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Ampel-Koalition

Buschmann: SBGG-Beschluss "zügig nach der Sommerpause"

Bundesjustizminister Marco Buschmann erwartet eine Verabschiedung des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes durch das Bundeskabinett erst im Herbst. In der Debatte um die Reform kritisiert er "zwei unversöhnliche Weltanschauungen".


Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) rechnet mit einer "lebhaften" Debatte über das Selbst­bestimmungs­gesetz im Bundestag (Bild: Sandro Halank / wikipedia)

Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird das geplante "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag" (SBGG) vermutlich erst im Herbst 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Entwurf für das Gesetz solle "zügig nach der Sommerpause" beschlossen werden, sagte der FDP-Politiker am Freitag der "Rheinischen Post". Das Parlament müsse endlich über das Reformvorhaben beraten können. "Die vom Innenministerium aufgeworfenen Fragen werden sich lösen lassen", meinte Buschmann.

Der von der Ampel-Koalition angekündigte Zeitplan für das Selbstbestimmungsgesetz wurde bereits mehrfach nicht eingehalten. Erste Eckpunkte zum SBGG hatten der Justizminister und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) im Juni 2022 in der Bundespressekonferenz vorgestellt (queer.de berichtete). Erst knapp ein Jahr später, im Mai 2023, wurde ein gemeinsamer Referentenentwurf veröffentlicht (queer.de berichtete).

Der Streit um Details, Einschränkungen und Formulierungen ging jedoch weiter, zu dem versprochenen Kabinettsbeschluss vor der Sommerpause kam es nicht. Zuletzt meldete Innenministerium Nancy Faeser (SPD) überraschend Bedenken an. Das Bundeskriminalamt befürchtet, dass Straftäter*innen durch eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens die eigene Identität etwa vor Strafverfolgungsbehörden verschleiern könnten (queer.de berichtete).

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Buschmann: "Niemand schafft die Geschlechter ab"

In einem Interview mit dem Magazin "Legal Tribune Online" kritisierte der Justizminister die Diskussion um das Reformvorhaben. "In der öffentlichen Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz treffen teilweise zwei unversöhnliche Weltanschauungen aufeinander: Ein harter Empirismus, der nach seinem Verständnis allein mit äußeren biologischen Fakten argumentiert und keinen Raum für die Identität eines Menschen anerkennt; und ein radikaler Konstruktivismus, der sagt, Biologie sei völlig unerheblich", meinte Buschmann. "Was dabei oft unter den Tisch fällt: Unser Gesetzentwurf verhält sich gar nicht zu diesem weltanschaulichen Konflikt."

Niemand schaffe die Geschlechter ab, so der FDP-Politiker. "Wir sind indes überzeugt: Der Staat muss die geschlechtliche Identität von Menschen akzeptieren; er darf ihnen das Leben nicht unnötig schwer machen; denn im liberalen Verfassungsstaat haben die Menschen Rechte, sie haben Würde. Und davon umfasst ist auch das Recht auf Achtung der geschlechtlichen Identität. Nur darum geht es beim Selbstbestimmungsgesetz."

Dass sich die öffentliche Diskussion um die Rechte von trans, inter und nichtbinären Menschen beruhigt, glaubt Buschmann jedoch nicht. Der "Rheinischen Post" sagte der Minister: "Ich rechne damit, dass die Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag lebhaft wird." (mize)

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#1 Schon
  • 14.07.2023, 06:38hFürth
  • Zwei unversönliche "Weltbilder" klingt ein bisschen wie die Diskussion über zwei Malstile. Es handelt sich aber um Menschen und deren Existenzrecht. Da wird es ziemlich schnell klar dass es sich nicht um zwei Positionen handelt, die gleichwertig berachtet und abgewogen werden können und dürfen. White Power und Black lives Matter sind auch keine zwei Weltbilder, deren Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Menschenrechte sind keine Verhandlungsmasse. Wenn Herr Buschmann ins Gesetz schreibt, dass es statthaft ist, an Eingangstüren "keine trans Menschen" zu schreiben, hat er vermutlich auch kein Problem mit der Einschränkung "keine Juden" oder "nur für Weiße". Es gilt ja das Hausrecht.
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#2 EchseAnonym
  • 14.07.2023, 07:31h
  • Antwort auf #1 von Schon
  • Es ist vor allem auch völliger Unisnn, wie Buschmann die beiden Seiten der Debatte konstruiert. Was sich hier gegenübersteht, sind auf der einen Seite ein von einem unterkomplexen Verständnis von Biologie getragener Essenzialismus und auf der anderen Seite der aktuelle, empirisch nachgewiesene Stand der klinischen Psychologie. Einerseits die esoterische, faktisch falsche Vorstellung, Geschlecht sei immer dem Augenschein nach erkenntlich und unveränderlich und es sei legitim, Menschen aufgrund dieses Anscheins ein bestimmtes Leben aufzuzwingen und andererseits die Einsicht, dass selbst ein so sicher scheinender Begriff wie biologisches Geschlecht keine absolute Kategorie, sondern eher ein Merkmalsbündel im Wittgenstein'schen Sinne ist, dass die tatsächliche Geschlechtsidentität einer Person davon unabhängig ist und dass die Anerkennung dieses Selbstverständnisses und inneren Erlebens untrennbar mit der Achtung der Menschenwürde verbunden ist.

    Dass ein zweitklassiger Schreibtischtäter damit intellektuell überfordert ist, wundert mich nicht, ebensowenig wie der Umstand, dass solche Menschen in Deutschland in höchste Ämter gesetzt werden. Es bleibt ein Trauerspiel.
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#3 Svetlana LAnonym
  • 14.07.2023, 07:51h
  • "zügig nach der Sommerpause"

    Glaubt da noch jemand dran? Der gesamte Werdegang des Gesetzes ist doch nur noch eine Farce. Die ständigen Verschiebungen haben doch erst dafür gesorgt, dass Rechte, TERFs und andere immer lauter ihre Sicht der Dinge (die - aus deren Sicht - natürlich die einzig richtige ist) herausposaunen konnten. Und nach der unsäglichen Hausrechtsdebatte fiel dann noch jemanden ein, dass ja auch Kriminelle das Gesetz (aus)nutzen könnten. Mir will doch wohl niemand erzählen, dass nicht auch schon nach dem TSG für staatliche Stellen keine Möglichkeit bestand, die ehemalige Identität eines trans*-Menschen festzustellen.

    Im Übrigen haben wir auch Banken und es gibt auch Banküberfälle. Werden Banken deshalb verboten?

    Es gibt Autos und es gibt tödliche Unfälle durch Raserei. Werden Autos jetzt verboten?

    Will sagen, dass wohl jedes Gesetz in irgendeiner Form missbräuchlich ausgelegt/genutzt werden kann. Das ist dann aber ein strafrechtliches Problem und darf nicht zu Lasten derer gehen, die dieses Gesetz im gedachten Sinne in Anspruch nehmen.
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