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Medienberichte
Bremsen Innenministerin Faeser und das BKA das Selbstbestimmungsgesetz aus?
Könnten Kriminelle ihren Namen ändern, um Straftaten zu decken? Das Bundeskriminalamt und auch die Innenministerin scheinen darin eine Gefahr zu sehen. Laut Medienberichten ist das der Grund für die jüngste Verzögerung des Gesetzes.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (Bild: BMI / Peter Jülich)
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6. Juli 2023, 09:01h 3 Min.
Wie berichtet, ist es am Mittwoch während der Sitzung des Bundeskabinetts erneut nicht zu einem Beschluss über den Gesetzentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes gekommen. Damit verfehlt die Ampel ihren angekündigten Zeitplan, das Gesetz noch vor Beginn der Sommerpause auf Regierungsebene zu beschließen und in den parlamentarischen Prozess einzubringen.
Grund für die neuerliche Verzögerung könnten Bedenken aus dem Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) sein. Laut Berichten von "The Pioneer" und "Welt" soll das Ministerium Sorgen vorgetragen haben, dass Kriminelle das Gesetz missbrauchen könnten. Sie könnten sich also durch einen Gang auf das Standesamt polizeilicher Verfolgung entziehen.
Treffen der Minister*innen brachte keine Lösung
Schon die Streichung des Gesetzes von der Tagesordnung des Bundeskabinetts am 21. Juni sei demnach auf die Einlassungen aus dem SPD-geführten Ministerium zurückzuführen. Demnach bestehe weiter Klärungsbedarf bei dem Gesetz, das trans- und intergeschlechtlichen Bürger*innen eine vereinfachte Änderung von Namens- und Geschlechtseinträgen beim Standesamt ermöglichen soll. Und auch eine Woche später, am 28. Juni, soll der eigentlich geplante Beschluss aus diesem Grund wieder verworfen worden sein.
Laut "The Pioneer" sollen nicht nur nach wie vor Fragen offen sein. Am Dienstag soll es auch zu einem Treffen zwischen Familienministerin Lisa Paus (Grüne), Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Innenministerin Nancy Faeser gekommen sein. Bei der Sitzung kurz vor der letzten Kabinettssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause sollen sich die drei Minister*innen jedoch nicht geeinigt haben.
Einwände sollen von BKA stammen
In Teilen der Ampel-Koalition sei die Verärgerung über das Innenministerium inzwischen groß, schreibt das traditionell in Berliner Regierungskreisen gut vernetzte Online-Medium. Fragenkataloge zum Gesetz seien, äußerten demnach manche, "zunehmend banal". Andere werteten die Frage der möglichen Identitätsverschleierung aber durchaus als ernstes Problem. Sei eine Person straffällig geworden, könnte sie durch Nutzung des im Gesetz vorgesehenen Antragsweges Name und Geschlechtseintrag ändern und so "untertauchen".
Laut "Welt" sollen die Einwände des Bundesinnenministeriums dabei nicht direkt von dort stammen, sondern vom Bundeskriminalamt im Faeser-Haus eingereicht worden sein. Das BKA habe darauf hingewiesen, heißt es, dass mit dem behördlichen Entstehen einer "neuen Person" und der Änderungen von bisher ausgestellten Dokumenten die Möglichkeit entstünde, sich polizeilicher Verfolgung zu entziehen. Eine Lösung werde laut "Welt" weiterhin gesucht.
Eines aber ist klar: Ganz prinzipiell muss das vermeintliche oder tatsächliche Problem mit dem Umgang mit polizeilichen Daten bereits im Transsexuellengesetz von 1981 sowie beim Wechsel der Einträge nach dem reformierten Personenstandsgesetz seit 2018 beziehungsweise der "Dritten Option" angelegt gewesen sein. Zu leuchtenden Alarmsignalen in den Innenbehörden scheint das jedoch bislang nicht geführt zu haben.













