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Neuer Bericht

Uno beklagt mehr öffentliche Auspeitschungen in Afghanistan – auch Homo­sexuelle gefährdet

Homosexuelle werden nach Angaben der UN in Afghanistan gefoltert. Unterdessen zeigt sich der LSVD entsetzt darüber, dass die Union ein Stopp des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan fordert.


Taliban-Kämpfer im Jahr 2021 (Bild: Voice of America News / PD)

  • 8. Mai 2023, 15:21h 2 2 Min.

Die in Afghanistan regierenden Taliban haben in den vergangenen sechs Monaten Hunderte Menschen öffentlich auspeitschen lassen. Laut einem neuen Bericht der Vereinten Nationen vom Montag wurden in dem Zeitraum 274 Männer, 58 Frauen und zwei Jungen auf diese Weise von den militanten Islamisten bestraft. Das sei ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Monaten davor.

"Körperliche Strafen sind ein Verstoß gegen die Konvention gegen Folter und müssen aufhören", sagte die UN-Landesdirektorin für Menschenrechte, Fiona Frazer. Dem Bericht zufolge wurde der Mehrheit der Angeklagten Diebstahl, Alkoholkonsum, Betrug, Drogenschmuggel, Homosexualität oder das Wegrennen von zu Hause vorgeworfen. "LGBTIQ, die für die Straftat Homosexualität belangt werden, sind auch einem höheren Risiko von Gewalt ausgesetzt, wenn ihre Familie oder ihre Umgebung davon erfährt", heißt es in dem Bericht. Die Menschenrechte aller Personen müssten jedoch nach internationalem Recht geachtet werden, unabhängig von der sexuellen Orientierung.

Nach Angaben des afghanischen Außenministeriums sind die Bestrafungen notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Islamisten hatten im August 2021 die Macht übernommen, nachdem die USA, Deutschland und andere Nato-Staaten aus dem Krisenstaat abgezogen waren.

Schon während der ersten Taliban-Herrschaft von 1996 bis 2001 waren Auspeitschungen, Amputationen oder Steinigungen in der Öffentlichkeit eine gängige Strafe, auch für Homosexualität. Die alte Regierung unter den beiden Präsidenten Hamid Karzai und Ashraf Ghani führte laut UN von 2001 bis August 2021 insgesamt 72 Todesstrafen durch.

LSVD über Union entsetzt

Deutschland berücksichtigt im Bundeaufnahmeprogramm für Afghan*innen ausdrücklich auch queere Menschen (queer.de berichtete). Die Unionsfraktion hatte aber vor gut einer Woche gefordert, das Programm wegen der Belastung für deutsche Kommunen zu beenden.

"Wir vom Lesben- und Schwulenverband sind von der Forderung der Unionsfraktion entsetzt", erklärte dazu LSVD-Bundesvorstandsmitglied Jörg Hutter. "Die Machtübernahme der Taliban hat die schon vorher äußerst prekäre Lage für LSBTIQ* – wie auch für viele andere Personengruppen – in Afghanistan noch einmal massiv verschärft." Folter und Mord stünden für queere Personen nunmehr an der Tagesordnung "Dass die Unionsfraktion jetzt einen Stopp des Aufnahmeprogramms Afghanistan fordert, bevor auch nur einer einzigen Person hierüber die Flucht vor dem Terror-Regime tatsächlich ermöglicht wurde, ist ein Schlag ins Gesicht all der Afghan*innen, die jeden Tag um ihre Freiheit und ihr Leben bangen, die an die Verlässlichkeit deutscher Außen- und Menschenrechtspolitik glauben und die auf eine Aufnahmezusage hoffen", so Hutter. (dpa/dk)

#1 FiBuAnonym
  • 08.05.2023, 15:47h
  • Wir müssen uns da ehrlich machen. Wir werden nicht jeden Menschen, der auf der Welt, verfolgt wird, in Deutschland aufnehmen können. Es muss vor Ort geholfen werden.
    Baerbocks Ansatz der gezielten Aussenpolitik, was sie feministische Aussenpolitik nennt, ist schon nicht verkehrt aber mehr als große Worte kommen doch gar nicht von ihr. Zu Beginn des Jahres wollte sie keine weiteren deutschen Gelder für das von den Taliban beherrsche Afghanistan bereitstellen, wenn die Menschenrechtsverletzungen nicht aufhören. Wo bleibt ihr konsequentes Handeln?
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#2 SebiAnonym
  • 08.05.2023, 18:04h
  • Naja, die Ampel-Koalition schiebt auch LGBTI in Verfolgerstaaten ab, wo ihnen Verfolgung, Inhaftierung, Folter und der Tod drohen. Insofern sitzen CDU, CSU, AfD, SPD, FDP und Grüne diesbezüglich in einem Boot.

    Wann gibt es endlich ein Asylrecht für verfolgte LGBTI? Bzw. wann werden endlich die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität als genereller Asylgrund anerkannt?
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