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Baptistische Fundi-Sekte

Nehmt den Pforzheimer Hasspredigern endlich die Computer weg!

Woche für Woche schockiert die Baptistenkirche Zuverlässiges Wort mit neuen Mordaufrufen gegen queere Menschen und schweren Beleidigungen. Bislang schieben die Behörden dem keinen Riegel vor. Die rechtlichen Möglichkeiten aber gibt es.


Anselm Urban (Bild: Screenshot / Youtube)

Im März wurde bekannt, dass die christlich-fundamentalistische Gruppierung um den Görlitzer Anselm Urban im baden-württembergischen Pforzheim die "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" gegründet hat (queer.de berichtete). Seit dem Eröffnungsgottesdienst und manchmal nicht mehr nur im Takt der Sonntage werden von der Gruppierung Hass- und Hetzpredigten in der Pforzheimer Innenstadt gehalten und über das Netz gestreamt.

Die queer­feindlichen Beleidigungen und Mordaufrufe gegen die Community und auch gegen namentlich genannte, prominente Persönlichkeiten sind seither zu so etwas wie einer traurigen Normalität geworden. Vieles spricht dafür, dass die Gruppierung sich nur zu diesem Zweck zusammen gefunden hat. Eine Religionsgemeinschaft wie die Fundi-Sekte zu verbieten, ist indes möglich – das zeigt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags aus dem Jahr 2015.

Volksverhetzung mit Ansage

Von Anfang an erregte die Gruppierung durch immer neu wiederholte Todes- und Ermordungsforderungen gegenüber LGBTI Aufmerksamkeit. Ihre Opfer wurden dabei wahlweise als "Homos", "Sodomiter", "Transen", "Schwuchtel" oder als "dreckige Lesbe" tituliert, als "Pädophile" und "Vergewaltiger" oder als "Psychopathin".

Dass es sich bei derlei Äußerungen um Volksverhetzung handelt, hat bereits das Amtsgericht Görlitz so gesehen und einen Strafbefehl gegen Anselm Urban ausgestellt. Der weilte da schon längst nicht mehr in Sachsen, nicht einmal in Deutschland. Nach einer Hausdurchsuchung bei ihm am 16. März 2022 zur Sicherung von Beweisen entzog sich Urban nämlich der weiteren Strafverfolgung durch Flucht in die Vereinigten Staaten (queer.de berichtete). Seither inszeniert er sich als religiös verfolgt und denkt offensichtlich gar nicht daran, mit seinen volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen aufzuhören. Mehrfach wurde betont, dass man in der Pforzheimer Vereinigung entgegen aller anderen christlichen Gemeinden die "ganze" Bibel predigen werde, insbesondere die Aufrufe zur Todesstrafe für "Sodomiter".

Doch nur, weil sich Urban in den USA aufhält, heißt das nicht, dass seine Äußerungen nicht nach deutschem Recht strafbar wären. Denn seine hetzerischen Reden hält der Görlitzer in dem Wissen und der Absprache, dass sie in die Räumlichkeiten der Pforzheimer Gemeinde übertragen werden und Teil des dortigen sonntäglichen Gottesdienstes sind. Dabei müssen Vereinigungsmitglieder die technischen Voraussetzungen für die Übertragung in Pforzheim schaffen – in dem Wissen, dass Urban so wie andere, vor Ort anwesende Prediger seine Ansprachen immer wieder mit Ankündigung zur Begehung von Straftaten nutzt. Rein strafrechtlich gesehen müsste sich auch strafbar machen, wer in Pforzheim den Stream in die Gemeinde einrichtet – jedes Mal.

Verbot nach dem Vereinsgesetz?

Doch wie könnte eine lose religiöse Gruppierung überhaupt verboten werden? Eine von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags erstellte Ausarbeitung zum Verbot religiöser Vereine aus dem Jahr 2015 zeigt, dass das geht. Im Jahr 2001 wurde demnach im Rahmen des Antiterrorgesetzes vom 9. November das sogenannte Religionsprivileg im Vereinsrecht abgeschafft. Zuvor waren Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen keine Vereine im Sinne des Gesetzes.

