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Berlin

Eilantrag gegen geschlechter­gerechte Sprache gescheitert

Ein Vater aus Berlin wollte u.a. genderneutrale Sprache im Unterricht seiner beiden Kinder verbieten lassen. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt erteilte ihm eine deutliche Abfuhr.


Symbolbild: Schild auf einer Demo in Potsdam (Bild: IMAGO / Martin Müller)

  • 28. März 2023, 06:04h 12 2 Min.

Ein Vater aus Berlin ist vor Gericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem er geschlechtergerechte Sprache an den Gymnasien seiner beiden Kinder verbieten lassen wollte. Das Berliner Verwaltungsgericht sah keine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das elterliche Erziehungsrecht verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse, erklärte es am Montag. Die Schulleitungen stellten es den Lehrkräften ausdrücklich frei, genderneutrale Sprache im Unterricht zu verwenden.

Sie seien klar darauf hingewiesen worden, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung einzuhalten seien. Die Benutzung geschlechtergerechter Sprache in Lehrmaterialien und Arbeitsblättern überschreite den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum nicht, zumal genderneutrale Sprache Gegenstand von Unterrichtseinheiten sei – wenn auch nicht in der vom Vater favorisierten Weise, hieß es weiter.

Gericht: Kommunikation bleibt auch bei Sonderzeichen verständlich

Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit den Eltern oder Jugendlichen verstoße auch nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache. Selbst wenn Sonderzeichen verwendet würden, bleibe die Kommunikation verständlich, erklärte das Gericht.

Mit genderneutraler Sprache gehe keine politische Meinungsäußerung einher. Zudem ließen sowohl Verwendung als auch Nichtverwendung eine politische Zuschreibung zu. Der Vater habe keine schweren und unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen, zumal bei ihnen als Zehntklässler*innen der Spracherwerb weitgehend abgeschlossen sein dürfte.

Vater beklagte Indoktrinierung durch "Identitätspolitik"

Der Vater hatte angegeben, dass seine Kinder durch das sogenannte Gendern sowie die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte "Identitätspolitik" und die "Critical Race Theory" indoktriniert würden. Dazu holte das Gericht Stellungnahmen ein, die diese Auffassung nicht bestätigten.

In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein, hieß es. Es sei den Kindern grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft konfrontiert zu werden, auch wenn diese möglicherweise im Widerspruch zu eigenen Überzeugungen stünden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (cw/AFP)

#1 Desillusionierte*rAnonym
  • 28.03.2023, 08:01h
  • Erschreckend, wie schnell aus der "linksgrünen", offenen und progressiven Metropole eine spießige, offen menschenfeindliche, reaktionäre und schwarz-blaue Hochburg werden konnte - zumindest außerhalb des S-Bahnrings.

    Solche Angriffe und Angriffsversuche, hier mal die "zivilisierte" Art übers Gericht, werden uns in den nächsten Jahren, vllt. Jahrzehnten noch viel Arbeit, Nerven und am schlimmsten: vermutlich auch Leben kosten.
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#2 VitelliaAnonym
  • 28.03.2023, 09:55h
  • Danke, so einen streitsüchtigen Vater mit der Schule hätte ich nicht haben wollen.
    Er gehörte auch nicht zu den ewig Gestrigen, die Frauen nichts gelten lassen.
    Mit dem Gender*sternchen werden sie mit einbezogen.
    Es gibt eben nicht nur Schüler und Lehrer wie man früher geschrieben hat.
    Ich schreibe Schüler/innen und Lehrer/innen, wie ich es schon vor dem Gendersternchen geschrieben habe.
    Leben heißt Wandel, da wandelt sich auch Sprache.
    Schon sehr oft seit Goethe, der auch noch "Thor" usw. geschrieben hat.
    Das kapieren doofe Rechte von vorgestern nicht.
    Besonders AfD´ler sind dagegen.
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#3 suave25Anonym