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SPD-Politikerin

Niedersachsen: Justizministerin kritisiert Selbst­bestimmungs­gesetz

Bremsen nun auch die Länder bei der geplanten Reform? Kathrin Wahlmann äußerte jetzt etliche Bedenken.


Der vorpalamentarische Streit ums Selbst­bestimmungs­gesetz findet kein Ende (Bild: Foreign, Commonwealth & Development Office / flickr)

  • 15. Juni 2023, 11:29h 16 3 Min.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich in mehreren Bereichen kritisch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz geäußert. "Ich sehe, dass das bisherige Transsexuellengesetz in vielen Punkten zu hart war", sagte sie laut mehreren Agenturberichten vom Donnerstag. "Es jetzt aber komplett in die gegenteilige Richtung zu ändern, verkennt den Ernst dahinter."

Es ist unklar, von wann die am Donnerstag in einer Kolumne der "Neuen Osnabrücker Zeitung" veröffentlichten Zitate der SPD-Politikerin stammen – der Kolumnist, der in dem Text seine eigene Kritik am Selbstbestimmungsgesetz deutlich macht, schreibt, er habe "neulich" die Ministerin dazu befragt. Der Verlag verbreitete die Zitate am Donnerstag zugleich als Pressemitteilung, so dass von einer aktuellen Freigabe auszugehen ist.

Es gebe in dem Bereich "noch viele offene Fragen", sagte die 45-Jährige demnach. In ihrem direkten Zuständigkeitsbereich betreffe dies beispielsweise die Gefängnisse. "Mein jetziger Standpunkt ist, dass jemand, der biologisch ein Mann ist, nicht in eine Justizvollzugsanstalt für Frauen kommt. Ob wir nach dem Selbstbestimmungsgesetz jedoch dazu verpflichtet sind, gilt es zu klären."

Bedenken bei Quote und Hausrecht


Wahlmann ist seit November 2022 Justizministerin in der rot-grünen Landesregierung (Bild: Justizministerium Nds.)

Die frühere Richterin benannte auch ein grundsätzliches Problem, das sie mit dem Gesetz habe: Es könne Paritätsregelungen aushebeln, die Frauen beispielsweise bei der Stellenvergabe im öffentlichen Dienst helfen sollen. "Kann ein Mann dann einfach seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und sich auf einen Posten bewerben, der eigentlich bevorzugt für eine Frau ausgeschrieben ist? So lässt sich das System unterlaufen", warnte Wahlman.

Die Juristin sehe in dem Gesetz "auf jeden Fall" das Ende der klassischen Quote: "Bislang lässt sich die Quote ja recht schnell festlegen. Wenn nun aber noch eine dritte Quote für Intersexuelle oder Transmenschen dazu kommt, verzerrt dies das Bild". Den wirren Gedanken – einen dritten Geschlechtseintrag gibt es schon länger, während bei Quoten laut Gesetzentwurf der Personenstandseintrag zum Zeitpunkt der Besetzung gelten soll – führte die Ministerin weiter fort: "Müssen wir dann auch für die sechs, sieben weiteren Geschlechter oder auch für andere Bevölkerungsgruppen – unabhängig vom Geschlecht – eine Quote einführen?"

Eine Frage des Journalisten zu einer möglichen Ausnutzung des Gesetzes durch "Triebtäter" habe sie in ihrer Antwort abgewiegelt, dass dies kaum die Masse betreffe, aber auch betont: "Ich halte es aber für durchaus realistisch, dass diese neue Gesetzeslage zumindest von einigen ausgenutzt wird." Zu einer Frage zum Hausrecht, ob sich der Zugang von "Personen mit Penis" unabhängig von ihrer geschlechtlechtlichen Selbstdefinition in ein Frauenhaus oder eine Sauna "verhindern" lasse, habe sie betont, dass es nicht in jedem Fall möglich sei, Einlassregelungen für individuelle Einrichtungen nach dem Hausrecht zu treffen. Hier seien Konflikte mit dem Anti­diskriminierungs­gesetz denkbar, dem ein Hausrecht nicht widersprechen dürfe.

Bundesländer können Änderungswünsche äußern

Das Bundesjustiz- und das Familienministerium hatten Ende April den lange verzögerten Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt (queer.de berichtete). Danach folgte eine schriftliche Anhörung von Verbänden – so äußerten etwa einige queere Organisationen in mehreren Bereichen Kritik (queer.de berichtete).

Der nächste Schritt wäre ein Beschluss des Kabinetts über den endgültigen Entwurf. Dieser würde dann zu Lesungen, Ausschussberatungen und Verabschiedung in den Bundestag wandern – allerdings wohl nicht mehr wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause, da die Bundesregierung einen Entwurf vor der Weiterleitung an den Bundestag zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zusendet. Das Gesetz selbst ist allerdings nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer. (cw)

-w-

#1 SebiAnonym
  • 15.06.2023, 14:01h
  • SPD, FDP und Grüne haben jetzt schon mehrfach klargemacht, dass sie alles unternehmen werden, um sich irgendwie da raus zu winden und alles beim Alten zu lassen.

    Wer auf diese Parteien noch reinfällt, ist selber Schuld.
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#2 SeraphinaAnonym
  • 15.06.2023, 14:04h
  • Die SPD so queerfeindlich wie eh und je, wen wundert das alles hier noch? Irgendwelche Parteisoldat*innen werden aber auch wohl das hier wieder verteidigen.
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#3 Katrina_Reichert
  • 15.06.2023, 15:10hDüsseldorf
  • Uuuuuund WIEDER eine Polit-Nase, die die selben drölf ewigen Vorurteile wiederkäut.

    Das ist mit Inkompetenz nicht mehr erklärbar, das muss Vorsatz sein.
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