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Trans-Rechte

Linke kritisiert Schreddern von Akten der TSG-Opfer

Die Linke fordert von der Ampel, mehr für trans Menschen zu tun – das bedeutet: endlich das Selbstbestimmungsgesetz zu beschließen und auch alte Akten zu sichern.


Kathrin Vogler ist Regenbogenhalsketten-Fan und queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)

Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hat es gegenüber queer.de als "indiskutabel" bezeichnet, dass nach wie vor Akten von Personen geschreddert werden, die nach dem Transsexuellengesetz behandelt worden waren. Dies geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage von Vogler hervor.

Hintergrund ist, dass Ampelregierung derzeit plant, das als transfeindlich kritisierte Gesetz aus dem Jahr 1981 durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen und einen Entschädigungsfonds für wegen des Gesetzes ungerecht behandelte Personen einzurichten. Trotzdem wurden bislang die TSG-Akten nicht gesichert, sondern können nur "von der Leitung des Gerichts von Amts wegen oder auf Eintrag eines Beteiligten im Einzelfall" vor der turnusgemäßen Vernichtung gerettet werden. Derzeit werde mit den Ländern abgestimmt, ob und wie die augenblickliche Regelung geändert werden soll, so das Ministerium.

"Für die Betroffenen wird es dadurch zukünftig schwerer, die Menschenrechtsverletzungen nachzuweisen und Entschädigungen zu erhalten", beklagte Vogler. "Ich fordere von Justizminister Buschmann mehr Engagement beim Selbstbestimmungsgesetz." Buschmann steht derzeit wegen Verzögerungen bei der Veröffentlichung eines Referentenentwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz in der Kritik (queer.de berichtete). Außerdem wurde dem FDP-Politiker vorgeworfen, transfeindlichen Feminist*innen Zugeständnisse gemacht zu haben (queer.de berichtete).

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"'Skurrile' Bedenken"

"Die Verzögerungen mit Rücksicht auf skurrile 'Bedenken' sind ein Schlag ins Gesicht aller trans* Personen, die schon lange auf die versprochenen Erleichterungen warten", erklärte Vogler. "Ebenso fordere ich ihn auf, zeitnah einen Entwurf für eine individuelle Entschädigung der TSG-Opfer zu erarbeiten. Auch hier steht die Koalition im Wort. Da mittlerweile auch Geschädigte verstorben sind, einige gar durch Suizid, ist es aus meiner Sicht notwendig – analog zur Homosexuellenverfolgung und ihrer Aufarbeitung – eine kollektive Entschädigung in Form einer Stiftung anzustreben, die die begangenen Menschenrechtsverletzungen aufarbeitet und ein Signal in die Gegenwart sendet."

In Hamburg fragte Linkspolitikerin Carola Ensslen unterdessen beim Senat an, ob die TSG-Akten in der Hansestadt gesichert würden. Dabei kam heraus, dass das Staatsarchiv eingenständig entscheidet, welche dieser Dokumente für die Nachwelt erhalten bleiben. Ensslen fühlte sich dabei an eine dunkle Verfolgungsgeschichte erinnert: "Schon einmal wurden für die Wissenschaft wertvolle Akten durch das Staatsarchiv vernichtet – die der Homosexuellenverfolgung", so die queerpolitische Sprecherin der Linken in der Bürgerschaft. (cw)

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#1 canSarahAnonym
  • 14.04.2023, 16:29h
  • Wir brauchen eine Behörde wie die Birthler-Behörde für TSG-Akten und bedingungslose Aufklärung, um die Machenschaften der Psychologenlobby aufzudecken. Es ist genauso ein Aushorchen der Betroffenen. Deutschland soll nicht ungeschoren damit davon kommen.
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#2 JuleAnonym
  • 14.04.2023, 16:30h
  • "Es war auch gemäß §9 Abs 1 TSG festzustellen, dass dem Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht nur deshalb nicht stattgegeben werden kann, weil sich der Antragsteller noch keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hat und noch nicht dauerhaft fortpflanzungsunfähig ist"

    Dieser Absatz steht in meinem TSG Urteil von 2009.

    Damit wurde ich durch das Gericht zur OP gezwungen, um endlich anerkannt zu werden.
    Was das ganze für mich bedeutet lässt sich nur schwer in Worte fassen.

    Und ich glaube nicht daran, das es irgendwann noch zu einer Entschuldigung oder Entschädigung kommen wird.
    Vieleicht, wenn die meisten betroffen längst verstorben sind.

    Gerechtigkeit wird es nie geben.
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#3 Pride
  • 14.04.2023, 17:09h...
  • Dokumentierte Menschenrechtsverletzungen dürfen einfach nicht vernichtet werden. Das ist ja schon so etwas wie vorsätzliche Strafvereitelung. Die Länder müssen sofort die Vernichtung stoppen und es müssen klare gesetzliche Regelungen zur Aufarbeitung der Akten getroffen werden.
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