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Ampel-Gerangel um Selbstbestimmungsgesetz

SPDqueer kritisiert "massive Verunsicherung" in queerer Community

Die Kritik an der drohenden Aufweichung des Selbstbestimmungsgesetzes reißt nicht ab. Besorgt äußerte sich nun auch die queere Organisation der größten Regierungspartei.


SPD-Truck beim CSD Lübeck im Jahr 2013 (Bild: SPDqueer Schleswig-Holstein)

  • 28. März 2023, 14:26h 20 2 Min.

Die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) hat Berichte über Einschränkungen im Selbstbestimmungsgesetz am Dienstag scharf kritisiert. Hintergrund ist, dass sich Familien- und dem Justizministerium auf einen Referentenentwurf geeinigt haben sollen, der laut Medienberichten eine dreimonatige Wartezeit und andere zuvor nicht öffentlich diskutierte Maßnahmen vorsieht (queer.de berichtete). Der Entwurf ist bislang noch nicht publik gemacht worden.

"Dass echte Selbstbestimmung bei der Änderungen eines einfachen Geschlechtseintrags erst Menschen über 18 Jahren zusteht und vor dem endgültigen Inkrafttreten der Änderung eine Bedenkzeit enthalten sein soll – wo Betroffene doch jahrelang nachdenken, bevor sie einen solchen Schritt gehen – ist für uns als SPDqueer nicht akzeptabel", SPDqueer-Co-Bundesvorsitzende Carola Ebhardt.

Co-Chef Oliver Strotzer ergänzte: "Es ist auch nicht hinnehmbar, dass eine Hausrechts-Regelung für den Zugang transgeschlechtlicher Menschen zu bestimmten Räumen angestrebt wird." Schließlich enthalte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bereits einen Kompromiss für die Abwägung schutzbedürftiger Interessen. "Regelungen über den Zugang zu bestimmten Räumen haben im Kontext des Selbstbestimmungsrechts nichts verloren – insbesondere, wenn sie an anderer Stelle bereits existieren", so Strotzer.

Das Vorgehen der Bundesregierung habe laut einer Pressemitteilung des SPDqueer-Bundesvorstandes negative Auswirkungen auf die queere Community: "Die monatelange Verzögerung eines Gesetzentwurfs, irritierende Interviews des Bundesjustizministers und halbgare Kompromisse, haben zu einer massiven Verunsicherung bei trans* Menschen und in der gesamten queeren Community geführt. Dass dagegen der Beifall von Gegner*innen eines Selbstbestimmungsrechts sehr groß war, sollte zeigen, dass die eingeschlagene Richtung verkehrt ist", hieß es. Nun müsse der Entwurf endlich vorgelegt werden. "Dabei darf der Inhalt nicht aufgrund von Parteipolitik auf dem Rücken der Betroffenen ausgehöhlt werden", forderten die sozialdemokratischen Aktivist*innen.

Trans-Organisationen warten ab

Trans-Aktivist*innen äußerten sich noch vorsichtig zum Gesetzentwurf, da bislang die Details noch nicht veröffentlicht worden sind. Zu den berichteten Einschränkungen erklärte etwa Kalle Hüpfner vom BVT*: "Eine abschließende Einordnung und Bewertung dieser Aspekte ist für uns als Bundesverband Trans* ohne Kenntnis des konkreten Gesetzestextes nicht möglich. Daher werden wir diesen Punkte erst kommentieren, wenn der Entwurf durch die Ministerien veröffentlicht ist."

Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) erklärte unterdessen auf Facebook: "Sobald der Referentenentwurf da ist, werden wir das entsprechend kommentieren. Man sollte sich fragen, wie der Entwurf aussehen würde, gäbe es nicht an irgendwelchen Stellen Kompromisse. In den drei Parteien gibt es ja nicht nur eine Meinung." (cw)

Wöchentliche Umfrage

» Was hältst du von der geplanten dreimonatigen Wartezeit zur Änderung des Geschlechtseintrags im Selbstbestimmungsgesetz?
    Ergebnis der Umfrage vom 27.03.2023 bis 03.04.2023

#1 _Patrick_Profil
  • 28.03.2023, 15:03hRLP
  • Als der Bundestag am 18. Mai (=2021) über das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz abstimmte, stimmte Leni Breymaier dagegen.

