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"Unwort des Jahres"
Linguist*innen kritisieren CDU für Genderverbote
Dutzende Sprachwissenschaftler*innen, darunter die "Unwort des Jahres"-Jury, fordern in der Auseinandersetzung um Verbote geschlechtergerechter Sprache: Auch die "Diskursbrandmauern" zur AfD sind zu verteidigen.

Auf sächsischen Schulhöfen gilt inzwischen offiziell: "Radfahrer absteigen" (Symbolbild) (Bild: Coyote III / wikipedia)
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1. August 2023, 10:12h 5 Min.
Im Juli weitete das sächsische Kultusministerium ein seit 2021 bestehendes Verbot geschlechtergerechter Sprache in Schulen auch auf außerschulische Kooperationspartner*innen aus (queer.de berichtete). Hintergrund: Vor zwei Jahren hatte das Haus von Kultusminister Christian Piwarz (CDU) erstmals per Rundschreiben verfügt, dass "Sonderzeichen, wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren" sowie ihre gesprochene Variante "im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden" seien (queer.de berichtete). Nun gilt das auch für hinzu gebuchte Bildungsträger*innen, etwa queere Peergroup-Aufklärung.
Das sächsische Gender-Verbot für die außerschulischen Gruppen ist nun Anlass für die "Unwort des Jahres"-Jury, den Vorstand des linguistischen Vereins Sprache in der Politik e.V. sowie für 33 weitere Linguistik-Professor*innen vor der Aushöhlung der Demokratie durch die Übernahme rechter Diskursstrategien zu warnen. In Anspielung an den "Brandmauer"-Beschluss der CDU fordern die Wissenschaftler*innen in ihrer Stellungnahme, auch die "Diskursbrandmauern" zu verteidigen.
Gegen die Unterdrückung der Meinungsfreiheit
Die Unterzeichnenden betonen, dass Diskurs und auch Streit rund um Wörter und Sprachkonventionen ein wichtiges Kennzeichen funktionierender Demokratien seien, geradezu "Lebenselement" für die freiheitlich-demokratische Ordnung. Aus linguistischer Sicht seien das Sprechen und die daraus abgeleitete Sprache "bereits in sich zutiefst demokratische Phänomene".
Würden Verbote eines bestimmten Sprachgebrauchs erteilt, würde dieser integrale Bestandteil des Meinungskampfes unterdrückt, die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Derlei Verbote passten "nicht in demokratische Gesellschaftsordnungen" und darum auch "nicht in die Programmatik demokratischer Parteien wie der CDU". Sie gehörten vielmehr "ins politische Arsenal antipluraler, antidemokratischer Kräfte".
Sprecher*innen bestimmten die Regeln der Sprache, meinen die Linguist*innen – und widersprechen darin den Gender-Gegner*innen nicht. Durch ihren Sprachgebrauch verfolgten die Sprecher*innen ihre Ziele, gäben ihre Intentionen zu erkennen und drückten ihre Identitäten und Einstellungen aus – für die Unterschreibenden der Stellungnahme ein Teil des so wichtigen Meinungskampfes. Das werde auch von den Menschen verstanden: "Sternchen und Doppelpunkt haben sich verbreitet und sowohl Befürworter als auch Gegnerinnen wissen, was sie bedeuten und welchen Anspruch ihr Gebrauch verfolgt." Damit gehörten diese sprachlichen Phänomene "aus Sicht einer deskriptiven Sprachwissenschaft faktisch zur deutschen Sprache".
Genderverbote als Erfolg von AfD-Strategien
Das bedeute aber eben keinen Zwang, sie zu nutzen – die Linguist*innen tun es in ihrer Stellungnahme selbst auch nicht und betonen sogar: "Diese Stellungnahme ist kein Plädoyer für das Gendern". Aus linguistischer Sicht sei das Thema ohnehin "eher marginal", seine Bedeutung im medialen und politischen Diskurs "selbst ein Erfolg rechtspopulistischer Nebelkerzen".
Die AfD und ihre ideologischen Verbündeten hätten "in den letzten Jahren systematisch einen Sprachkampf heraufbeschworen", indem sie "einen Zwang zum Gendern durch linke gesellschaftliche Kräfte behauptet haben, der so nicht existiert". Nachteile für Studierende, die nicht geschlechtergerecht schreiben wollten, seien nie belegt worden. Demgegenüber sei es durchaus dokumentiert, dass Studierende Nachteile für die Nutzung geschlechtergerechter Sprache erlitten hätten.
Durch die falsche Wahrnehmung eines Verbots des generischen Maskulinums sei das Verbot der Nutzung geschlechtergerechter Sprache "fälschlich als Schutzmaßnahme für die Wahrung demokratischer Bürgerrechte dargestellt" und schließlich "in Sachsen durch die CDU verhängt" worden.
