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0800 175 2017
Keine Förderung mehr: BISS stellt Beratungshotline für Paragraf-175-Opfer ein
Trotz Verlängerung der Entschädigungsfrist erhält die Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren keine weitere Förderung für ihre Beratungstätigkeit.
- 6. April 2023, 13:24h - 2 Min.
Die Bundesinteressenvertretung Schwuler Senioren (BISS) muss ihre Beratungshotline 0800 175 2017 zum 31. Mai wegen fehlender Fördergelder abschalten. Das teilte der Kölner Verein am Mittwoch mit. Die Förderung war schon letzten Sommer ausgelaufen.
Bislang steht die kostenlose Beratungsstelle wochentags zwischen 11 und 16 Uhr Interessierten zur Verfügung, die sich über die Aufhebung der Unrechtsurteile nach Paragraf 175 (bzw. Paragraf 151 in der DDR) informieren wollen. Opfer der queerfeindlichen Gesetze können nach einer Fristverlängerung noch bis 2027 eine Entschädigung beantragen (queer.de berichtete).
Die Verlängerung der Entschädigungsfrist habe hoffen lassen, durch eine erneute Förderung der Beratungshotline mit bisher nicht erreichten Betroffenen in Kontakt kommen zu können, erklärte BISS-Vorstandschef Andreas Kringe. "Auf Grundlage der Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Auswertung unserer Beratungstätigkeit der Jahre 2017 bis 2022 ist BISS e.V. rechtzeitig in Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium der Justiz und der Politik gegangen." Entsprechend enttäuscht sei man von der Mitteilung, dass die Beratungshotline nicht weiter gefördert wird.
Ansprechpartner ist das Bundesamt für Justiz
BISS-Referent Jan Bockemühl empfiehlt, nach dem Abschalten der Hotline direkt die Bundesregierung anzurufen: "Wer Beratung zu möglichen Entschädigungsansprüchen und Unterstützung bei Antragsstellung benötigt, kann sich an das Bundesamt für Justiz wenden. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Entschädigungsstelle war immer vertrauensvoll." Die Stelle ist unter der Bonner Nummer 0228 99 410-40 erreichbar.
Bis Ende Juli letzten Jahres unterstützte BISS aktiv die Antragsstellenden. Betroffene, deren Entschädigungsanliegen bis dahin nicht abgeschlossen waren, wurden von BISS e.V. weiterhin unterstützt. "Das letzte Entschädigungsanliegen aus diesem Zeitraum konnte erst im März 2023 erfolgreich abgeschlossen werden", erläuterte Kringe. Gleichzeitig habe die BISS-Geschäftsstelle spätere Unterstützungsanfragen ablehnen müssen. "Unsere Strukturen in der Geschäftsstelle sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen." Viele der betreuten Menschen seien wegen ihres hohen Alters "in einem hohen Maße hilfsbedürftig" gewesen. (dk)















