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Vom Bundestag finanzierte Institution

Menschenrechts­institut: AfD erfüllt Voraussetzungen für Verbot

Damit eine Partei verboten werden kann, müssen komplizierte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei der NPD scheiterte der Versuch. Das Menschenrechtsinstitut glaubt, dass es bei der AfD klappen könnte.


Ein Plakatmotiv der AfD zur Landtagswahl 2022 in NRW (Bild: IMAGO / Revierfoto)

  • 7. Juni 2023, 14:41h 13 4 Min.

Eine aktuelle Analyse des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt seien. Zur Durchsetzung "ihrer rassistischen und rechtsextremen Ziele" gehe die Partei aktiv und planvoll vor.

Beispielsweise arbeite die Partei daran, "die Grenzen des Sagbaren und damit den Diskurs so zu verschieben, dass eine Gewöhnung an ihre rassistischen national-völkischen Positionen – auch im öffentlich und politischen Raum – erfolgt". Teil dieser Strategie ist auch queerfeindliche Propaganda, aktuell massenhaft auf dem Kurznachrichtendienst Twitter unter dem Hashtag "#Stolzmonat" verbreitet.

Beseitigung von Artikel 1 GG und FDGO

Insgesamt bemühe sich die Partei darum, die in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Garantien zu beseitigen. Dort heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

In der 72-seitigen Analyse mit dem Titel "Warum die AfD verboten werden könnte, Empfehlungen an Staat und Politik" heißt es zudem, es sei "von elementarer Bedeutung für die Verteidigung der unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte und damit der freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass das Bewusstsein für die Gefahr, die von der AfD ausgeht, sowohl gesamtgesellschaftlich als auch auf staatlicher Seite zunimmt und staatliche und politische Akteure entsprechend handeln". Dieser Gefahr könne nur effektiv begegnet werden, "wenn sich die anderen Parteien auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen unmissverständlich von der AfD abgrenzen".

Der Autor der Analyse, Hendrik Cremer, betonte, das Institut spreche sich nicht für einen Antrag auf ein Parteiverbot aus. Es gehe dem DIMR vielmehr darum, eine "Leerstelle" in der gesellschaftlichen und juristischen Debatte zu füllen. Man empfehle, "den Antragsberechtigten laufend Material aufzubereiten, um auch handlungsfähig zu sein", fügte er hinzu. Das DIMR ist die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird aus dem Haushalt des Bundestags finanziert.

Als verfassungswidrig werden Parteien eingestuft, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf aus sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Notwendig sind zudem konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von dieser Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Queerfeindlichkeit Teil der Strategie

Berüchtigt ist die AfD auch für ihre queerfeindlichen Ausfälle und Forderungen. Seit Entstehung der Partei berichtet queer.de gesammelt unter einem eigenen Schlagwort vor allem über den Hass auf LGBTI, den die Partei von Anfang an verbreitet hat, und den Kampf gegen ihre Rechte.

Aktuell verbreitet der Spitzenkandidat der AfD in Niedersachsen, Stefan Marzischewski, eine Grafik zur Sonntagsfrage. Das Blau der AfD ist dabei durch schwarz-rot-goldene Balken ausgetauscht. Union und Linke behalten ihre gewohnte schwarze und rote Farbe. Die Umfragewerte von SPD, Grünen und FDP hingegen werden mit einem Balken in Regenbogenfarben angezeigt. Marzischewski schreibt dazu: "Schwarz Rot Gold sind unsere Farben!"

Die Partei und ihre Anhänger*innen fluten seit vergangener Woche die sozialen Netzwerke mit Bildern, in denen ein schwarz-rot-goldener "Stolzmonat" propagiert wird (queer.de berichtete). Dabei wird die Deutschlandfahne meist in sieben Farben gezeigt, um die Regenbogenflagge zu imitieren. Die Tweets machen außerdem deutlich, dass es sich dabei um eine Kampagne gegen den Pride Month handelt, nicht um eine eigenständige Aktion. Gestartet wurde die Aktion von einem ultrarechten Propagandisten, der sich "Shlomo Finkelstein" nennt.

In einem Interview mit der rechten Zeitung "Junge Freiheit" legt Finkelstein die Gründe dar. Neben Altbekanntem behauptet er, dass man heute bei denjenigen, die sich als LGBTI sehen, "einen unorganisch rasanten Anstieg" erlebe. Und: "Ich sehe beim Pridemonth und der Regenbogenflagge aber den sexuellen Teil, also die Minderheit, hinter der sich eine politische Agenda versteckt, wie so oft als vorgeschoben an."

Auch Beatrix von Storch ließ sich am 1. Juni zum "Stolzmonat" aus: "#PrideMonth in die Tonne! Schluss mit diesem zwanghaften Minderheitendiktat. Runter mit der #Regenbogenfahne", schrieb von Storch. Weitere Nutzer*innen posteten Grafiken, die kaum verhohlen als Gewaltaufforderungen gegen LGBTI und politische Gegner*innen verstanden werden dürften. (dpa/jk)

#1 Besser spät als nieAnonym
  • 07.06.2023, 15:00h
  • Interessant, dass mensch scheinbar doch endlich wach wird. Passt zu dem, was der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Haldenwang vor Kurzem bei einem Symposium verlauten ließ:

    »Noch ist die Partei als Verdachtsfall eingestuft. Das könnte sich bald ändern. [...]

    In der gründlichen Beobachtung des Verdachtsfalls Alternative für Deutschland als Gesamtpartei werden wir zu einem geeigneten Zeitpunkt zu einer neuen Bewertung kommen müssen. Man müsse jeden Verdacht prüfen, dass auch in Parlamenten und damit im Blutkreislauf der Demokratie ex­tremistische Bestrebungen Platz nehmen könnten.
    [...]

    Haldenwang bezeichnete es als problematisch, dass AfD-Bundestagsabgeordnete und deren Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Informationen etwa im Geheimdienst- und Sicherheitsbereich haben. Der Bundestag müsse diskutieren, wie mit erwiesen extremistischen Personen im Parlament umzugehen sei.«

    www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsschutz-sieht-a
    fd-auf-dem-weg-nach-rechts-aussen-18911518.html
  • Direktlink »
#2 Lucas3898Anonym
  • 07.06.2023, 15:48h
  • Antwort auf #1 von Besser spät als nie
  • Ja die Sicherheitseinstufungen müssten da schon lange negativ ausfallen und zu einem Wegfall von Sicherheitsfreigaben bei den AfD-Abgeordneten und deren Mitarbeitern führen.

    Auch in den Ministerien und Behörden ist ein genaueres hinsehen erforderlich.
  • Direktlink »
#3 RebeccaProfil

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