Dabei sprechen sich die Linguist*innen nicht dagegen aus, dass Institutionen – genannt werden Ämter, Ministerien, Unternehmen, Vereine und Redaktionen – Sprachempfehlungen und -richtlinien formulieren. Davon unterscheide sich der aktuelle Vorgang in Sachsen jedoch: "In diesem Fall aber wurde ein Sprachgebrauchsverbot auch für andere Sprechergruppen erlassen, nämlich für solche, die mit schulischen Einrichtungen in Sachsen kooperieren wollen. Verletzungen des Verbots werden sanktioniert."
Insbesondere dürfte die queere Bildungsarbeit an Schulen wie etwa durch den Dresdner Gerede e.V. von dem Verbot betroffen sein, weil es bei ihr ja gerade auch um die Anerkennung nichtbinärer oder intergeschlechtlicher Leben geht.
In dem sächsischen Verbot für solche Kooperationspartner*innen, geschlechtergerechte Sprache zu nutzen, erkennen die Linguist*innen denn auch "den überaus gefährlichen Sieg einer im Kern rechtspopulistischen Strategie". Dieser Sieg dürfe sich nicht wiederholen. Auch dürfe sich die demokratische Mehrheitsgesellschaft nicht an solche Siege gewöhnen.
Von der sächsischen Landesregierung – aktuell bestehend aus CDU, SPD und Grünen – fordern die Wissenschaftler*innen daher die Rücknahme des Sprachverbots für Kooperationspartner*innen der Schulen. "Sprachverbote sind Instrumente von Diktaturen und in Deutschland Erinnerung an finsterste Zeiten", heißt es abschließend. Und: "Finstere Zeiten beginnen mit dem Dimmen des Lichts."
In der Vergangenheit hatte zum Beispiel der Komiker Didi Hallervorden ganz entgegengesetzt zum Urteil der Linguist*innen die geschlechtergerechte Sprache selbst in die Nähe der Ideologie der Nationalsozialist*innen gerückt (queer.de berichtete). "Natürlich entwickelt sich Sprache", so Hallervorden im August 2021. "Aber sie entwickelt sich nicht von oben herab auf Befehl. Es hat in der letzten Zeit nämlich zwei Versuche gegeben. Einmal von den Nazis und einmal von den Kommunisten. Beides hat sich auf Druck durchgesetzt, aber nur temporär – und zwar auf Zwang."
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Streit der Sprachwissenschaftler*innen
Geht es nach der Zeitung "Welt", dann haben im Juni diesen Jahres allerdings ganze 700 Sprachwissenschaftler*innen, die sich mit der deutschen Sprache beschäftigen, ein Ende geschlechtergerechter Sprache im Fernsehen gefordert. Doch die lange Liste der "Sprachwissenschaftler*innen" der hinter der Forderung stehenden Initiative entpuppte sich vor allem als Liste von Personen, die teilweise Philologien wie zum Beispiel Germanistik oder Romanistik oder Theaterwissenschaften studiert hatten, teilweise nicht einmal solche Fächer (queer.de berichtete).
Das ist bei der Stellungnahme gegen das Gender-Verbot für außerschulische Gruppen in Sachsen anders. So forscht etwa Constanze Spieß zur Diskurslinguistik, zu Sprache und Politik und zur Genderlinguistik. Stephan Habscheid beschäftigt sich an der Universität Siegen mit Sprache in Institutionen und Organisationen, worunter laut Webseite der Hochschule auch "Bürgermeisterkommunikation" zählt, sowie mit "Grundlagen einer Praxeologischen Linguistik und Medienlinguistik".
Der Unterzeichner Frank Liedtke wiederum gibt als seine Arbeitsschwerpunkte an: "Grammatik-Pragmatik-Verhältnis; Sprachphilosophie; Sprache der Öffentlichkeit", David Römer etwa die "lexikalische Semantik und Pragmatik", Martin Wengeler die Deutsche Sprachgeschichte nach 1945. Eine kurze Überprüfung der Unterzeichnenden durch queer.de zeigt, dass diese sich tatsächlich wissenschaftlich in Feldern wie der Soziolinguistik, der Psycholinguistik oder der Theoretischen Linguistik bewegen.
Kritik für ihren Genderkurs hatte die CDU zuletzt auch vonseiten der FDP Hamburg eingesteckt. Die Vize-Vorsitzende im Stadtstaat und Beirätin im Bundesvorstand Ria Schröder warf der Partei gegenüber queer.de vor, "Anstand und Nächstenliebe" vermissen zu lassen (queer.de berichtete).















