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Rheinland-Pfalz

Gericht: Schwuler Ex-Partner erhält gemeinsames Umgangsrecht für Hund

In Rheinland-Pfalz musste ein Landgericht entscheiden, ob sich ein Partner nach der Trennung von seinem Freund um den gemeinsam angeschafften Hund mitkümmern darf.


Symbolbild: Brutus hat jetzt zwei Papis und zwei Reviere (Bild: freepik.com)
  • 31. Mai 2023, 11:06h 7 2 Min.

Haben Partner einer Lebensgemeinschaft zusammen einen Hund gehalten, können beide nach einer Trennung zurecht ein Umgangsrecht mit dem Tier verlangen. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte am Dienstag das Landgericht im pfälzischen Frankenthal (Az. 2 S 149/22).

In dem konkreten Fall war ein Labradorrüde nach der Trennung bei einem der beiden Ex-Partner im Kreis Bad Dürkheim geblieben. Dem anderen Mann wurde ein regelmäßiger Umgang mit dem Vierbeiner mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er nur bei einem der ehemaligen Partner bliebe.

Wechsel alle zwei Wochen

Dies sah das Gericht anders. Auch wenn es sich um ein Tier handele, sei der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums zu entscheiden – denn der Hund sei gemeinsam während der Partnerschaft angeschafft worden. Daher müssten die Partner in eine "Verwaltungs- und Benutzungsregelung" für den gemeinsam erworbenen Hund einwilligen. Dass die beiden Miteigentümer sich abwechselnd je zwei Wochen um den Hund kümmern, sei interessengerecht. Das Tierwohl sah das Gericht damit nicht gefährdet.

Das Landgericht hat hier als Berufungsgericht entschieden und die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Bad Dürkheim überwiegend bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Begriff Umgangsrecht kommt ursprünglich aus dem Familienrecht. Er bedeutet, dass jedes Elternteil das Kind regelmäßig sehen kann. (dpa/cw)

#1 Lucas3898Anonym
  • 31.05.2023, 13:01h
  • Ich finde das "schwuler" im Titel übertrieben.

    Denn das Urteil wäre auch bei einem heterosexuellen Paar genauso ausgefallen.
    Die sexuelle Orientierung bzw. das Geschlecht der Ex-Partner spielt für das Umgangsrecht mit Kindern oder Tieren keine Rolle.
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#2 LothiAnonym
  • 31.05.2023, 13:46h
  • Antwort auf #1 von Lucas3898
  • Sehe ich nicht so denn ich kann ja sogleich auf das Aktenzeichen zugreifen und mich richtig informieren so ich denn will. Zudem lesen hier im öffentlichen Forum nicht bloß unsereins all die Artikel u. Posten hin und wieder auch mal was.
    Nicht zu vergessen all die Überflieger einer neuen Nachricht. Nur die Überschrift wird wahrgenommen, der Text wird überflogen.
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#3 StaffelbergblickAnonym
  • 31.05.2023, 14:38h
  • Antwort auf #1 von Lucas3898
  • Formaljuristisch inhaltlich vollkommen richtig.
    Aber nu sind wir hier doch "unter uns", und damit finde ich es herzerfrischend die üblichen "heteronormativen Problemchen" einer Scheidung teilen zu können, zu dürfen, zu müssen.
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