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  • 27. März 2006 9 1 Min.

Düsseldorf (queer.de) - Die Evangelische Kirche muss einem verpartenerten Mitarbeiter keinen Ortszuschlag zahlen, der verheirateten Angestellten zusteht, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Das meldet die Nachrichtenagentur AFP. Damit wurde die Klage eines Krankenpflegers in zweiter Instanz gegen die Evangelische Kirche im Rheinland abgewiesen. Begründung: Bei der Kirche handle es sich um einen religiösen Tendenzbetrieb. Hier gelte der Bundesangestelltentarif in der kirchlichen Fassung (BAT-KF). Daher unterliege das Arbeitsverhältnis den "arbeitsrechtlichen Bekenntnisgrundlagen der Kirche". Da die Evangelische Kirche die Eingetragene Partnerschaft nicht als gleichwertig mit der Ehe anerkenne, müsse sie Lebenspartnern auch nicht die gleichen Rechte zubilligen. Der Kläger kann beim Bundesarbeitsgericht Revision gegen das Urteil einlegen. (dk)

-w-

#1 JonasAnonym
  • 27.03.2006, 17:23h
  • Ein weiterer Grund für die Öffnung der Ehe!

    Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" ist eine erste Notlösung, aber echte Gleichberechtigung kann nur eine Öffnung der Ehe bieten!
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#2 SAMAnonym
  • 27.03.2006, 18:12h
  • Und so ein Prozeß in einer evangelischen Gliedkirche die zu den liberalen gehört. was aber nur die These belegt , daß Kirche nunmal Kirche ist!
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#3 SvenAnonym
  • 27.03.2006, 18:59h
  • Religionen dürfen das Recht mit Füßen treten. Wo bitte ist die Trennung von Kirche und Staat?
    Würd jemand im Islam das machen, dann würden die deutschen Behörden denjenigen wahrscheinlich ausweisen, oder was?

    Justizia scheint nicht nur blind, sondern auch taub und strohdoof zu sein ...
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