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https://queer.de/?4639
  • 12. April 2006 19 2 Min.

München (queer.de) - Eingetragene Ehepartner haben keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting, entschied der Bundesfinanzhof in München (Aktenzeichen: Bundesfinanzhof III R 51/05). Gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sei nicht verstoßen worden, da der Gesetzgeber mit Blick "auf den im Grundgesetz vorgesehenen besonderen Schutz der Ehe berechtigt [ist], diese im Vergleich zu anderen Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens auch steuerlich besonders zu fördern", so die Richter. Das Gericht lehnte es ab, die Klage eines schwulen Paares dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Die Kläger hatten argumentiert, dass sie auch zivilrechtliche Verpflichtungen eingingen, aber weniger Rechte erhielten als heterosexuelle Ehepartner.
Grüne fordern Neuregelung des Ehegattensplittings
Die grüne Bundestagsfraktion fordert, das Ehegattensplitting auch Eingetragenen Lebenspartnern zu öffnen und in eine Individualbesteuerung umzuwandeln. Dem Antrag zufolge soll bei unterschiedlichen Einkommen beider Ehegatten oder Lebenspartner ein Teil des Einkommens des einen auf den anderen steuerfrei übertragbar sein. Als Höchstbetrag nennt die Fraktion 10.000 Euro. Alle einkommensteuerpflichtigen Personen sollen dabei in Höhe ihres individuell erzielten Einkommens besteuert werden. Durch diesen übertragbaren Höchstbetrag würden die Unterhaltspflichten zwischen Ehe- und Lebenspartnern steuerlich berücksichtigt und das verfassungsrechtliche Gebot der "sozialrechtlichen Einstandspflicht" in der Ehe eingehalten. Die Individualbesteuerung hätte den Effekt, dass für einkommensstarke Haushalte die bisherige Ersparnis aus dem Ehegattensplitting sinkt. Die steuerlichen Mehreinnahmen von vier bis fünf Milliarden Euro wollen die Bündnisgrünen zum Ausbau und zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwenden. (dk/pm)

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#1 gerdAnonym
  • 12.04.2006, 13:33h
  • Das Urteil ist natürlich ziemlich daneben; aber wie die Grünen erkannt haben: der Gesetzgeber ist gefragt !!!

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    Wir kommen jetzt im Bundestag zum Hauptthema "Geld und Steuern". Es ist das ZENTRALE Thema für homosexuelle Paare, wo sie immer noch "schlechter gestellt sind".

    Zwar haben wir sämtliche Pflichten einer Ehe und auch alles bekommen, was dem Staat keine Kosten verursachte ("gemeinsamer Familienname, Verwandtschaftsbeziehungen, gesetzliches Erbrecht), aber beim Thema "Steuern" hörten dann die Zugeständnisse des Staates auf.

    Die Union hat dies bisher erfolgreich im Bundesrat blockiert und jede Partei wird sich bei homosexuellen Paaren danach bemessen lassen, wie sie es denn mit der Erbschaftssteuer und dem Ehegattensplitting hält.

    Der Vorschlag der Grünen im Bundestag ist gut, denn Sie wollen die Einbeziehung der homosexuellen Paare im Steuerrecht, und wir dürfen gespannt sein, wie es die anderen Parteien mit der Reform des Ehegattensplittings halten.
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#2 seb1983
  • 12.04.2006, 14:43h
  • eine Reform des Ehegattensplittings ist vermutlich nur schwer zu erreichen. Die einfachste Lösung wäre wohl es einfach auch Lebenspartnerschaften zuzusprechen.
    Gegen die hier von den Grünen angeregte Reform wird wohl massenhaft Proteste bei besser verdienenden Paaren (zu denen dann übrigens auch meine Eltern eher gehören) auslösen. Da bin ich dann auch gegen *g*
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#3 DavidAnonym
  • 12.04.2006, 14:52h
  • Diese Klagen wären eigentlich überflüssig, wenn man das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein Familiensplitting ersetzen würde.
    Ich finde es unmöglich, wenn das Argument "Kinder fördern" auf der einen Seite zieht, auf der anderen Seite nicht.
    Dann soll man gefälligste ALLE Kinderlosen Paare gleichstellen.
    Oder woraus resultiert die Diskussion um halbe Renten, doppelte Rentenbeiträge, weniger Kinder?
    Etwas nicht durch die Tatsache das die Kinderlosigkeit der Ehepaare gefördert wird, weil das Geld "zum Schutze der Ehe" eben NICHT in die Förderung der Kinder, sondern in die eigene Tasche fliesst?
    Sollte sich das tatsächlich so durchsetzen, dann wird demnächst zwischen Kinderlose 1. und 2. Klasse unterschieden. Und das kann es nun wahrlich nicht sein, oder?
    Auf der einen Hosentasche das Geld mit Kürzungen für Kinderlose rausziehen, auf der anderen Seite Ehepaaren das Geld wieder reinschieben.
    UNSERE Kinderlosigkeit wird jedenfalls nicht subventioniert.
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