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Fukuoka

Japan: Aktivist*­innen erzielen Erfolg im Kampf für die Ehe für alle

Ein weiteres Regionalgericht hat die Nichtanerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften als "verfassungswidrige Situation" eingestuft. Nun geht der von schwul-lesbischen Paaren gestartete Rechtsstreit in die nächste Instanz.


Symbolbild: Traditionelle Hochzeitszeremonie für ein lesbisches Paar in Kyoto (Bild: Hotel Granvia Kyoto)

  • 8. Juni 2023, 16:05h 4 2 Min.

Ein japanisches Regionalgericht hat die Nichtanerkennung gleich­geschlechtlicher Partnerschaften in dem Land als "verfassungswidrige Situation" eingestuft. Ein Gericht in Fukuoka im Südwesten des Landes entschied am Donnerstag, die fehlende Gleichheit mit der heterosexuellen Ehe komme einer "verfassungswidrigen Situation" gleich. Damit wächst die Hoffnung von Aktivist*­innen, die derzeit in mehreren Verfahren in Japan für die Ehe für alle kämpfen.

Japan ist der einzige Industriestaat aus der G7-Gruppe, der gleich­geschlechtliche Partnerschaften bislang nicht anerkennt. Mehr als ein Dutzend Paare in dem Land haben bei fünf Bezirksgerichten Klagen eingereicht. Sie verlangen Schadenersatz vom Staat, weil er sie von der Eheschließung abhält und ihnen die mit der Ehe verbundenen Rechte und Vorteile verwehrt bleiben. Das Urteil vom Donnerstag war die letzte ausstehende Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts in dem 2019 begonnenen Rechtsstreit.

Schadensersatzzahlungen abgelehnt

Jedes Gericht lehnte Schadenersatzzahlungen ab. In der Frage, ob das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen gegen die Verfassung verstößt, waren die Richter*innen geteilter Meinung. Ein Gericht in Tokio hatte etwa im November schon eine "verfassungswidrige Situation" kritisiert (queer.de berichtete). Ein Gericht in Nagoya bezeichnete die derzeitige Situation ebenfalls als verfassungswidrig und erklärte, gleichgeschlechtliche Paare seien von "wichtigen persönlichen Vorteilen" ausgeschlossen, die verheirateten hetero Paaren gewährt würden.

Ein Gericht in Osaka entschied hingegen das Gegenteil und argumentierte, Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren würden bereits teilweise durch von Gemeinden ausgestellte Partnerschaftsurkunden ausgeglichen.

Mehrheit der Bevölkerung unterstützt Ehe für alle

Es wird erwartet, dass gegen mehrere der Gerichtsentscheidungen Berufung eingelegt wird. Auf Kritik stößt vor allem das Argument, Alternativen zur Ehe böten gleichwertige Rechte, wie der Anwalt Takeharu Kato sagte. Er ist an einem der Verfahren beteiligt. "Was wir wollen, ist die Ehe", sagte er.

Umfragen zufolge unterstützt die Mehrheit der japanischen Bevölkerung die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Eine wachsende Zahl an Arbeitgeber*innen und Gemeinden gewährt homosexuellen Paaren in Teilen die gleichen Vorteile wie verheirateten hetero Paaren.

Die japanische Verfassung von 1947 legt fest, dass die Ehe nur auf dem gegenseitigen Einverständnis von Männern und Frauen beruhen darf. Darin heißt es jedoch auch, "vor dem Gesetz sind alle (Menschen) gleich". (cw/AFP)

#1 PedantAnonym
  • 08.06.2023, 23:15h
  • Also meine Hypothese wäre: Die japanische Verfassung sieht gleichgeschlechtliche Ehen und sogar Vielehen bereits vor.

    Mein Argument: Die etwas umständliche Formulierung mit "gegenseitigen Einverständnis von Männern und Frauen" wählt ja offenbar absichtlich den Plural bei beiden (genannten) Geschlechtern und erlaubt damit explizit, dass an dem Einverständnis beispielsweise mehr als ein Mann beteiligt ist.

    Wenn die Verfassung wirklich eine Einschränkung auf heterosexuelle Paare legen wollte, würde man doch im Singular also "von Mann und Frau" schreiben.

    Nicht mal die Anzahl der Beteiligten ist durch diese Formulierung festgelegt, da Gegenseitigkeit auch in einer größeren Gruppe möglich ist, siehe beispielsweise Grundgesetz Artikel 35: "Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe."
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#2 pedantererAnonym
  • 09.06.2023, 15:40h
  • Antwort auf #1 von Pedant
  • Die japanische Verfassung spricht nicht von gegenseitigem Einverständnis von Männern und Frauen, sondern vom gegenseitigen Einverständnis beiden Geschlechts.

    "wählt ja offenbar absichtlich den Plural"
    Die japanische Sprache kennt keinen grammatikalischen Plural. Sie arbeitet mit z.B. Zahlwörtern, sofern nicht durch den Kontext ersichtlich wird, dass von einer Mehrzahl die Rede ist.
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#3 Taemin
  • 10.06.2023, 10:52h
  • Schön dass dieses Urteil aus Fukuoka kommt. Das ist der Nachbar meiner Heimatstadt Busan auf der anderen Seite des Koreastraße.

    Die japanische Verfassung spricht von Übereinstimmung beider Geschlechter bei der Heirat und von Gleichberechtung von Mann und Frau in der Ehe. Damit wurde die alte Ordnung gelöscht, nach der die Frau auch gegen ihren Willen von einem Mann verheiratet werden konnte und ihm in der Ehe gehorchen musste wie eine Dienerin. Diese Bestimmung, Artikel 24, gründet also gleiche Rechte für Mann und Frau in der Ehe. Sie verbietet nicht, dass Mann und Mann oder Frau und Frau heiraten können.
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