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Verdoppelung
Niedersachsen: Deutlich mehr Ermittlungen wegen Hasskriminalität
Vom 1. Juli vergangenen Jahres bis zum 30. Juni wurden mehr als 2.200 neue Ermittlungsverfahren der zuständigen Zentralstelle in Göttingen aufgenommen – das ist etwa eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Kathrin Wahlmann ist seit dem 8. November 2022 Justizministerin von Niedersachsen (Bild: Justizministerium)
- 18. Juli 2023, 04:08h - 2 Min.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Hasskriminalität sind in Niedersachsen erneut gestiegen. Vom 1. Juli vergangenen Jahres bis zum 30. Juni wurden mehr als 2.200 neue Ermittlungsverfahren der zuständigen Zentralstelle in Göttingen aufgenommen – das ist etwa eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, wie das Justizministerium in Hannover am Montag mitteilte.
Der Leiter der Zentralstelle, Frank-Michael Laue, sagte: "Die Verfahren decken schon heute ein breites Spektrum ab. Sie betreffen Aufrufe zur Gewalt gegen Kommunalpolitiker ebenso wie Cybermobbing in sozialen Netzwerken. Zum Glück gelingt es uns, in vielen dieser Fälle zeitnah Tatverdächtige zu ermitteln und vor Gericht zu bringen."
Viele Meldungen über neues Portal hassanzeigen.de
In den vergangenen Jahren wurden die gestiegenen Ermittlungsverfahren unter anderem auf das eingerichtete Meldeportal hassanzeigen.de zurückgeführt. Vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni gingen laut Ministerium etwa die Hälfte der neu aufgenommenen Verfahren auf Meldungen über dieses Portal zurück.
In mehr als 260 Fällen wurde in dem Zeitraum Anklage erhoben gegen mutmaßliche Täter*innen oder ein Strafbefehl beantragt. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität wurde zum 1. Juli 2020 eingerichtet.
Justizministerin: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum"
"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und es darf auch nie ein rechtsfreier Raum sein", erklärte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zu den Zahlen. "Die engagierte Arbeit der Staatsanwaltschaft Göttingen sorgt dafür, dass Hetze und Diskriminierung im Internet keinen Platz haben. Wo die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und der Bereich des Strafbaren erreicht ist, werden wir als Justiz auch weiterhin konsequent durchgreifen. Die Täterinnen und Täter müssen spüren, dass die vermeintliche Anonymität des Internets kein Freifahrtschein für Straftaten ist." (cw/dpa)














