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Landgericht Marburg

Mehrere Jahre Jugendknast für brutale Homohasser

Im Juni 2022 wurde ein Student in Marburg von zwei Jugendlichen mit Eisenstangen beinahe zu Tode geprügelt. Jetzt fiel das Urteil. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde allerdings zurückgezogen.


Das Urteil das Landgerichts Marburg ist noch nicht rechtskräftig (Bild: IMAGO / Schöning)
  • 1. April 2023, 02:48h 20 2 Min.

Nach einer brutalen schwulenfeindlichen Attacke hat das Landgericht Marburg am Freitag zwei Jugendliche wegen schwerer Körper­ver­letzung verurteilt. Eine Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass die heute 15 und 17 Jahre alten Angeklagten im vergangenen Jahr aus Homohass mit Eisenstangen auf einen Studenten aus Nepal einschlugen und ihn dabei schwer verletzten. Der jüngere Täter muss für drei Jahre und zehn Monate ins Jugendgefängnis, der ältere für vier Jahre und zehn Monate. In das Urteil mit eingeflossen sind weitere Straftaten wie schwerer Raub oder Computerbetrug aus früheren Prozessen.

Die Tat hatte sich am 17. Juni 2022 ereignet. Der Anwalt des Opfers brachte Anfang des Jahres gegenüber queer.de die queer­feindlichen Motive erstmals an die Öffentlichkeit, nachdem die Polizei ursprünglich nichts darüber verlautbaren ließ – offenbar aus Angst, ihre Stadt mit Homophobie in Verbindung zu bringen (queer.de berichtete).

In den Hinterhalt gelockt und fast totgeschlagen

Die Angreifer hatten den damals 21-jährigen Studenten in einen Hinterhalt gelockt und dann brutal zusammengeschlagen. Während ihrer Attacke sollen sie sinngemäß gerufen haben: "Wir schlagen dich so lange, bis du aufhörst schwul zu sein! Dann bist du endlich geheilt!" Erst als das Opfer, das gar nicht homosexuell ist, bewusstlos wurde, stellten sie den Angriff ein und flüchteten. Den Studenten ließen sie schwerverletzt zurück; er erlitt unter anderem Armbrüche und Hämatome am gesamten Körper.

Die beiden Jugendlichen aus dem Kreis Marburg-Biedenkopf konnten im Juli 2022 festgenommen worden und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ursprünglich waren sie sogar wegen versuchten Mordes angeklagt. Weil sie jedoch von sich aus vom Opfer abgelassen hätten, obwohl sie den jungen Mann hätten umbringen können, hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen versuchten Mordes zurückgezogen.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess fand nach den Vorgaben des Jugendstrafrechts unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Zum Prozessauftakt hatten Initiativen aus Marburg vor dem Gerichtsgebäude gegen Queerfeindlichkeit demonstriert (queer.de berichtete). (mize)

-w-

#1 PolitikverdrossenAnonym
  • 01.04.2023, 08:04h
  • Also da hätten es aber auch Sozialstunden getan! /S
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#2 _Patrick_Ehemaliges Profil
  • 01.04.2023, 11:03h
  • Das ist genau das, was ich nicht verstehe. Wie kann man für schwere Körperverletzung 4 Jahre und 10 Monate bekommen und für Totschlag, wie bei Malte, 5 Jahre. Meiner Meinung nach sollte das Strafmaß und die Strafmaßfindung überarbeitet, konkretisiert und vereinheitlicht werden. Das Gute ist, dass das schwulenfeindliche Motiv erkannt wurde. Das ist ja leider eine Seltenheit und mit viel Glück verbunden.
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#3 An die Täter denkenAnonym
  • 01.04.2023, 11:50h
  • Wie wir ja beim Fall von Malte hier oft genug in den Kommentaren lesen durften, geht es nicht um angemessenes Strafmaß, sondern darum, empathisch mit den Tätern zu sein.

    Da ist es nur verständlich, dass bei solch einer Tat das geringst mögliche, besser noch gar keine Strafe verhängt wird. Das könnte die armen Täter beeinträchtigen. Ja, sie haben aus Hass einen Menschen fast zu Tode geprügelt, aber hey, ist doch ok - Fehler machen wir alle mal, wir sind doch Menschen :engel:

    Natürlich wird das jetzt wieder als "WAS HÄTTEST DU DENN GERN? ÖFFENTLICHES VERBRENNEN AUF DEM MARKTPLATZ?????" gelesen wird und an die dafür bekannten Personen richtet sich das auch nicht, da eh keine Diskussion möglich ist, die mehr als einen Freispruch oder höchstens ein streng dreinblickendes "Du, du, du, das war aber nicht nett. Das machen wir nicht mehr, ja?" für solche massiven Gewalttaten akzeptiert.

    Wenn aber endlich mal solche Taten mit einem zumindest mittleren oder im oberen Bereich der möglichen Strafmaße angesiedelten Strafen *nach dem gültigen StGB*, nicht nach der mir vermutlich wieder unterstellenden "Mob-Lynchjustiz", sondern beispielsweise nach § 223 StGB, geahndet würden, wäre das mal ein Signal, dass auch den Opfern solcher Taten zeigt, dass der Rechtsstaat zumindest bei der Rechtsprechung nicht signalisiert, dass Queers ja eh maximal geduldete Personen sind.
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