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Punktsieg für Terfs
Grüne knicken ein: Hausrecht statt Selbstbestimmung
Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus haben sich auf ein Selbstbestimmungsgesetz verständigt, das weiterhin Diskriminierung erlaubt. Auch eine Bedenkzeit wird eingeführt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bei der Vorstellung der Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz im Juni 2022 (Bild: IMAGO / Jürgen Heinrich)
- 25. März 2023, 05:49h 3 Min.
Die gute Nachricht: Das Selbstbestimmungsgesetz kommt. Nach monatelangem Gezerre haben sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt. Wie die "Süddeutsche Zeitung" (Bezahlartikel) berichtet, sollen trans, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen.
Die schlechte Nachricht: Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt weiterhin Diskriminierung. "Nach übereinstimmenden Angaben aus Regierungskreisen", so die SZ, sieht ein neuer Passus im Gesetzentwurf vor, dass im Streitfall das Hausrecht gilt. Die Selbstbestimmung wird damit ausgehebelt: Eine Saunabesitzerin oder ein Bademeister kann nach Gutdünken über das Geschlecht und den Zutritt von trans Menschen entscheiden – egal was im Pass steht. Mit angeblichen Horrorszenarien in Frauensaunen hatten vor allem Transgegner*innen und Rechtsradikale gegen die Reform Stimmung gemacht.
Grüne: Diskriminierung wird nicht verstärkt
Laut der "Süddeutschen" hat sich Familienministerin Paus mit der Klarstellung zum Hausrecht "wohl notgedrungen" angefreundet. "An der geltenden Rechtslage ändere sich hier nichts, man habe sie nur hervorgehoben. Diskriminierung werde damit nicht verhindert, aber auch nicht verstärkt, heißt es in grünen Regierungskreisen", so die Zeitung. "Verwiesen wird auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es erlaubt eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität, wenn dies 'dem Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt'. Allerdings sollen rein äußerliche Kriterien dafür nicht reichen. So zumindest sieht man das im Umfeld von Paus."
Er freue sich sehr, dass es eine "politische Einigung" zum Selbstbestimmungsgesetz zwischen den federführenden Ministerien gebe, schrieb der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter. "Auf dieser Basis wird jetzt der Gesetzentwurf fertiggestellt, so dass hoffentlich bald die Gesetzgebung starten kann."
Twitter / svenlehmannIch freue mich sehr, dass es eine politische Einigung zum #Selbstbestimmungsgesetz zwischen den federführenden Ministerien gibt!
Sven Lehmann (@svenlehmann) March 24, 2023
Auf dieser Basis wird jetzt der Gesetzentwurf fertiggestellt, so dass hoffentlich bald die Gesetzgebung starten kann. https://t.co/xxTWTd68P5
Sonderregelungen für Minderjährige unter 14
Die nun erzielte Einigung zwischen dem Familien- und dem Justizministerium sieht dem Bericht zufolge außerdem vor, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags bei Minderjährigen unter 14 Jahren nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können soll. Bei Jugendlichen ab 14 und einem Konflikt mit den Eltern soll demnach ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Vorgesehen ist der SZ zufolge auch eine Bedenkzeit. Erst drei Monate nach dem Antrag auf Geschlechtsänderung beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags soll laut dem Bericht frühestens nach einem Jahr möglich sein.
Ihren Referentenentwurf wollen Paus und Buschmann "möglichst vor Ostern" der Öffentlichkeit präsentieren. Anfang des Jahres hatte die Familienministerin erklärt, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll. (mize/AFP)
