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Österreich
"Homo ist Sünde"-Sprayer zu Geldstrafe verurteilt
Ein fundamentalistischer Christ hatte mehr als 100 queer- und muslimfeindliche Graffiti in Oberösterreich hinterlassen. Dafür wurde er jetzt zu 2.000 Euro Geldstrafe sowie Schadensersatz verurteilt.

Der Sprayer filmte seine Taten (Bild: Screenshot Youtube)
- 10. August 2023, 11:26h 2 Min.
Das Landesgericht im oberösterreichischen Wels hat einen 36-jährigen christlichen Fundamentalisten laut Medienberichten wegen schwerer Sachbeschädigung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro und zu vier Monaten Haft verurteilt, die allerdings drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss der Täter 17.000 Euro an Schadensersatzzahlungen leisten.
Der Angeklagte, der Mitglied einer freikirchlichen Gemeinschaft ist, hatte seit Sommer 2022 an mindestens 125 Orten in Oberösterreich Graffiti-Sprühereien mit queerfeindlichen und antimuslimischen Inhalten hinterlassen. So sprühte er etwa "Homo = Hölle" oder "Christus heilt – Homosünde" an Kirchengebäuden, Unterführungen, Ämtern oder Häusern von Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem beschuldigte er in anderen Graffiti beispielsweise den islamischen Propheten Mohammed, pädophil zu sein. Einige seiner Taten filmte er und stellte sie auf Youtube ein. Anfang 2023 wurde er von der Polizei ausfindig gemacht (queer.de berichtete).
Angeklagter: "Homosexuelle kommen in die Hölle"
Vor Gericht begründete der Angeklagte seine Taten mit seinem christlichen Glauben und stellte sich hinter seine Botschaften: "Sowohl Homosexuelle als auch Moslems kommen durch ihr Tun in die Hölle – ich will, dass sie damit aufhören." Er habe durch seine Aktionen einen "öffentlichen Diskurs anregen" und keinen Hass schüren wollen, behauptete er. Gegenüber der Polizei hatte er noch ausgesagt, dass er sehr wohl pauschalen Hass gegen Muslime und sexuell aktive Homosexuelle empfinde. Als ihn der Richter darauf ansprach, stellte er sich hinter diese Aussage: "Ja, weil sie von Satan sind." Mit seinem Tun wolle er ihnen aber helfen.
Eigentlich habe er für seine Äußerungen öffentliche Plakatflächen anmieten wollen, so der Angeklagte weiter. Dies sei ihm aber zu teuer gewesen.
Der Mann trug während der Verhandlung ein T-Shirt mit der Aufschrift: "Jesus ist mein Gott, mein Herr, mein König, mein Heiler, mein Retter, mein Frieden, meine Stärke, meine Zuflucht, mein Versorger, mein Verteidiger, mein Beschützer, mein Leben und alles."
Keine Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft hatte den Sprayer auch wegen Volksverhetzung angeklagt. Hier erkannte der Richter allerdings keine Schuld, weil der Angeklagte seiner Meinung nach andere Menschen nicht dezidiert zum Hass auffordern wolle.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. (dk)














