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Gerichtstermin

Frankfurter Landgericht entscheidet über Zulässigkeit von Misgender-Attacken

Nachdem eine Webseite von Julian Reichelt die trans Aktivistin Janka Kluge öffentlich als "Mann" titulierte, erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung. Weil das Reichelt-Unternehmen Widerspruch einlegte, kommt es nun zur Verhandlung.


Julian Reichelt (Bild: Superbass / wikipedia)

Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Frankfurt über die Frage, ob transgeschlechtliche Personen ein öffentliches Misgendern hinnehmen müssen, oder ob es sich um eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte handelt.

In einer vorläufigen Entscheidung hatte das Gericht die Frage zugunsten des Schutzes transgeschlechtlicher Menschen beantwortet und der Klägerin Recht gegeben. Damit wurde einem Unternehmen von Ex-"Bild"-Chef Julian Reichelt vorläufig untersagt, ähnliche Äußerungen zu wiederholen.

Misgendern einfach wiederholt

Am 17. März beschloss die Pressekammer des Landgerichts per einstweiliger Verfügung, dass das Unternehmen Rome Medien GmbH von Julian Reichelt die transgeschlechtliche Journalistin und Aktivistin Janka Kluge nicht misgendern darf. In einem Artikel der Autorin Judith Sevinç Basad auf Reichelts "Pleiteticker" war Kluge als "Mann" bezeichnet worden (queer.de berichtete). Damit erteilte das Gericht der Frau vorläufigen Rechtsschutz. Später wiederholte Reichelt ähnliche Formulierungen gegenüber Kluge dennoch in einer Ausgabe seiner Youtube-Show "Achtung, Reichelt!" (queer.de berichtete).

Gegen die vom Gericht angeordnete Verfügung legte das Reichelt-Unternehmen zudem Widerspruch ein. Kluge ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität und als freie Journalistin tätig. Ihr Anwalt Jasper Prigge weist darauf hin, dass Kluges Geschlechtseintrag seit beinahe 40 Jahren auf "weiblich" lautet. Das Verfahren habe Signalwirkung. "Wenn einer Frau ihr Geschlecht öffentlich abgesprochen wird, verletzt dies Persönlichkeitsrechte", so Prigge.

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"Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden", hatte der Anwalt zudem bereits im März anlässlich der einstweiligen Verfügung erklärt. "Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben." Die mündliche Verhandlung findet am Donnerstag um 11:00 Uhr im Landgericht Frankfurt statt. (jk)

Update 15.06., 15.37h: Gericht entscheidet zugunsten von Transrechten

Das Frankfurter Landgericht bestätigte offenbar in der mündlichen Verhandlung die Auffassung, die der einstweiligen Verfügung zugrunde lag. Darauf wiesen sowohl Janka Kluge als auch Anwalt Jasper Prigge via Twitter hin. Das Medienunternehmen von Julian Reichelt darf Kluge auch weiterhin nicht als Mann misgendern. Der Anwalt des Reichelt-Unternehmens Rome Medien GmbH soll vor Ort angekündigt haben, dagegen in Berufung zu gehen. Das jetzt gefällte Urteil soll laut Kluge und Prigge am 6. Juli verkündet werden.

/ JankaKluge | Janka Kluge auf Twitter
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