Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?4605
  • 06. April 2006 10 1 Min.

Berlin (queer.de) - Vor der morgen stattfindenden Debatte um das geplante Antidiskriminierungsgesetz hat sich die SPD dafür ausgesprochen, auch Schwule und Lesben im Zivilrecht vor Diskriminierung zu schützen. "Wir wollen sämtliche Merkmale in ein Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen", so Christel Humme, Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Renate Gradistanac. "Die sexuelle Identität eines Menschen darf selbstverständlich ebenso wenig ein Grund zur Diskriminierung sein wie das Alter, Geschlecht, die ethnische Herkunft, Religion oder eine Behinderung. Wer aus reiner Ideologie mit Schwulen und Lesben eine einzelne Personengruppe aus dem bisherigen Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes herausnehmen will, dokumentiert damit gerade die Notwendigkeit einer Einbeziehung. Es darf keine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen geben." Die SPD lehne es ab, dass Homosexuelle beispielsweise von Lebensversicherungen willkürlich abgelehnt werden würden. "In der Praxis gibt es leider eine Vielzahl solcher Fälle", so die Politikerinnen. Zuvor hatte sich bereits Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für ein umfassendes ADG ausgesprochen (queer.de berichtete). Dagegen hatte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Wolfgang Bosbach bereits angekündigt, dass Schwule und Lesben zivilrechtlich nicht geschützt werden würden. Mit der SPD habe man sich bereits auf einen Kompromiss geeinigt, was SPD-Politiker bestreiten (queer.de berichtete). Morgen findet im Bundestag gegen 11:30 Uhr eine halbstündige ADG-Debatte nach Anträgen der Grünen und der Linkspartei statt. (dk)

-w-

#1 wolfAnonym
  • 06.04.2006, 14:04h
  • da stellt sich doch die frage : warum steht schwulen und lesben kein zivilrechtlicher schutz zu ?
    genau deshalb brauchen wir das adg, um vor solchen bosbächern geschützt zu sein !
  • Direktlink »
#2 joshAnonym
  • 06.04.2006, 14:19h
  • das zivilrecht dient dem schutz der rechte, bei denen verschiedene parteien auch verschiedener meinung seien können und dann ein ausgleich erwirkt wird.
    taten die die grundrechte verletzen etc. wie eben diskriminierung gehören meiner meinung nach ins strafrecht, weil dann die beweislast auf seiten der täter liegt und nicht mehr nur auf der der opfer.
    frage an alle, wie weißt ihr (wenn nicht durch total blöde leute) intelligente diskriminierung nach? tonbandaufnahmen oder so sind unzulässig.
    insofern ist die aufnahme ins zivilrecht war meiner meinung nach ein richtiger schritt (ich glaube noch nicht dran) aber eben nicht mehr.
  • Direktlink »
#3 blumen-freundAnonym
  • 06.04.2006, 15:30h
  • tonbandaufnahmen sind in der tat unzulässig. allerdings kann es sein, dass z.b. bei personalgesprächen weitere personen anwesend sind, die eventuell etwas bezeugen können.
  • Direktlink »