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Evangelische Kirche
Urteil: Kündigung von schwulem Domkantor mit Kinderwunsch unwirksam
Auch in der Berufungsinstanz konnte sich Gerd-Peter Münden, der über eine Leihmutterschaft sinniert hatte, gegen die Kündigung durch die Landeskirche Braunschweig wehren.

Domkantor Gerd-Peter Münden war seit 1999 am Braunschweiger Dom beschäftigt (Bild: Chris Sobczak / flickr)
- 28. Juni 2023, 15:04h 2 Min.
Der prominente Kirchenmusiker Gerd-Peter Münden hat auch das von ihm angestrengte Berufungsverfahren gegen seine Kündigung durch die evangelische Landeskirche Braunschweig gewonnen. Laut dem Evangelischen Pressedienst ließ das Landesarbeitsgericht Hannover bei der Urteilsverkündung am Dienstag keine Revision zu.
Münden war im März 2022 mit "mit sofortiger Wirkung" als Kantor des Braunschweiger Doms entlassen worden (queer.de berichtete), nachdem Gedankenspiele des Musikers bekannt geworden waren, zusammen mit seinem kolumbianischen Ehemann einen möglichen Kinderwunsch mit einer nichtkommerziellen Leihmutterschaft in Kolumbien umzusetzen.
Der Musiker, der in der Position seit 1999 tätig war, klagte gegen die Entlassung und bekam im September 2022 vor dem Arbeitsgericht Braunschweig Recht (queer.de berichtete). Das Gericht konnte in dem offenen Denkprozess über die Leihmutterschaft keinen schwerwiegenden Pflichtverstoß feststellen.
Alter Posten bereits vergeben
Auch die Berufung der Kirche hatte keinen Erfolg. Laut epd zielte das Landesarbeitsgericht unter anderem auf ein Gespräch ab, das Münden im Februar 2022 mit der Leiterin der Personalabteilung im Landeskirchenamt geführt habe. Diese habe Leimutterpläne zwar missbilligt, dienstrechtliche Konsequenzen aber ausgeschlossen. Diese Missbilligung könne als Abmahnung gedeutet werden, zu der bis zur Kündigung keine neuen Sachverhalte hinzugekommen seien.
Laut epd habe der Anwalt der Landeskirche argumentiert, dass eine "kommerzielle Leihmutterschaft", wie von Münden "zielstrebig vorangetrieben", ethisch nicht akzeptabel sei. Der Kirche sei sogar die zwischenzeitliche Geburt eines Kindes zugetragen worden – eine Aussage, zu der Münden gegenüber der Agentur nicht Stellung nahm. Dessen Anwalt habe in dem Verfahren argumentiert, dass es damals nicht um konkrete Pläne gegangen sei und immer eine "altruistische Leihmutterschaft" im Vordergrund gestanden habe, in der es zu einer Auslagenerstattung, aber keinem finanziellen Anreiz komme.
Einen Vergleich oder ein Mediationsverfahren lehnten beide Seiten in dem Verfahren ab, so epd. Landeskirchenrat Christoph Goos sagte, Landesbischof Christoph Meyns könne sich eine Zusammenarbeit mit Münden, der seine alte und inzwischen an jemand anders vergebene Beschäftigung als Kantor in Braunschweig zurück wolle, nicht mehr vorstellen. (cw)












Muss der neue dann gehen?
Oder bekommt der alte Kantor stattdessen eine Abfindung?