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- 12. April 2006 2 Min.
München (queer.de) - Eingetragene Ehepartner haben keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting, entschied der Bundesfinanzhof in München (Aktenzeichen: Bundesfinanzhof III R 51/05). Gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sei nicht verstoßen worden, da der Gesetzgeber mit Blick "auf den im Grundgesetz vorgesehenen besonderen Schutz der Ehe berechtigt [ist], diese im Vergleich zu anderen Formen gemeinschaftlichen Zusammenlebens auch steuerlich besonders zu fördern", so die Richter. Das Gericht lehnte es ab, die Klage eines schwulen Paares dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Die Kläger hatten argumentiert, dass sie auch zivilrechtliche Verpflichtungen eingingen, aber weniger Rechte erhielten als heterosexuelle Ehepartner.
Grüne fordern Neuregelung des Ehegattensplittings
Die grüne Bundestagsfraktion fordert, das Ehegattensplitting auch Eingetragenen Lebenspartnern zu öffnen und in eine Individualbesteuerung umzuwandeln. Dem Antrag zufolge soll bei unterschiedlichen Einkommen beider Ehegatten oder Lebenspartner ein Teil des Einkommens des einen auf den anderen steuerfrei übertragbar sein. Als Höchstbetrag nennt die Fraktion 10.000 Euro. Alle einkommensteuerpflichtigen Personen sollen dabei in Höhe ihres individuell erzielten Einkommens besteuert werden. Durch diesen übertragbaren Höchstbetrag würden die Unterhaltspflichten zwischen Ehe- und Lebenspartnern steuerlich berücksichtigt und das verfassungsrechtliche Gebot der "sozialrechtlichen Einstandspflicht" in der Ehe eingehalten. Die Individualbesteuerung hätte den Effekt, dass für einkommensstarke Haushalte die bisherige Ersparnis aus dem Ehegattensplitting sinkt. Die steuerlichen Mehreinnahmen von vier bis fünf Milliarden Euro wollen die Bündnisgrünen zum Ausbau und zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwenden. (dk/pm)













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Wir kommen jetzt im Bundestag zum Hauptthema "Geld und Steuern". Es ist das ZENTRALE Thema für homosexuelle Paare, wo sie immer noch "schlechter gestellt sind".
Zwar haben wir sämtliche Pflichten einer Ehe und auch alles bekommen, was dem Staat keine Kosten verursachte ("gemeinsamer Familienname, Verwandtschaftsbeziehungen, gesetzliches Erbrecht), aber beim Thema "Steuern" hörten dann die Zugeständnisse des Staates auf.
Die Union hat dies bisher erfolgreich im Bundesrat blockiert und jede Partei wird sich bei homosexuellen Paaren danach bemessen lassen, wie sie es denn mit der Erbschaftssteuer und dem Ehegattensplitting hält.
Der Vorschlag der Grünen im Bundestag ist gut, denn Sie wollen die Einbeziehung der homosexuellen Paare im Steuerrecht, und wir dürfen gespannt sein, wie es die anderen Parteien mit der Reform des Ehegattensplittings halten.