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Für Entschädigung
Bundesregierung plant TSG-Schreddermoratorium
Nach dem Transsexuellengesetz diskriminierte Personen sollen nach einem Plan der Bundesregierung entschädigt werden, allerdings werden noch immer deren Akten turnusgemäß geschreddert. Damit soll nun Schluss sein.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen TSG-Akten künftig nicht mehr so aussehen (Bild: stux / pixabay)
- 21. Juli 2023, 10:33h 2 Min.
Das Bundesjustizministerium plan ein Schreddermoratorium für Akten von Personen, die nach dem Transsexuellengesetz behandelt worden waren. In einem Referentenentwurf, der queer.de vorliegt, heißt es: "Die vorliegende Verordnung bestimmt, dass die vorhandenen Akten zum Transsexuellengesetz (TSG) nicht vor Ablauf des Jahres 2030 ausgesondert werden dürfen."
Hintergrund ist der Plan der Ampelregierung, das als transfeindlich kritisierte Gesetz aus dem Jahr 1981 nach der Sommerpause durch ein Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu ersetzen und einen Entschädigungsfonds für wegen des alten Gesetzes ungerecht behandelte Personen einzurichten. Bislang konnten die TSG-Akten nicht gesichert werden, sondern können nur "von der Leitung des Gerichts von Amts wegen oder auf Eintrag eines Beteiligten im Einzelfall" vor der turnusgemäßen Vernichtung gerettet werden.
Viele TSG-Regelungen verfassungswidrig
"Nach dem sogenannten 'Transsexuellengesetz' waren Menschen unter anderem verpflichtet, bestehende Ehen aufzulösen und sich körperlich sterilisieren zu lassen, um ihren amtlichen Namen und Geschlechtseintrag zu ändern", erklärte dazu der Bundestagsabgeordnete Jan Plobner, der stellvertretende queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Diese Regelungen waren seit 1981 in Kraft und wurden erst 2008 bzw. 2011 vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet.
"Ich habe mich deshalb als Queerpolitiker, aber auch als Rechtspolitiker intensiv für ein Moratorium für die Entsorgung von Akten eingesetzt, die als Beleg in einem zukünftigen Entschädigungsverfahren dienen können – und so eine Entschädigung überhaupt erst möglich machen", so Plobner. "Das Trauerspiel um verschwundene Akten bei der Entschädigung von 175-Geschädigten wird sich nicht wiederholen."

Der 31-jährige Sozialdemokrat Jan Plobner ist seit 2021 Mitglied des Bundesparlaments in Berlin (Bild: Deutscher Bundestag / Janine Schmitz / photothek)
Bereits im November 2022 hatte die Justizminister*innen-Konferenz gefordert, "die Aufbewahrung von TSG-Akten interessengerecht neu festzulegen". Kathrin Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hatte es im April gegenüber queer.de als "indiskutabel" bezeichnet, dass nach wie vor Akten von Personen geschreddert werden, die nach dem Transsexuellengesetz behandelt worden waren (queer.de berichtete). (dk)














