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Neues Gesetz

Bundestag verschärft Strafen für queer­feindliche Hass­kriminalität

Hasskriminalität gegen queere Menschen kann nun ausdrücklich genauso hart geahndet werden wie rassistische oder antisemitische Straftaten.


Gerichte können nun ausdrücklich "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Straftaten härter ahnden
  • 23. Juni 2023, 09:46h 2 2 Min.

Der Bundestag hat am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das "Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts" (PDF) beschlossen, mit dem unter anderem Hasskriminalität gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten schärfer bestraft werden kann. Die AfD stimmte gegen den Antrag, CDU/CSU und Linksfraktion enthielten sich.

Im Gesetz heißt es konkret, dass "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" sowie "geschlechtsspezifische" Tatmotive ausdrücklich als "menschenverachtende Beweggründe" bewertet werden können. "Geschlechtsspezifisch" umfasse laut dem Gesetz auch konkret "Personen mit trans- oder intergeschlechtlicher oder (sonstiger) nicht-binärer Geschlechtsidentität". Bislang werden derartige Merkmale, anders als etwa rassistische oder antisemitische Beweggründe, nicht ausdrücklich im entsprechenden Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches erwähnt. Vielmehr wird allgemein von "sonstigen menschenverachtenden Beweggründen" gesprochen.

In der Debatte um den Gesetzentwurf trat unter anderem der SPD-Abgeordnete Jan Plobner (SPD) ans Rednerpult, der dabei auch einen Regenbogen-Pin am Jackett trug. Der 31-Jährige sprach in seiner Rede auch die Tötung von trans Mann Malte C. letztes Jahr beim CSD Münster an (queer.de berichtete). "Kaum ein Wochenende vergeht gerade, ohne dass Angriffe auf CSD-Teilnehmer*innen überall in Deutschland gemeldet werden. Queere Menschen gehen in Deutschland mit einem mulmigen Gefühl auf CSDs, weil Angriffe wieder die Regel geworden sind", attestierte Plobner.


(Bild: Screenshot Parlamentsfernsehen)

Kritik von AfD und CDU

Widerspruch gegen das Gesetz kam aus der Opposition: AfD-Redner Thomas Seitz sprach von einem "Gesinnungsstrafrecht", die Koalition wolle Täter und Opfer erster und zweiter Klasse schaffen. Der CDU-Politiker Axel Müller erklärte hingegen Teile des Gesetzes für überflüssig, da bereits jetzt menschenverachtende Straftaten – auch frauen- oder queerfeindliche – stärker geahndet werden könnten.

Auf Twitter begrüßte der Grünenpolitiker Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, die Verabschiedung des Gesetzes als "einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die zunehmende Hasskriminalität".

/ svenlehmann

Lob kommt auch von Michael Kauch, dem Chef der queeren FDP-Vorfeldorganisation LiSL: "Die Strafverschärfung ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft: die zunehmende Gewalt gegen LSBTI wird nicht hingenommen. Gewalt aus Homo- und Transfeindlichkeit wird jetzt genauso behandelt wie rassistische Gewalt", so Kauch. "Wir waren es, die die Forderung in das FDP-Wahlprogramm gebracht haben. Es ist schön zu sehen, dass sich ehrenamtlicher Einsatz auszahlt." (dk)

-w-

#1 KarlAnonym
  • 24.06.2023, 18:14h
  • Wo vor hat die CDU Angst? Das konservativ Richter nun dazu gezwungen werden ihre Gesinnungsgenossen vernünftig zu bestrafen?
    Unfassbar wie die sich winden
  • Direktlink »
#2 Lucas3898Anonym

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