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Landgericht Marburg
Mehrere Jahre Jugendknast für brutale Homohasser
Im Juni 2022 wurde ein Student in Marburg von zwei Jugendlichen mit Eisenstangen beinahe zu Tode geprügelt. Jetzt fiel das Urteil. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde allerdings zurückgezogen.

Das Urteil das Landgerichts Marburg ist noch nicht rechtskräftig (Bild: IMAGO / Schöning)
- 1. April 2023, 02:48h 2 Min.
Nach einer brutalen schwulenfeindlichen Attacke hat das Landgericht Marburg am Freitag zwei Jugendliche wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Eine Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass die heute 15 und 17 Jahre alten Angeklagten im vergangenen Jahr aus Homohass mit Eisenstangen auf einen Studenten aus Nepal einschlugen und ihn dabei schwer verletzten. Der jüngere Täter muss für drei Jahre und zehn Monate ins Jugendgefängnis, der ältere für vier Jahre und zehn Monate. In das Urteil mit eingeflossen sind weitere Straftaten wie schwerer Raub oder Computerbetrug aus früheren Prozessen.
Die Tat hatte sich am 17. Juni 2022 ereignet. Der Anwalt des Opfers brachte Anfang des Jahres gegenüber queer.de die queerfeindlichen Motive erstmals an die Öffentlichkeit, nachdem die Polizei ursprünglich nichts darüber verlautbaren ließ – offenbar aus Angst, ihre Stadt mit Homophobie in Verbindung zu bringen (queer.de berichtete).
In den Hinterhalt gelockt und fast totgeschlagen
Die Angreifer hatten den damals 21-jährigen Studenten in einen Hinterhalt gelockt und dann brutal zusammengeschlagen. Während ihrer Attacke sollen sie sinngemäß gerufen haben: "Wir schlagen dich so lange, bis du aufhörst schwul zu sein! Dann bist du endlich geheilt!" Erst als das Opfer, das gar nicht homosexuell ist, bewusstlos wurde, stellten sie den Angriff ein und flüchteten. Den Studenten ließen sie schwerverletzt zurück; er erlitt unter anderem Armbrüche und Hämatome am gesamten Körper.
Die beiden Jugendlichen aus dem Kreis Marburg-Biedenkopf konnten im Juli 2022 festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ursprünglich waren sie sogar wegen versuchten Mordes angeklagt. Weil sie jedoch von sich aus vom Opfer abgelassen hätten, obwohl sie den jungen Mann hätten umbringen können, hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen versuchten Mordes zurückgezogen.
Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Prozess fand nach den Vorgaben des Jugendstrafrechts unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Zum Prozessauftakt hatten Initiativen aus Marburg vor dem Gerichtsgebäude gegen Queerfeindlichkeit demonstriert (queer.de berichtete). (mize)