Nach dem Gesetz muss die zuständige Verbotsbehörde bei einem Verein feststellen, dass "seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet". Die verfassungsmäßige Ordnung beinhalte "vor allem die Achtung vor den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten sowie das demokratische Prinzip mit der Verantwortlichkeit der Regierung, das Mehrparteienprinzip und das Recht auf verfassungsgemäße Bildung und Ausübung einer Opposition". Es sind Errungenschaften, die im Gottesstaat, wie ihn die Pforzheimer Baptistenkirche fordert, nicht mehr zu finden wären. Die verfassungsfeindlichen Ziele muss der Verein dabei in kämpferisch-aggressiver Weise verwirklichen wollen. Allerdings: Die Hetzpredigten der Fundis richten sich seltener auf politische Strukturen, sondern vor allem auf LGBTI.

Entscheidet der Landesinnenminister von Baden-Württemberg als zuständige Verbotsbehörde, dass es sich bei der Baptistenkirche Zuverlässiges Wort um einen ausländischen Verein handelt, weil sich die Gruppierung der Faithful Word Baptist Church in den Vereinigten Staaten zurechnet und von dieser augenscheinlich auch als Filiale anerkannt wird, greifen weitere Bestimmungen. So kann der Verein dann bereits verboten werden, wenn Zweck oder Tätigkeit beispielsweise die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder "Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstützt, befürwortet oder hervorrufen soll". Ob die wiederholten Forderungen nach der Todesstrafe queerer Menschen darunter fallen, müsste dann das Landes- zusammen mit dem Bundesinnenministerium bewerten.

Auch wurden in Deutschland bereits Vereinigungen über einen der so skizzierten Wege verboten, etwa der sogenannte "Kalifatstaat" in 2002 oder "DawaFFM" und den "Internationalen Jugendverein – Dar al Schabab e.V." in 2014. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Verbote von 2014 und führte betreffend den den Gruppierungen vorgeworfenen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung laut Ausarbeitung auf, dass den vom Verein vertretenen und verbreiteten Lehren eine "Werteordnung zu Grunde" liege, die "im Widerspruch zu derjenigen des Grundgesetzes" stehe.

Von besonderem Gewicht sei dabei "die Nichtanerkennung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit [...] durch die Propagierung von in der Scharia vorgesehenen grausamen Strafen". Diese Strafen bezögen sich wiederum auf religiöse Verfehlungen, die durch eine ihrerseits mit dem Grundgesetz unvereinbare religiöse Intoleranz definiert seien. Um derlei Argumente auf die Pforzheimer Fundis anzuwenden, müsste man nur bereit sein, mit dem für Islamist*innen geschaffenen Repressionsmittel auch eine christliche Gruppe anzugehen.

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Vereinigung gegründet, um queerfeindlich zu hetzen

Die Feindschaft gegen die verfassungsgemäße Ordnung wird der baden-württembergische Verfassungsschutz, der die Gemeinde bereits beobachtet, sicher feststellen. Dass die Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim in ihren Tätigkeiten auch den Strafgesetzen zuwiderläuft, liegt aufgrund der Vielzahl der strafrechtlich relevanten Vorfälle in der kurzen Zeit des Bestehens nahe. Doch wurde die Vereinigung auch zum Zweck der Begehung von Straftaten gegründet? Dazu gibt es mehr als einen Hinweis.

Da sind zum Beispiel die Äußerungen des Hetzpredigers, der sich Bruder Moses nennt und der so etwas wie die zweite Hand des in die USA geflüchteten Anselm Urbans ist. Gleich zweimal erzählte er in seinen Predigten von den Umständen der Gruppengründung. Die meisten Menschen, die Moses im Kreise der Gruppierung kennengelernt habe, hätten demnach den Anführer der US-Muttergemeinde Faithful Word Baptist Church "zuerst wegen seiner Predigten gegen Homos kennengelernt". So seien sie schließlich durch Steven Anderson "gerettet" worden, sprich: Erst die Reden des Sektenführers hätten sie zum richtigen Glauben geführt, sogenannte wiedergeborene Christ*innen aus ihnen gemacht.

Das legt nahe, dass die evangelikale religiöse Identität der Mitglieder durch die besondere Betonung der Forderung nach Todesstrafe für Homosexuelle gebildet wird. Sich selbst grenzen die Fundis dabei mit dem Ausdruck "NIFB" von anderen Evangelikalen ab. Er steht für "New Independent Fundamentalist Baptist". Laut der in den USA angesiedelten Bürger*innenrechts-Organisation Anti-Defamation League sind die NIFB-Gemeinden vor allem durch zwei Dinge miteinander verbunden: zutiefst gegen LGBTI sowie gegen jüdische Menschen gerichtete Lehren.

