Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?46347

Erstmalig

Amtsgericht Kreuzberg mit Beflaggung in Regenbogen­farben

Mit einer erweiterten Progress-Pride-Flagge und zwei Regenbogenfahnen vor der Tür bekennt sich erstmals ein deutsches Gericht mit einer Flaggenhissaktion zur Gleichbehandlung queerer Menschen.


Kai Wegner (li.) mit LSVD-Landesgeschäftsführer Alexander Scheld (re.) bei der Fahnenhissung am Roten Rathaus
  • 20. Juli 2023, 14:25h 3 3 Min.

Offizielle Beflaggung in Regenbogen­farben an einem Amtsgericht – das hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Weniger erstaunlich ist der Ort dieses Novums. Denn das erste Gerichtsgebäude mit den Farben der Bewegung für die Rechte von LGBTI steht in Berlin-Kreuzberg.

Die Erlaubnis zur Beflaggung in der heißen Phase der Berliner Pride Weeks erteilt hat Innensenatorin Iris Spranger (SPD), wie queer.de erfuhr.

Spranger auch für Progress-Fahne

Die gewährte die Flaggengeste jedoch nicht nur für das Amtsgericht. Mit Schreiben vom 7. Juli erteilte sie die Zustimmung zum Setzen der Regenbogenflagge an allen Gebäuden und Gebäudeteilen, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin genutzt werden.

Spranger, die im Juni die geschlechtergerecht umbenannte "Innenminister:innenkonferenz" eröffnet hatte, ging sogar noch einen Schritt weiter. Ausdrücklich stellte sie klar, dass auch Regenbogenflaggen in abgewandelten Formen wie der Progress-Pride-Flagge erlaubt sind.

Es ist die Grundlage dafür, dass das Kreuzberger Amtsgericht neben den zwei üblichen Regenbogenflaggen auch die neuere, abgewandelte Variante hisste – nicht nur zusätzlich mit den Farben und Symbolen für die Rechte transgeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen sowie derer von BIPoC, sondern auch inklusive der Inter-Pride-Symbolik.

Alle Menschen verdienen respektvollen Umgang

Das Setzen der Flaggen am Gerichtselbst indes wurde von der Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg angeordnet – denn die Erlaubnis von Spranger ist keine Aufforderung. Beflaggt werden darf dabei vom 15. bis zum 23. Juli – nur nicht am Donnerstag. Der Grund: Am 20. Juli begeht Berlin den Jahrestag des gescheiterten Stauffenberg-Attentats von 1944.

Die Senatorin für Inneres und Sport führte laut Amtsgericht Kreuzberg zu ihrer Flaggengenehmigung aus: "Damit soll beginnend mit dem Lesbisch-schwulen Stadtfest im Bezirk Schöneberg in der Woche vor und am Wochenende des Christopher Street Days ein deutliches Zeichen für Diversität und geschlechtliche Vielfalt in unserer Stadt gesetzt werden."

Das Amtsgericht Kreuzberg wolle dem folgend "mit der Beflaggung ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz in einer weltoffenen Stadt" setzen. Damit werde "das dem Grundgesetz zugrunde liegende Prinzip zum Ausdruck gebracht, wonach alle Menschen gleichermaßen einen respektvollen Umgang verdienen", so die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte Julia Önel zu queer.de.

Zusammen mit dem LSVD-Landesgeschäftsführer Alexander Scheld hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Dienstag vor einer Woche vor dem Roten Rathaus in Berlin die Regenbogenfahne gehisst. Auch die Senatsverwaltung für Finanzen, für Justiz und Verbraucherschutz sowie die Geschäftsstelle der Berliner SPD im Kurt-Schumacher-Haus bekannten sich jeweils zur Community unterm Regenbogen. Im April vergangenen Jahres erlaubte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erstmals auch die Hissung der Fahnen an Gebäuden von Bundeseinrichtungen zu entsprechenden Anlässen (queer.de berichtete).

Hintergrund der in dieser Woche vieldiskutierten Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Julian Reichelt durch Berlins Queerbeauftragten Alfonso Pantisano (SPD) ist ebenfalls eine hauptstädtische Gebäudebeflaggung. Reichelt hatte sich darüber echauffiert, dass sich das Polizeipräsidium mit der Geste gegen die Ungleichbehandlung queerer Menschen aussprach. In seinem Twitter-Kommentar dazu hatte er die Flagge als Symbol einer politischen Bewegung bezeichnet, von einer "totalitären Ideologie" gesprochen und die Fahne implizit in die Nähe der in der NS-Zeit omnipräsenten Hakenkreuzfahne gerückt. (jk)

-w-

#1 Pride
  • 20.07.2023, 17:32h...
  • "... mit der Beflaggung" werde "das dem Grundgesetz zugrunde liegende Prinzip zum Ausdruck gebracht ...".

    Genauso habe ich es hier schon vor Längerem formuliert, weshalb die Regenbogenflagge als grundsätzliches Symbol für das Grundgesetz steht und so sogar vor Gerichten hängen kann. Das macht die Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Reichelt noch um Einiges mehr erfolgversprechend.
  • Direktlink »
#2 Lucas3898Anonym
  • 20.07.2023, 18:07h
  • Leider kann an mancher dem BMI untergeordneten Bundesbehörde dieses Jahr zum Berliner CSD keine Regenbogenflagge hängen, da dies laut einem BMI Erlass nur zu einem konkreten Anlass einmal im Jahr erlaubt sei.
    Dieses Jahr wurde wohl der Diversity-Day am 23.05.2023 genutzt.

    Da sollte man den Erlass anpassen etwas realitätsnäher auf 2-3 Tage im Jahr wie Diversity-Day, IDAHOBIT und CSD.
  • Direktlink »
#3 Pride
  • 20.07.2023, 18:39h...
  • Antwort auf #2 von Lucas3898
  • Es spricht rechtlich wohl nichts gegen Verordnungen, die erlauben, Regenbogenflaggen an allen möglichen staatlichen Einrichtungen jeden Tag im Jahr zu hissen, weil das Prinzip der Vielfalt der Regenbogenflagge eben Anspruch des Grundgesetzes ist und damit des Staates und all' seiner Gewalten sein muß.
  • Direktlink »