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Nach Kritik an Abschiebung aus Psychiatrie
Touré ändert Abschiebeerlass für Schleswig-Holstein
Sozialministerin Aminata Touré reagiert auf die Kritik an einer nächtlichen Abschiebung einer lesbischen Tunesierin aus einer Psychiatrie. Künftig sind Krankenhäuser auch ganz im Norden für Abschiebungen Tabu.
- 11. August 2023, 08:45h 4 Min.
Die schleswig-holsteinische Sozial- und Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) hat den Erlass zur Durchführung von Abschiebungen aus dem Bundesland geändert. Das berichtete der NDR am Donnerstag.
Hintergrund ist die Kritik an einer nächtlichen Abschiebung der lesbischen Tunesierin Mariem F. aus einer Psychiatrie heraus in der vorvergangenen Woche. F. war nach einem Suizidversuch mitten in der Nacht zur Überführung nach Schweden in dem psychiatrischen Krankenhaus in Rickling verhaftet worden. Von Schweden aus aus soll sie nun nach Tunesien abgeschoben werden. Als Lesbe droht ihr dort Verfolgung.
Tourè: Aufgabe der Politik, Recht anzupassen
Am Donnerstag demonstrierten in Kiel mehr als hundert Menschen gegen die Abschiebung der Tunesierin. Andrea Dallek vom queeren Kieler HAKI-Zentrum, bei dem F. Teil der Queer-Refugees-and-Migrants-Gruppe gewesen war, sprach dort zu den Demonstrant*innen. Sie berichtete, dass der Kontakt zu F. während der Abschiebung kurzzeitig abgebrochen war, inzwischen aber wieder bestehe. F. befinde sich in der schwedischen Abschiebehaft inzwischen im Hungerstreik.
Gegenüber der Frage des NDR, ob etwas falsches oder unrechtes passiert sei, antwortete die zuständige Ministerin Aminata Touré, dass sich bei der Ausführung der Maßnahme an geltendes Recht gehalten worden sei. Es sei dann aber hinsichtlich der moralischen Frage und der Verhältnismäßigkeit "am Ende des Tages" Aufgabe der Politik, "Recht dann anzupassen". Genau das tat sie denn auch am Donnerstag, nach Aufnahme des Interviews mit dem NDR. Der abgeänderte Erlass wurde von Touré unterzeichnet.
Sozialministerium reagierte schnell auf Kritik
Für die Abschiebung war das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge von Schleswig-Holstein verantwortlich, das als Landesoberbehörde im Sozialministerium angesiedelt ist. Und an dessen Spitze steht die asylpolitisch profilierte Touré, die der Bundespartei der Grünen in der Vergangenheit auf eben diesem Feld Vorwürfe gemacht hatte.
"Zu dem Fall Mariem F. gibt es viele Nachfragen, deshalb hier einmal zur rechtlichen Einordung: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in diesem Fall eine Entscheidung zur Rückführung getroffen", hatte das Sozialministerium die Maßnahme in sozialen Medien zunächst verteidigt, unter anderem als Kommentar unter dem entsprechenden queer.de-Artikel.
Das für F. zuständige Land sei nach geltendem europäischem Recht Schweden und nicht Deutschland. Daran seien die Behörden in Land und Kommunen gebunden. "Allerdings unterliegt Verwaltungshandeln, insbesondere Zwangsmaßnahmen, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" hatte die Öffentlichkeitsabteilung des Ministeriums einschränkend angefügt.
Und: Die "berechtigte Frage", ob derlei Maßnahmen in der Ausführung "künftig auch anders erfolgen" könnten, werde "derzeitig im Ministerium geprüft, um so etwas zukünftig zu vermeiden." Dafür werde der Rückführungserlass des Landes mit demjenigen in Rheinland-Pfalz und dem in Thüringen verglichen und "auch die Rechtsprechung des Bundes in den Blick genommen".
Protest von LSVD, Nordkirche und Klinik
Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche, Dietlind Jochims, hatte die Abschiebung aus der kirchlichen Einrichtung einen Skandal genannt. "Zusätzlich alarmiert uns, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint", sagte sie. Rechtlichen Änderungsbedarf sah denn auch Sarah Weiser, die Sprecherin des Trägers der Psychiatrie.
Auch der LSVD legte seinen Protest gegen die Abschiebung ein. "Als LSVD sehen wir diese Praxis absolut kritisch und der Vorgang ist sowohl in diesem Einzelfall, als auch generell, empörend. Das betrifft dabei nicht nur Tunesien, wie in diesem Falle", hatte Danny Clausen-Holm, Mitglied im LSVD-Landesvorstand von Schleswig-Holstein, gesagt. Protest kam auch vom Flüchtlingsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Schmidt. "Ich habe es erst gar nicht geglaubt", hatte der dem NDR gesagt.
Die lesbische Tunesierin war aufgrund ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland verfolgt worden und hatte zuerst in Schweden Schutz gesucht. Dort wurde ihr Asylantrag jedoch abgelehnt und die Abschiebung angekündigt. Daraufhin war die 37-Jährige nach Deutschland geflohen.
Hier wurde im Rahmen der Dublin-III-Verordnung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuständigkeit Schwedens festgestellt und die Abschiebung nach Schweden angekündigt. Inzwischen befindet sich F. in einem Abschiebegefängnis in Lund im Süden des Landes. (jk)
















