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Selbstbestimmungsgesetz

Ja, wann kommt denn nun der Gesetzestext?

Seit Monaten ringen die beteiligten Ministerien um den Referent*innenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes. Vor Ostern sollte er da sein. Eigentlich.


Hat beruflich manchmal mit dem Selbstbestimmungsgesetz zu tun: Lisa Paus, Familienministerin (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
  • Von Jeja Klein
    11. April 2023, 10:41h 62 3 Min.

Erst sollte das Selbstbestimmungsgesetz bis Jahresende 2022 Realität geworden sein (queer.de berichtete). Seither war eine Verabschiedung bis zur Sommerpause des Bundestages diesen Jahres anvisiert gewesen. Zuletzt hatte es geheißen, dass der im Vorfeld mit Spannung erwartete Referent*innenentwurf des Gesetzes, also eine erste ausgeschriebene Fassung, noch vor Ostern bekannt werden sollte.

Doch daraus wurde, mal wieder, nichts. Auch nach den Osterfeiertagen liegt noch immer kein Gesetzesentwurf vor. Und auf den Nachrichtenkanälen der beteiligten Ministerien oder beim Queerbeauftragen Sven Lehmann ist es um das Gesetz bemerkenswert still.

Frustrierende Antwort aus Justizministerium

Wann kommt denn also nun der Referent*innenentwurf zu dem Gesetz? Das wollte queer.de anlässlich der mal wieder nicht gehaltenen Versprechungen von den Presseabteilungen des Familien- und Justizministeriums wissen. Die Antwort dürfte einige frustrieren: "demnächst".

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"Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Familie, Frauen Senioren und Jugend streben an, den Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz demnächst vorzulegen", teilte ein*e Sprecher*in des Justizministeriums queer.de am Dienstag mit. Einen genauen Zeitpunkt hierfür "kann ich Ihnen noch nicht nennen".

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Andauernde Unklarheit

Die anhaltende Zwischenzeit bis zur Klarheit über den genauen Wortlaut des Gesetzes füllen indes andere, etwa die Kabarettistin Monika Gruber. Die ließ ihr Publikum vergangene Woche per viral gegangenem Wutvideo einige Dinge über das kommende Gesetz wissen, die allerdings mit Fakten wenig zu tun haben.

Zuletzt hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) über Wochen mit widersprüchlichen Äußerungen für Verwirrung gesorgt. Immer wieder hatte er in Interviews mit Zeitungen betont, dass man die Ungleichbehandlung transgeschlechtlicher Frauen gegenüber cisgeschlechtlichen anvisiere und dazu das Beispiel der Frauensauna eingebracht. Seine Sprecher*innen ließen aber immer wieder wissen, dass es nur um eine Klarstellung im Gesetzgebungsprozess gehe, nicht um eine Diskriminierungserlaubnis (queer.de berichtete).

Ende März hatte es dann geheißen, dass sich beide beteiligten Ministerien auf einen Gesetzestext geeinigt hätten. Darin enthalten: Ein Hinweis auf die Bestimmungen des Hausrechts, aus denen keinerlei rechtliche Konsequenzen für den Regelungsbereich des Selbstbestimmungsgesetzes folgen, sowie eine dreimonatige Wartezeit für Inkrafttreten der Änderung von Namens- und Geschlechtseinträgen (queer.de berichtete). Obwohl Marco Buschmann mit der Regelung glaubt, den Ausschluss von trans Frauen etwa aus Frauensaunen ermöglichen zu können, widersprach ihm die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regele dies bereits jetzt – und zwar nicht im Sinne Buschmanns (queer.de berichtete).

Bei der Vorstellung von sogenannten Eckpunkten des kommenden Gesetzes im Juni vergangenen Jahres hatten die Ministerien zudem erstmals ihre Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt, die eine einjährige Sperrfrist nach einer Änderung der Einträge vorsehen. So sollen Bürger*innen mindestens ein Jahr lang mit den Konsequenzen der Änderung leben müssen. Damit wollen die Koalitionär*innen laut eigener Aussage die Möglichkeiten eines Hin-und-her-Wechselns der Einträge sowie missbräuchlicher Nutzung einschränken (queer.de berichtete).

Außerdem hatten die Minister*innen Marco Buschmann und Lisa Paus (Grüne) damals die gesundheitlichen Aspekte der Reform der Rechte transgeschlechtlicher Menschen aus dem Gesetz ausgelagert und auf Gesundheitsminister Karl Lauterbach verwiesen. Aus dem Gesundheitsministerium hatte es hierzu auf queer.de-Anfrage im März geheißen, dass die Umsetzungsmöglichkeiten derzeit geprüft würden. Wann es mit dem Versprechen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag so weit ist, das ist allerdings auch hier mal wieder die große Frage.

-w-

#1 KasasagiAnonym
  • 11.04.2023, 13:02h
  • Quite funny how they let us basically run in circles while, if YOU as a person with no political power, give someone you work with a deadline (as they gave us here another one which they straight up threw out the window), you will have to deal with consequences that might even end in you losing opportunities or even your job in some instances.

    Just give us that piece of toilet paper already so that people can rightfully take it apart and demand more than just a few crumbs of stale bread.
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#2 PetterAnonym
  • 11.04.2023, 13:06h
  • Nach der dritten Verschiebung hieß es, dass das Gesetz spätestens im Sommer verabschiedet ist. Das heißt also: spätestens am 22. September 2023 muss das geltendes Recht sein.

    Eine vierte Verschiebung würden wir nicht nochmal akzeptieren.

    Es ist schon traurig genug, dass es überhaupt so lange dauert, denn angeblich lagen die Gesetzentwürfe doch fertig in der Schublade. Entweder haben die uns damals belogen oder sie belügen uns heute.
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#3 Erwart enttäuschtAnonym
  • 11.04.2023, 13:51h
  • "Demnächst" - wenn die Ampel nicht mehr regiert. Sondern die - durch die Ampel wunderbar vorbereitete - reaktionäre Brut.
    Danke für nichts.
    Aber schön zu sehen, dass ich mit meiner Erwartung wieder richtig lag - nachdem mensch hier von Parteisoldat*innen regelmäßig nach Kritik wegen genau solcher Stunts niedergebrüllt wird, was einem denn einfiele, es käme auf jeden Fall, es ginge nur nicht so und yadda yadda yadda.
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