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Für Entschädigung

Bundes­regierung plant TSG-Schredder­moratorium

Nach dem Transsexuellengesetz diskriminierte Personen sollen nach einem Plan der Bundesregierung entschädigt werden, allerdings werden noch immer deren Akten turnusgemäß geschreddert. Damit soll nun Schluss sein.


Nach dem Willen der Bundes­regierung sollen TSG-Akten künftig nicht mehr so aussehen (Bild: stux / pixabay)

  • 21. Juli 2023, 10:33h 4 2 Min.

Das Bundesjustizministerium plan ein Schreddermoratorium für Akten von Personen, die nach dem Transsexuellengesetz behandelt worden waren. In einem Referentenentwurf, der queer.de vorliegt, heißt es: "Die vorliegende Verordnung bestimmt, dass die vorhandenen Akten zum Transsexuellengesetz (TSG) nicht vor Ablauf des Jahres 2030 ausgesondert werden dürfen."

Hintergrund ist der Plan der Ampelregierung, das als transfeindlich kritisierte Gesetz aus dem Jahr 1981 nach der Sommerpause durch ein Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu ersetzen und einen Entschädigungsfonds für wegen des alten Gesetzes ungerecht behandelte Personen einzurichten. Bislang konnten die TSG-Akten nicht gesichert werden, sondern können nur "von der Leitung des Gerichts von Amts wegen oder auf Eintrag eines Beteiligten im Einzelfall" vor der turnusgemäßen Vernichtung gerettet werden.

Viele TSG-Regelungen verfassungswidrig

"Nach dem sogenannten 'Transsexuellengesetz' waren Menschen unter anderem verpflichtet, bestehende Ehen aufzulösen und sich körperlich sterilisieren zu lassen, um ihren amtlichen Namen und Geschlechtseintrag zu ändern", erklärte dazu der Bundestagsabgeordnete Jan Plobner, der stellvertretende queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Diese Regelungen waren seit 1981 in Kraft und wurden erst 2008 bzw. 2011 vom Bundesverfassungsgericht als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet.

"Ich habe mich deshalb als Queerpolitiker, aber auch als Rechtspolitiker intensiv für ein Moratorium für die Entsorgung von Akten eingesetzt, die als Beleg in einem zukünftigen Entschädigungsverfahren dienen können – und so eine Entschädigung überhaupt erst möglich machen", so Plobner. "Das Trauerspiel um verschwundene Akten bei der Entschädigung von 175-Geschädigten wird sich nicht wiederholen."


Der 31-jährige Sozialdemokrat Jan Plobner ist seit 2021 Mitglied des Bundesparlaments in Berlin (Bild: Deutscher Bundestag / Janine Schmitz / photothek)

Bereits im November 2022 hatte die Justizminister*innen-Konferenz gefordert, "die Aufbewahrung von TSG-Akten interessengerecht neu festzulegen". Kathrin Vogler, die queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hatte es im April gegenüber queer.de als "indiskutabel" bezeichnet, dass nach wie vor Akten von Personen geschreddert werden, die nach dem Transsexuellengesetz behandelt worden waren (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 MoonshineAnonym
  • 22.07.2023, 00:08h
  • Beim Aufheben von Akten habe ich immer ein komisches Gefühl, ich möchte eigentlich nicht, dass es irgendwo Informationen darüber gibt, dass ich trans* bin, ich denke dabei vor allem an den möglichen Fall, dass doch mal eine Regierung zu stande kommt die LGBTQI+ als Ideologie verbieten möchte und schlimmer noch, trans* Personen das Leben hier unmöglich zu machen.
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#2 canSarahAnonym
  • 22.07.2023, 05:56h
  • Antwort auf #1 von Moonshine
  • Das TSG ist ein Unrechtsgesetz und viele trans Frauen wurden in eine GaOP reingezwungen, die es nicht wollten, nur um legal als Frau anerkannt zu werden. Ich moechte, dass diese Leute Kompensation bekommen koennen. Wenn der Staat diesen Papertrail nun schreddert, koennen das trans Leute das ggf nicht beweisen. Genausowenig wie trans Leute beweisen koennen, dass sie ggf bei dem Verfahren missbraucht wurden. Es gab ja auch noch diese Gutachter, die sich so einen Vorteil ueber trans Leute nahmen, insbesondere wieder trans Frauen. Es betraf immer wieder trans Frauen, aber seltens trans Maenner. Wenn nun diese Akten weg waeren, haetten wir keine Gerechtigkeit. Diese Verfahren kosten tausende fuer uns.
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#3 PolitikverdrossenAnonym
  • 22.07.2023, 12:22h
  • Antwort auf #2 von canSarah
  • Ich fände es gut wenn es eine Möglichkeit gäbe die eigene Akte vernichten zu lassen.
    Denn ich teile die Befürchtung aus dem ersten Kommentar.
    Wobei mir natürlich auch klar ist das jene Kräfte längst Namenslisten erstellt haben.
    Und man nicht vergessen darf das ja doch nicht wenige Nachbarn einen mit Freude melden würden.
    Ganz wie schon einmal...da hat sich eigentlich nichts geändert.

    Ansonsten stimme ich dir aber zu jene müssen das Recht haben eine Widergutmachung bzw. Ausgleich geltend zu machen.
    Wobei ich fürchte das dies den wenigsten gelingen wird.
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