    Das taten mit ihr 453 weitere Abgeordnete, darunter fast ihre gesamte SPD-Fraktion.

    Sind die 2023, zwei Jahre später, alle zur Transphilie konvertiert? Ganz sicher nicht!

    Breymaier lehnt die Selbstbestimmung konsequent ab, hält Transsein für einen Lifestyle und geschlechtsangleichende Maßnahmen für Schönheitsoptimierung. Das bei Geburt zugewiesene Geschlecht ist maßgeblich.

    WER IST FRAU BREYMAIER? - fragt ihr euch? - Die ehemalige Sprecherin der SPD im Arbeitskreis "Gleichstellung und Viefalt". Bitte sacken lassen.

    Mehr muss man zur SPD nicht wissen und genauso klar ist es, dass das kein Einzelfall war und ist. Die SPDqueer musste sich in den letzten Jahren über zwei Dutzend Mal von Mitgliedern und der Politik ihrer eigenen Partei distanzieren. Alles hier auf queer.de nachlesbar!

    Trans- und Queerphobie ist spd-systemisch.
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#2 From BeyondAnonym
  • 28.03.2023, 15:46h
  • Das war ein zu erwartendes Problem, nämlich daß die Trans-Verbände abwiegeln würden. Sie haben kein Mandat, sprechen nur für sich selbst und genießen keinesfalls allgemeines Vertrauen.

    Das Verschwinden der wichtigen Passagen zur trans Gesundheitsversorgung aus dem so entkernten Pseudo-Selbstbestimmungsgesetz ist ihnen zB mit zuzuschreiben.

    Als 'trans*Aktivisten' etc bezeichne ich sie und ihre Prominenz nicht. Es gibt hingegen trans Personen, die sich im Gegensatz zu den trans Verbänden da seit Jahren hervortun und deren Kommentare zu dem, was zB ich als Alltagstest und Bademeister-Klausel bezeichne, sehr viel schärfer ausfallen.

    Ich nenne zwei:

    Lou Kordts, auf deren Allein-Recherche und Analyse die Kritik am Lesbischen Frühlingstreffen (LFT) 2021 bis zur Intervention der Hirschfeld-Stiftung beruhte - sehr gute Berichte zum LFT hier auf queer de.

    Felicia Ewert, Autorin von 'Trans Frau sein. Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung' und durch ihre Vorträge stets an der Front gegen trans Haß.

    Im Gegensatz zu diesen beiden und ein paar anderen, die rund um die Uhr kämpfen und außer auf ihren twitter-Accounts nur hin und wieder in Interviews zu Wort kommen, haben die ganz anders ausgestatteten trans Verbände das Ohr der Politiker und führen sich stets als Repräsentanten und Sprecher der trans Personen in Deutschland auf, die sie nicht sind.

    Die Wirkung bleibt nicht aus, sie besteht nämlich darin, daß kritisch-kämpferische trans Personen leicht als 'psychisch gestörte' Schreihälse abgetan werden können, was den als 'die Vernünftigen' auftretenden trans Verbänden und den Politikern gleichermaßen zugute kommt.

    Ich habe 'psychisch gestört' hier nicht grundlos gewählt, es gibt nämlich sehr interessante Beziehungen zwischen den trans Verbänden, Gutachtern, Zwangstherapeuten, Gatekeepern im Gesundheitssystem und der von einem Rassehygieniker gegründeten Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung.
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#3 Phoebe_SkuldAnonym
  • 28.03.2023, 19:13h
  • Antwort auf #2 von From Beyond
  • Es kostet mich unglaublich viel Kraft etwas dazu zu schreiben, aber ich denke es ist nötig.

    Meine Liebe, nenne es nicht "Bademeister-Klausel", Felicia Ewert hat es auf Mastodon als "Karen-Passus" bezeichnet. Ich fürchte nämlich durch den Begriff Bademeister werden die Probleme relativert und zu klein dargestellt.
    Das ist nämlich Erfahrung aus Disskusionen mit den Grünen. Als ich in der Vergangenheit immer wieder auf die Probleme mit dieser Diskriminierungsklausel hingewiesen habe und Schwimmbäder( und auch Duschen) als Beispiel nannte, wurde immer wieder abgewiegelt.

