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Auf Anordnung von Gerichten
Accountsperren gegen Hass im Netz geplant
Die ARD berichtet über Eckpunkte des Justizministeriums für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt". Demnach sollen Konten von User*innen, die andere wiederholt persönlich angreifen, gesperrt werden können.
Wird das geplante "Gesetz gegen digitale Gewalt" queere Menschen besser vor Hass und Hetze im Netz schützen können? (Bild: pixabay / pexels)
- 12. April 2023, 00:39h 2 Min.
Bei wiederholten persönlichen Angriffen in sozialen Medien sollen Gerichte nach dem Willen des Bundesjustizministeriums unter bestimmten Umständen künftig Konten von Nutzer*innen sperren lassen können. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag unter Berufung auf Eckpunkte für ein "Gesetz gegen digitale Gewalt" berichtete, sollen solche Sperren bei "schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen" nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Posts nicht ausreichen und Wiederholungsgefahr besteht.'
Das Ministerium beantwortete eine Anfrage zu den Plänen zunächst nicht. Im Koalitionsvertrag der Ampel ist aber bereits festgehalten, dass richterlich angeordnete Accountsperren ermöglicht werden sollen.
Sperren nur für "angemessenen Zeitraum"
Die ARD berichtete, geplante Accountsperren richteten sich gegen "notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum". Das Vorhaben soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt. Ein*e Accountinhaber*in soll demnach von der jeweiligen Plattform auf ein Sperr-Ersuchen hingewiesen werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Außerdem soll ein Profil "nur für einen angemessenen Zeitraum" gesperrt werden können.
Dem Bericht zufolge sehen die Eckpunkte außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität der Person erfahren wollen, die ein Hassposting verfasst hat. Auch das deutet sich bereits im Koalitionsvertrag an. Darin heißt es, dass rechtliche Hürden für Betroffene abgebaut und Lücken bei Auskunftsrechten geschlossen werden sollen.
Kritik am Eckpunktepapier
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die Beratungsstelle HateAid begrüßten laut dem ARD-Bericht die Pläne. Beide Initiativen kritisierten jedoch, dass eine Person laut dem Eckpunktepaper erst mehrfach Hassbotschaften gepostet haben muss, damit eine Sperre in Betracht kommt. Außerdem würde diese nur dann greifen, wenn über ein Profil mehrfach dieselbe Person attackiert werde. Accounts, die ihren Hass auf verschiedene Opfer verteilen oder Volksverhetzung betreiben, wären davon nicht betroffen. (cw/dpa)












Der Forenbetreiber konnte mir keinen Realnamen geben, weil er ihn selbst nicht wusste. Solange das Internet so annonym ist, und Strafverfolgungsbehörden gegenüber Cyberkriminellen so wirkungslos sind, bleibt das Internet ein gesetzloser Raum.