtet, sollen trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.

Die schlechte Nachricht: Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt weiterhin Diskriminierung. "Nach übereinstimmenden Angaben aus Regierungskreisen", so die SZ, sieht ein neuer Passus im Gesetzentwurf vor, dass im Streitfall das Hausrecht gilt. Die Selbstbestimmung wird damit ausgehebelt: Eine Saunabesitzerin oder ein Bademeister kann nach Gutdünken über das Geschlecht und den Zutritt von trans Menschen entscheiden – egal was im Pass steht. Mit angeblichen Horrorszenarien in Frauensaunen hatten vor allem Transgegner*innen und Rechtsradikale gegen die Reform Stimmung gemacht.

Grüne: Diskriminierung wird nicht verstärkt

Laut der "Süddeutschen" hat sich Familienministerin Paus mit der Klarstellung zum Hausrecht "wohl notgedrungen" angefreundet. "An der geltenden Rechtslage ändere sich hier nichts, man habe sie nur hervorgehoben. Diskriminierung werde damit nicht verhindert, aber auch nicht verstärkt, heißt es in grünen Regierungskreisen", so die Zeitung. "Verwiesen wird auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es erlaubt eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität, wenn dies 'dem Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt'. Allerdings sollen rein äußerliche Kriterien dafür nicht reichen. So zumindest sieht man das im Umfeld von Paus."

Er freue sich sehr, dass es eine "politische Einigung" zum Selbstbestimmungsgesetz zwischen den federführenden Ministerien gebe, schrieb der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter. "Auf dieser Basis wird jetzt der Gesetzentwurf fertiggestellt, so dass hoffentlich bald die Gesetzgebung starten kann."

Twitter / svenlehmann

Sonderregelungen für Minderjährige unter 14

Die nun erzielte Einigung zwischen dem Familien- und dem Justizministerium sieht dem Bericht zufolge außerdem vor, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können soll. Bei Jugendlichen ab 14 und einem Konflikt mit den Eltern soll demnach ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Vorgesehen ist der SZ zufolge auch eine Bedenkzeit. Erst drei Monate nach dem Antrag auf Geschlechtsänderung beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags soll laut dem Bericht frühestens nach einem Jahr möglich sein.

Ihren Referentenentwurf wollen Paus und Buschmann "möglichst vor Ostern" der Öffentlichkeit präsentieren. Anfang des Jahres hatte die Familienministerin erklärt, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll. (mize/AFP)

Wöchentliche Umfrage

» Was hältst du von der geplanten dreimonatigen Wartezeit zur Änderung des Geschlechtseintrags im Selbstbestimmungsgesetz?
    Ergebnis der Umfrage vom 27.03.2023 bis 03.04.2023

#1 canSarahAnonym
  • 25.03.2023, 06:42h
  • Schade, dass erst nach 3 monaten das ganze rechtskräftig sein wird. Denken die wirklich, dass man nach der VÄPÄ wieder zurückgeht?
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#2 Murmel66Anonym
  • 25.03.2023, 06:42h
  • TRANSPHOB: Ein trans Mann sagt mir, er sei ein Mann, und ich sage dann, das ist ja schön und gut, aber ich nenne dich erstmal für 3 Monate noch Frau, für den Fall, dass du es dir anders überlegst.

    NICHT TRANSPHOB: Ein trans Mann sagt dem Staat, er sei ein Mann, und der Staat sagt, das ist ja schön und gut, aber ich nenne dich erstmal für 3 Monate noch Frau, für den Fall, dass du es dir anders überlegst.

    /s
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#3 PrideProfil
  • 25.03.2023, 06:47h...
  • Also, das Hausrecht bzw. ein direkter Hinweis auf Diskriminierung wird doch wohl rechtlich weggekickt. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wie überhaupt Diskriminierung verfassungsrechtlich ausdrücklich erlaubt sein darf. Pfui an diese Regierung und auf einen spannenden und erfolgreichen weiteren Kampf gegen sie und den Passus noch vor dessen gesetzlicher Verabschiedung!
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