Auch bei Bruder Moses soll die "Rettung" durch Anderson erfolgt sein. Frisch aus Indien nach Deutschland eingewandert, will er wegen der in christlichen Häusern verbreiteten Botschaften zunächst selbst versucht haben, aus Missionierungsgründen mit queeren Menschen zu reden. Es war demnach schließlich seine Abscheu, die ihn nicht nur vom Miteinander mit den "Homos" abgebracht, sondern ihn auch mit seiner christlichen Gemeinde fremdeln lassen habe. Dann habe er aber im Jahr 2018 Pastor Steven Anderson predigen gehört. Da habe er verstanden, dass er nicht allein sei mit seiner Meinung.

Im Jahr 2020 reiste dann mutmaßlich Anselm Urban erstmals zu Pastor Steven Anderson in die Vereinigten Staaten. Moses habe ein Foto des Treffens im Internet gesehen und Urban in der Folge kontaktiert. Ende 2021 wurde queer.de dann wegen eines von Moses ins Deutsche übersetzten Hetzfilms gegen LGBTI, der von der Muttersekte stammt, auf die Gruppierung aufmerksam. Im Impressum der damals im Netz auffindbaren Webseiten: Anselm Urban mit Görlitzer Anschrift. Und an einem als Youtube-Clip mitgeschnittenen Videotelefonat unter dem Namen "Wir sind jetzt offiziell ein Teil von Faithful Word Baptist Church! – Interview mit Pastor Anderson" von März 2022 nahmen wiederum zwei Vertreter aus Deutschland teil: Anselm Urban und Bruder Moses.

Urban hat sich beim ersten Kontakt mit den Verfolgungsbehörden gleich in die Vereinigten Staaten und zu Pastor Steven Anderson abgesetzt – offensichtlich auch, um von dort aus weiter Straftaten wie Volksverhetzungen und Beleidigungen zu begehen. Es ist ein deutlicher Hinweis darauf, welche Einschränkungen die Gruppe in Kauf zu nehmen bereit ist, um ihren Vereinszweck weiter zu verfolgen: Zur Todesstrafe, mithin zum Mord an homosexuellen und transgeschlechtlichen Menschen aufzurufen. In einem Video gelobt Bruder Moses sogar, dass er bereit sei, eine Abschiebung nach Indien zu riskieren – er werde dennoch weiter für das eintreten, was in der Bibel stehe.

Es kann also kaum einen Zweifel geben: So lange die Behörden den Fundis nicht die technischen und strukturellen Mittel entziehen, mit denen sie ihre Hetze begehen, werden sie mit den Mordaufrufen und den queerfeindlichen Beleidigungen nicht aufhören. Zumindest nicht dort, wo die deutschen Gesetze gelten. Dass die elektronischen Geräte der Gruppe als Tat- wie auch als Beweismittel nicht längst eingezogen sind, ist ein Skandal für sich. Er zeigt, wie wenig ernst die Innenbehörden queerfeindliche Hetze noch immer nehmen.

-w-

#1 dzmbrAnonym
  • 08.07.2023, 08:29h
  • Ich finde es schade, dass hier immer von Fundis die Rede ist. Das klingt so harmlos und verniedlichend. Es geht hier um kriminelle Fanatiker, die offen zu Mord aufrufen! Nichts daran ist niedlich oder harmlos.
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#2 StaffelbergblickAnonym
  • 08.07.2023, 09:31h
  • Wenn sich nicht tut ... wie wäre es dann mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?????
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#3 EchseAnonym
  • 08.07.2023, 09:35h
  • Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist übrigens alter Herr der pflichtschlagenden Verbindung Afrania, nur falls sich wer fragt, wie man den Mann politisch einordnen kann. Bei der jüngsten Innenministerkonferenz war er einer von drei Landes-Innenministern (gemeinsam mit NRW und Bayern), die sich offen gegen eine Sensibilisierung der Polizei für Queerfeindlichkeit und gegen die Schaffung spezieller Anlaufstellen für LGBTs nach Berliner Vorbild ausgesprochen haben. Da wundert eins sich nicht, dass er es nicht hinbekommt, diese Sekte so wie vergleichbare islamistische Gruppierungen zu behandeln.
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