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AGG-Reform
FDP: Querschüsse gegen Atamans Reformvorschläge
Die FDP spielt wieder Opposition in der Regierung: Die Vorschläge von Ferda Ataman zur Reform des Antidiskriminierungsrechts werden rundweg abgelehnt.

FDP-Haudegen Wolfgang Kubicki hält wenig von den Reformvorschlägen Atamans (Bild: Sanjar Khaksari / flickr)
- 20. Juli 2023, 10:42h 3 Min.
Aus der FDP kommen viele ablehnende Stimmen für den 14-Punkte-Vorschlag der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Ataman hatte am Dienstag in einem Grundlagenpapier (PDF) dem für die Reform verantwortlichen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen, etwa das Kirchenprivileg abzuschaffen, die Diskriminierungsmerkmale zu erweitern oder Klagen zu erweitern.
Viele Liberale machten in der "Bild" ihrem Unmut über das Papier Luft: Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki attestierte etwa, Atamans Vorschlag sei "völlig überzogen" und würde dem "Rechtsfrieden keinen guten Dienst" erweisen. "Frau Ataman spricht weder für die Koalition noch für die Bundesregierung", so der Politiker aus Schleswig-Holstein. Katrin Helling-Plahr (37), die rechtspolitische Sprecherin der FDP, attestierte: "Das Papier von Frau Ataman ist gesellschaftlicher Sprengstoff und sät Verunsicherung allerorten." Das FDP-Vorstandsmitglied Linda Teuteberg erklärte: "Das wichtige Anliegen des Schutzes vor Diskriminierung ist kein Freibrief für Vorwürfe und Ansprüche nach Bauchgefühl und Wahrscheinlichkeiten. Gut gemeint ist nicht gut gemacht". Die Rechtsanwältin und Bundestagsabgeordnete warnte vor "mehr Bürokratie" und dass "Arbeitgeber und Vermieter unter Generalverdacht" gestellt werden würden.
Noch weiter ging der frühere FDP-Fraktionschef in Nordrhein-Westfalen, Gerhard Papke: "Wann sorgt die FDP dafür, dass diese Frau abgewählt wird? Niemals hätte sie ihr aus Kumpanei mit den Grünen ins Amt verhelfen dürfen. Denn alle wussten doch, dass sie unser Land spalten will!" Papke, der derzeit kein Partei- Fraktionsamt mehr innehat, hatte bereits wiederholt gegen queere Rechte Stimmung gemacht – so forderte er letztes Jahr ein Trans-Verbot im Grundgesetz (queer.de berichtete).

Kritik kam vor allem an Ataman-Forderung 15, den Nachweis von Diskriminierung zu erleichtern. "Das AGG sieht zwar eine Beweislasterleichterung vor, jedoch ist diese nicht ausreichend", heißt es dazu in dem Grundlagenpapier. "Die Betroffenen müssen Indizien dafür darlegen, dass die nachteilige Behandlung auf einem geschützten Merkmal beruht. Solche Indizien sind ohne die Angabe von Gründen, die zur Bewerbungsabsage oder zur Ablehnung des Vertragsschlusses führen, oft kaum zu erbringen." Deshalb solle "das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen", auf "Glaubhaftmachung" herabgesetzt werden – "das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt".
FDP hadert pauschal mit Antidiskriminierungsvorgaben
Die FDP hatte bereits wiederholt Probleme mit Antidiskriminierungsgesetzen. So sprach sie sich 2006 gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus, weil dadurch mehr Bürokratie entstehe (queer.de berichtete). Die Partei hatte damals die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben gefordert. Das hätte dazu geführt, dass Diskriminierung von Homosexuellen zwar im Arbeitsrecht verboten, im Zivilrecht aber ausdrücklich erlaubt geblieben wäre. Für diese Forderungen war die FDP scharf unter anderem vom Lesben- und Schwulenverband kritisiert worden (queer.de berichtete). Apokalyptische Warnungen aus der Partei, dass das AGG zu einer großen "Klagewelle" führe, traten nach der Verabschiedung nicht ein.
Auch die Personalie Ataman war in der FDP umstritten. Die Politikwissenschaftlerin und Autorin war vor einem Jahr in einer geheimen Abstimmung nur äußerst knapp vom Bundestag zur Antidiskriminierungsbeauftragten gewählt worden (queer.de berichtete). Linda Teuteberg, die auch jetzt das Grundlagenpapier von Ataman kritisiert, hatte Ataman etwa vergangenes Jahr vor ihrer Wahl im TV-Sender "Welt" vorgeworfen, "Identitätspolitik" zu betreiben: "Frau Ataman ist bekannt dafür, dass sie Menschen in Gruppen einteilt und sehr stark einen Status als Opfer oder Privilegierte zuteilt" (queer.de berichtete).
Dabei stand die FDP in der Vergangenheit der Einschränkung des kirchlichen Rechts auf Diskriminierung in der Vergangenheit durchaus positiv gegenüber. So schrieb die Partei in ihrem Wahlprogramm 2021, dass alle Religionsgemeinschaften "das Gleichheitsgebot und die Glaubensvielfalt, die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung ihrer Mitglieder anerkennen" müssten. Auch aus diesem Grund setze sich die Partei auch für die Ergänzung des Antidiskriminierungsartikels 3 des Grundgesetzes ein, die Benachteiligungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität verbieten soll, wie Justizminister Buschmann vergangenes Jahr im Rahmen der #OutinChurch-Debatte betonte (queer.de berichtete). (dk)














