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Schleswig-Holstein

Lesbische Tunesierin mitten in der Nacht aus Klinik abgeschoben

Weil sie als Lesbe verfolgt wurde, flüchtete eine Tunesierin nach Europa. Als sie von ihrer drohenden Abschiebung erfuhr, unternahm sie einen Suizidversuch und kam in eine Klinik in Rickling. Dort wurde sie nun nachts von der Polizei abgeholt.


Symbolbild: Protestschild "Bleiberecht für alle bedrohten Queers" beim CSD Gießen im Juni 2023 (Bild: IMAGO / Müller-Stauffenberg)
  • 6. August 2023, 11:36h 3 Min.

In der vergangenen Woche wurde eine lesbische Frau aus Tunesien, die sich als Patientin in der Psychiatrischen Klinik Rickling in Schleswig-Holstein aufgehalten hat, mitten in der Nacht von Polizeibeamt*­innen abgeholt und abgeschoben. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Nordkirche in der Nacht zum 3. August.

Die Tunesierin, einer Teilnehmerin der QUREMI-Gruppe (queer refugees and migrants) des HAKI-Zentrums in Kiel, war aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt worden und hatte zuerst in Schweden Schutz gesucht. Dort wurde ihr Asylantrag jedoch abgelehnt und die Abschiebung in das Herkunftsland angekündigt. Daraufhin floh die 37-Jährige nach Deutschland.

Hier wurde im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Rückführung angekündigt. Als die Tunesierin erfuhr, dass sie abgeschoben werden soll, beging sie einen Suizidversuch und kam in die Klinik nach Rickling. Inzwischen befindet sie sich in einem Abschiebegefängnis im Süden von Schweden, wo ihr nach Angaben der Nordkirche "als lesbische Frau Gefahr für Leib und Leben droht".

Nordkirche: Abschiebung aus Klinik ist "Skandal"

"Dass eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus erfolgt, ist ein Skandal", kritisierte Dietlind Jochims, Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, in einer Pressemitteilung. "Zusätzlich alarmiert uns, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint." Gemeinsam mit den Flüchtlingsbeauftragten in den Kirchenkreisen fordert Jochims eine gründliche Untersuchung der Recht- und Verhältnismäßigkeit der Abschiebung.

Außerdem brauche es eine über den Einzelfall hinaus wirksame Klärung und Sicherheit für Patient*innen sowie für Beschäftigte in Kliniken, so Jochims. Hier sei ein Erlass hilfreich, wie es ihn in anderen Bundesländern gibt: Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz und Thüringen zum Beispiel dürfen dort keine Abschiebungen aus Krankenhäusern mehr vornehmen.

Grünes Sozialministerium: Alles korrekt verlaufen

Die Entscheidung, dass die Tunesierin abgeschoben wird, wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen. Für die nächtliche Abschiebung aus der Klinik war das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge von Schleswig-Holstein, das als Landesoberbehörde im Sozialministerium angesiedelt ist, verantwortlich.

Laut einer Sprecherin des von der Grünen-Politikerin Aminata Touré geleiteten Ministeriums sei bei der Rückführung alles rechtlich korrekt verlaufen. Laufende medizinische Behandlungen oder der Aufenthalt in einer Klinik seien "für sich genommen noch kein Grund, von einer Abschiebung abzusehen. Sie sind vielmehr Grund, die Frage der Reisefähigkeit einer besonders sorgfältigen Prüfung zu unterziehen und ggf. durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten", sagte die Sprecherin gegenüber dem NDR. Grundsätzlich gehe das Aufenthaltsgesetz davon aus, dass gesundheitliche Belange einer Abschiebung nicht entgegenstehen.

Luca Grimminger, Landessprecher der Linken in Schleswig-Holstein, nannte die Umstände der Abschiebung dagegen "unfassbar". Die Recht- und Verhältnismäßigkeit müsse untersucht werden. (cw)

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