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Jahrsbericht

Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes verzeichnet Rekordwert bei Beratungen

Auch Anfragen zu Diskriminierungen aufgrund des Merkmals "sexuelle Identität" stiegen im letzten Jahr an.


Die ADS-Leiterin Ferda Ataman am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts in der Bundespressekonferenz (Bild: Screenshot Phoenix)

  • 27. Juni 2023, 10:47h 1 3 Min.

Im Jahr 2022 haben sich so viele Bürger*innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie nie zuvor. Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung gingen bei der ADS ein. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich mehr als verdoppelt. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 (PDF) hervor, den die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin vorgestellt hat.

Mehr als 6.600 Anfragen davon bezogen sich auf ein Diskriminierungsmerkmal, das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt ist. Dazu zählen Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierungen. In rund 2.200 Fällen meldeten sich Menschen, die aufgrund anderer Merkmale benachteiligt wurden, zum Beispiel wegen des sozialen Status oder weil sie aufgrund der Elternschaft diskriminiert wurden.

"Immer mehr Menschen nehmen Diskriminierung nicht hin. Das belegen die Zahlen ganz deutlich. Wir haben deutlich mehr Anfragen, als wir entgegennehmen können. Dass Menschen den Mut haben, über Diskriminierung zu sprechen und sich Hilfe zu holen, verdient unsere Anerkennung. Und es zeigt, dass das Bewusstsein für Antidiskriminierung in der Bevölkerung wächst – ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Reife und Integration", sagte Ataman. "Ich will Menschen ermutigen, sich Diskriminierung nicht gefallen zu lassen. Und ich will, dass mehr Menschen wissen, dass Diskriminierung verboten ist."

Vier Prozent Anfragen zum Merkmal sexuelle Identität

Mit einem Anteil von 43 Prozent der Anfragen berichteten Menschen am häufigsten über rassistische Diskriminierung, gefolgt von Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung (27 Prozent) oder des Geschlechts (21 Prozent). Vier Prozent der Anfragen bezogen sich auf Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität – konkret stieg die Zahl der Anfragen von 237 und 240 in den beiden Vorjahren auf 273. Gemäß dem AGG umfasst das Merkmal auch Diskriminierungen gegenüber trans- oder intergeschlechtlichen Personen.


Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (27 Prozent). Insgesamt 25 Prozent der Menschen wurden bei sogenannten Alltagsgeschäften diskriminiert, zum Beispiel bei der Wohnungssuche, aber auch beim Restaurantbesuch, beim Einkaufen oder in Bus und Bahn. Arbeitsmarkt und Alltagsgeschäfte sind die Bereiche, in denen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt und Diskriminierung verbietet.

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Häufig erlebten Menschen Ungleichbehandlung in Lebensbereichen, die nicht durch das AGG geschützt sind, zum Beispiel bei Ämtern und Behörden, bei Justiz, Bildung und der Polizei. "Auch hier muss ein wirksamer Diskriminierungsschutz eingeführt werden", sagte Ataman und verwies auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform des AGG.

Ataman kündigte drei konkrete Maßnahmen an. Die wichtigste sei der flächendeckende Ausbau der Antidiskriminierungsberatung. Dafür starte sie das bislang größte Förderprogramm zu Antidiskriminierung in Deutschland. "Mit dem Programm 'respekt*land' unterstützen wir gemeinsam mit den Ländern 35 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet mit einem Fördervolumen von insgesamt 5 Millionen Euro", sagte Ataman. Zudem kündigte die Bundesbeauftragte für den Herbst eine Informationskampagne an, damit mehr Menschen ihre Rechte in Fällen von Diskriminierung kennen. Ataman will außerdem den Schutz vor Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz stärker in den Blick nehmen. Der Jahresbericht vermerkt zudem die im europäischen Vergleich geringen Kompetenzen der Stelle.

Ataman, die die Stelle seit letzten Juli leitet, hatte sich in den letzten Monaten immer wieder für ein umfassendes Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen (queer.de berichtete). (cw)

-w-

#1 audeasAnonym
  • 27.06.2023, 19:20h
  • Frau Atamans Engagement und Furchtlosigkeit, Misstände klar anzusprechen, sind der Funken Hoffnung, den es in ein Feuer zu entfachen gilt.
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