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Deutscher Bundestag
Unions-Politiker*innen gegen Selbstbestimmungsgesetz
Die Pläne der Ampel zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes "in ihrem extremen und pauschalen Ansatz" gehen vier "Fachpolitiker*innen" von CDU/CSU zu weit. Sie pochen auf zwei Beratungstermine vor Änderung des Geschlechtseintrags.

CDU und CSU wollen ein deutsches Selbstbestimmungsgesetz offenbar verhindern (Bild: Twitter / ChangeGER)
- 21. April 2023, 04:18h 3 Min.
Sogenannte Fachpolitiker*innen der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampel-Koalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch ab, heißt es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ging. Unterschrieben wurde er vom rechtspolitischen Sprecher Günter Krings, der familienpolitischen Sprecherin Silvia Breher, Fraktionsvize Andrea Lindholz sowie der CSU-Politikerin Dorothee Bär.
"Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen, um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten", führen die Unterzeichner*innen aus. Die Pläne der Ampel gingen "in ihrem extremen und pauschalen Ansatz" aber zu weit.
Union: Keine Erleichterungen für Minderjährige
Bereits der Name "Selbstbestimmungsgesetz" suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse, behaupten die Unions-Politiker*innen. In der Realität stehe für die große Mehrheit der Bevölkerung ihr Geschlecht jedoch nicht in Frage. "Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vornamens lehnen wir daher ab." Die vier Abgeordneten schlagen in ihrem Brief vor, dass Erwachsene vor einer Änderung des Geschlechtseintrags zwei Beratungstermine wahrnehmen müssen. Für Minderjährige solle weiter die bisherige Rechtslage gelten.
Um den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern, ist nach dem geltenden Transsexuellengesetz von 1981 ein entwürdigendes und teures Verfahren mit zwei psychologischen Gutachten erforderlich, am Ende entscheidet das Amtsgericht des Wohnorts. Nach den bereits im Juni 2022 von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) vorgestellten Eckpunkten für ein Selbstbestimmungsgesetz sollen trans, inter und nicht binäre Menschen künftig nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen. Für Kinder sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen das mit Zustimmung der Eltern selbst tun können, in Streitfällen entscheide das Familiengericht (queer.de berichtete).
Dies laufe dem Kinder- und Jugendschutz zuwider und stelle einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar, kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries gegenüber dpa. Mit Verweis auf Frauenräume warf er der Regierung zudem vor, die "berechtigten Sorgen von Lesben- und Schwulenverbänden sowie feministischen Gruppen" nicht ernst zu nehmen – obwohl der LSVD, der Lesbenring und alle bedeutenden lesbisch-schwulen Verbände das Selbstbestimmungsgesetz unterstützen.
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Kein Referentenentwurf in Sicht
Der vor Ostern versprochene Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz liegt unterdessen noch immer nicht vor. Der Abstimmungsprozess mit dem Justizministerium sei "noch nicht abgeschlossen", erklärte das Familienministerium in der vergangenen Woche (queer.de berichtete). "Wir geben alles dafür, dass wir das schnell durchbringen", sagte Familienministerin Lisa Paus der "taz". "Für die Betroffenen ist es wichtig, dass dieses Gesetz zügig kommt." (mize/dpa)














