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Diskriminierung im Gesundheitsamt

Wiesbaden: Homophobie-Vorwürfe gegen Amtsärzt*­innen

Gleichgeschlechtliche Paare, die adoptieren wollten, sollen drogenabhängig oder psychisch krank sein – mit derartigen "Diagnosen" wollten Ärzt*innen des Gesundheitsamts offenbar verhindern, dass Kinder in Regenbogenfamilien kommen.


Ein Arzt und eine Ärztin wollten offenbar mit falschen Gutachten verhindern, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren (Bild: freepik.com)
  • 31. März 2023, 13:32h 9 2 Min.

Ein Arzt und eine Ärztin des Wiesbadener Gesundheitsamts sollen nach einem Bericht des "Wiesbadener Kuriers" (Bezahlartikel) aus Homophobie gleichgeschlechtliche Paare diskriminiert haben. Demnach wurden seit März vergangenen Jahres vier heterosexuelle Paare, vier gleichgeschlechtliche Paare und eine alleinstehende Frau mit Adoptionswunsch begutachtet – alle vier gleichgeschlechtlichen Paaren fielen durch, alle anderen bestanden den Test. Diese Ablehnungen seien "fragwürdig", erklärte Sozialdezernent Christoph Manjura (SPD).

Hintergrund ist, dass in Wiesbaden neben dem jeweiligen Hausarzt oder der Hausärztin auch ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin überprüfen muss, ob adoptionswillige Personen eine lebensverkürzende, psychische oder eine Suchterkrankung haben. Eine Amtsärztin attestierte dabei einem schwulen Paar offenbar alle drei Erkrankungen – und das aufgrund "einer Blutuntersuchung, einer oberflächlichen körperlichen Untersuchung, unter anderem auf den Kniereflex, sowie einem etwa zehnminütigen Gespräch", wie einer der Männer berichtete. Die Ärztin soll in einem Gespräch mit ihrer Chefin auch gesagt haben, dass sie Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht für geeignete Eltern halte.

Ein anderes schwules Paar erzählte davon, wie ein Amtsarzt bereits bei der Untersuchung angedeutet habe, dass er der Auffassung sei, dass ein Kind eine Mutter brauche. Danach habe er den Männern ohne Begründung attestiert, dass sie sich als Eltern nicht eigneten. Beide diskriminierten Paare hätten laut "Wiesbadener Kurier" eine Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt.

Gesundheitsamt will Wiedergutmachung leisten

Die offensichtliche Diskriminierung hat bereits Konsequenzen: Die Adoptionsvermittlungsstelle im städtischen Amt für Soziale Arbeit wird nicht mehr das Gesundheitsamt mit gesundheitlichen Eignungsprüfungen für Adoptionswillige beauftragen. Unterdessen kündigte Daniela Hirsekorn, die kommissarische Leiterin des Gesundheitsamts, eine Überprüfung an und drohte den offensichtlich homophoben Ärzt*innen mit "arbeitsrechtlichen Konsequenzen". Den betroffenen Paaren habe man Gesprächsangebote gemacht, um die Vorgänge aufzuarbeiten. Sollten diese wirklich diskriminiert worden sein, müsse Wiedergutmachung geleistet werden.

Mit der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben im Oktober 2017 wurden gleichgeschlechtliche Paare weitgehend im Adoptionsrecht gleichgestellt (queer.de berichtete). Es gibt aber nach wie vor rechtliche Benachteiligungen für lesbische Ehepaare, wenn sie das leibliche Kind der Ehepartnerin adoptieren wollen (queer.de berichtete). 2020 wollte die Regierungskoalition von Union und SPD die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren weiter einschränken, dies scheiterte aber am Widerstand des Bundesrates. Die Ampelregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Diskriminierung von Regenbogenfamilien zu beenden (queer.de berichtete). (dk)

#1 KontrolleAnonym
  • 31.03.2023, 15:11h
  • Wieso findet gerade bei Amtsärzten nicht mehr Kontrolle statt?

    Ich hoffe, dass diese Leute, die offenbar ihre persönliche Ideologie über ihre Dienstpflichten gestellt haben, schnell gefeuert werden und nie mehr eine Anstellung als Amtsarzt irgendwo bekommen.

    Bei solch vorsätzlicher Verletzung seiner Pflichten zulasten anderer Menschen muss man sogar darüber nachdenken, ob denen nicht die Approbation entzogen wird.
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#2 PolitikverdrossenAnonym
  • 31.03.2023, 16:01h
  • Antwort auf #1 von Kontrolle
  • Vor einiger Zeit hatte ich mal mit einem Amtsarzt zu tun - in seinem Büro hing die Flagge des Königreichs Preußen.
    Als ich ihn fragte warum diese dort hängen würde war die Antwort:
    "Weil ich Preuße und nicht Deutscher bin!"

    Seit dem keine Fragen mehr - es gibt schlicht keine Kontrolle.
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#3 StaffelbergblickAnonym
  • 31.03.2023, 16:33h
  • Antwort auf #2 von Politikverdrossen
  • Wenn dem so war ... dann ist dringend die Vorgesetzten zu involvieren, denn private Flaggen sind in Amtsräumen nicht erlaubt. Ich hätte auch keine Hemmungen, diese beschriebene Situation öffentlich zu machen. Wenn es sich um eine verbeamtete Person handelt, könnte sogar der Beamtenstatus "fllöten" gehen.
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