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SoldRehaHomG

381.000 Euro Entschädigung an queere Soldat*­innen ausgezahlt

Vor zwei Jahren trat das Rehablitierungsgesetz für queere Angehörige von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee in Kraft. Seitdem wurden nach Angaben des Verteidigungsministeriums 168 Anträge auf Entschädigung gestellt.


Bis zum Jahr 2000 durften offen queere Soldat*innen in der Bundeswehr nicht mitmarschieren (Bild: IMAGO / Rüdiger Wölk)

  • 2. Juni 2023, 05:32h 1 2 Min.

Queere Ex-Soldat*innen haben bislang 381.000 Euro an Entschädigung erhalten. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Bezahlartikel) unter Verweis auf Angaben aus dem Bundesverteidigungsministerium. Bis Mitte Mai habe es insgesamt 168 Anträge gegeben, davon seien 131 positiv beschieden worden. Bis zum Jahr 2000 wurden queere Soldat*innen in Deutschland systematisch diskriminiert.

Das Rehablitierungsgesetz, kurz SoldRehaHomG (PDF), war im Mai 2021 vom Bundestag und einen Monat vom Bundesrat beschlossen worden (queer.de berichtete). Es sieht die Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vor. Für jedes aufgehobene Urteil werden 3.000 Euro Entschädigung gezahlt. Diese Summe erhalten auch Soldat*innen, die bis zum Jahr 2000 wegen ihrer "sexuellen Identität" entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Der Begriff "sexuelle Identität" umfasse dabei nicht nur "homosexuelle Männer und Frauen", sondern auch "bisexuelle, transsexuelle oder diverse Menschen", wird in einem Kommentar zum Gesetz erklärt. Das Gesetz gilt sowohl für die 1955 gegründete Bundeswehr als auch für die Nationale Volksarmee (NVA) der DDR, in der queere Soldat*innen von 1956 bis zu ihrer Auflösung 1990 diskriminiert worden sind.

"Die Anträge werden von uns sehr wohlwollend geprüft"

Jeder vierte der 168 Anträge sei von ehemaligen NVA-Angehörigen gestellt worden, heißt es im Bericht der "Neue Osnabrücker Zeitung". "Die Anträge werden von uns sehr wohlwollend geprüft", zitiert die Zeitung eine Referentin des Verteidigungsministeriums. Es sei ein kollektives Signal, dass man sich den Fehlern der Vergangenheit stelle.

In den negativ beschiedenen Fällen habe die Ablehnung nie inhaltliche Gründe gehabt, so die Referentin. Eingegangen seien etwa auch Anträge von ehemaligen Mitarbeiter*innen des Ministeriums für Staatssicherheit in der DDR, die aber nicht anspruchsberechtigt sind.

Das Verteidigungsministerium schätzte vor zwei Jahren, dass bis zu 1.000 frühere Soldat*innen anspruchsberechtigt sein könnten. Um ihre Ansprüche schnell abzuarbeiten, richtete es das Onlineportal Rehahom ein. Dort können Nutzer*innen nach Registrierung ihren Antrag digital stellen und die erforderlichen Dokumente hochladen. (cw)

#1 maexineAnonym
  • 02.06.2023, 08:45h
  • Natürlich ist das direkte Vergleichen unschön, dennoch möchte ich euch heute mal in meine Denkküche einladen,
    Wenn ich also vormichhin rühre, vermischt sich die Erkenntnis der justizjablen Schuld an Bundesbediensteten mit dem verordneten, weiter praktizierten staatlich Umgang -Anwendung von Selbstbestimmungsrecht.
    Fertig gerührt und mit einem Tuch zum Ziehen abgedeckt, glaube ich wäre es Besser im Bundeskeller schonmal eine Miete anzulegen. Denn wenn unsere Justizgourmets sich mit den alten TSGerichten beschäftigen, könnte die jährliche Ernte bald aufgebraucht sein.
    Schade das unser sonst so reich tragender Busch man dies Jahr zwischen den ganzen grünen Streuchern nich so recht durchkommt...
    ernüchternd ist leider auch das die Wirtschafts -Linden unten ande Autobahn dies-Jahr nichso ordentlich blühen.

    Naja -Aber dat wird schon,,, und wenn nich denn ebe vieleischt nächs Jahr...

    ...währ doch gelacht, wenn die vom Koalitionstisch nicht indie olle Afdzuwanderungs -Suppe spucken könnten...

    ;-) eure maexine
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