    Zum Beispiel hieß es dann: "So oft geht man doch nicht schwimmen, da wird es schon keine Auswirkungen haben." oder gleich "Ich mag nicht schwimmen gehen, es gibt doch so viele andere Freizeitaktivitäten, wollen wir nicht lieber im Restaurant essen?"

    Natürlich können wir es auch nicht die Mein-Chef-kann-mir-jetzt-den-Gang-auf-die-Frauentoilette-Klausel nennen.
    Aber wir müssen schon klar machen, dass uns das im Alltag an sehr vielen Stellen betrifft und nicht in seltenen Ausnahmen.

    Wie oben geschrieben, ich kann nur ins Restaurant, wenn am Damenklo kein Schild mit der Aufschrift "Kein Zutritt für trans Frauen!" hängt. Okay, vielleicht sollten solche Restaurants die Schilder gleich an die Tür hängen, aber Geld stinkt nicht, wahrscheinlich auch nicht das von trans Frauen.

    Oder wenn wir wieder zum Thema Beruf zurück kommen. Wie gesagt, Arbeitgeber*innen haben in ihrem Betrieb nunmal das Hausrecht und das Arbeitsrecht garantiert Arbeitnehmer*innen im weitesten Sinne nur den Zugang zum Betrieb bzw. dem Arbeitsplatz, damit sie die Arbeitsleistung erbringen können, die sie laut Arbeitsvertrag schuldig sind.
    Ich glaube der Zugang zum Sanitärbereich dürfte damit nicht automatisch zwingend erforderlich sein.
    Das dürfte jedenfalls wieder einder dieser juristischen Rattenschwänze sein, der sich aus der Klausel ergibt.
    Ich meine, wenn man schon bei cis Menschen darüber streitet, ob ein Sturz auf dem Weg zur Firmentoilette ein Arbeitsunfall ist oder nicht, dann ist der Zugang für trans Menschen zu Toiletten bestimmt nicht sicher.

    Und noch etwas, was scheinbar niemand auf dem Schirm hat, diese Diskriminierungsklausel wird sich sicherlich auch auf die Haus- und Schulordnung an Schulen auswirken. Im Zweifel stehen uns demnächst jede Menge Bathroom-Bills nach us-amerikanischen Vorbild ins Haus.
    Mag ja so sein, dass die Kinder jetzt ab 14 Jahren ihren richtigen Namen und ihren richtigen Geschlechtseintrag kriegen und die Schulen müssen dann wohl auch Zähneknirschend diese Namen in die Zeugnisse schreiben, aber das hindert keine*n Schulleiter*in daran, trans Schülerin den Zugang zu den Toiletten oder Umkleiden ihres Geschlechts zu verweigern.
    Ich möchte auch gar nicht wissen was ein Kultusministerium alles mit Erlassen und Anordnungen noch alles machen könnte, solange es von dieser Klausel gedeckt ist.
    Sollte vielleicht jetzt mal an den Schulalltag denken, bevor der Aufschrei nachher groß ist, wenn es zu spät ist.

    Und mich kotzt dieses ganze Relativieren an. Wie oft darf ich mir anhören: "Aber dich betrifft das doch nicht, dir sieht man doch nicht an, dass du trans bist."
    Es spielt doch keine Rolle, ob man es mir ansieht, ihr habt doch eben zugegeben, dass trans Menschen diskriminiert werden. Durch das Formulieren, dass alles okay ist, solange man für cis gehalten wird.
    Und doch betrifft es mich sehr wohl. Wenn da ein Schild hängt, was mir den Zutritt verbietet und ich mich nicht dran halte, dann verstoße ich gegen das Hausrecht. Oder ist das im Streitfall ein valides Argument, wenn ich sage "aber mir sieht man es doch nicht an, dass ich trans bin, also dachte ich das Verbot zählt nicht für mich!"?
    Davon, dass ich eh einen "Mischkörper" habe, brauchen wir gar nicht erst reden, ich habe keinen Zugang zu den meisten Bereichen.

    Und nein, ich habe weder Geld für OPs ausgeben, noch habe ich meine HRT in jungen Jahren begonnen oder so.
    Vielleicht ist es Glück oder Zufall, oder eine Laune der Natur, dass ich ein gutes Passing habe.
    Also werft mir das nicht vor, ich kann nichts dafür.
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