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Wird Diskriminierung wirklich erlaubt?
Queerpolitischer FDP-Sprecher verteidigt Hausrechts-Einschränkung im SBGG
Bald soll das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen werden – die Diskussion darum ist noch lange nicht beendet. So verteidigt selbst der queerpolitische Sprecher der FDP-Fraktion das Recht von Firmen auf Diskriminierung wegen der Transidentität.
- 11. August 2023, 14:03h 4 Min.
Der queerpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Lenders, hält am Hausrecht im Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz fest. "Ich glaube, dass das eher ein Vorteil ist und gerade für die betroffenen trans Personen ein Schutz vor falschen Anschuldigungen ist", sagte Lenders am Freitag im ARD-Mittagsmagazin.
Durch das Hausrecht dürfen Eigentümer*innen und Veranstalter*innen Menschen abweisen. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) nennt den Verweis aufs Hausrecht unnötig, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bezeichnete ihn als überflüssig. Sie warf der Bundesregierung vor, im geplanten Gesetz "ungewöhnlich ausschweifend auf rechtspopulistische Argumente" eingegangen zu sein (queer.de berichtete). Es wird befürchtet, dass das Hausrecht ausgenutzt werden könne, um trans Personen pauschal wegen ihrer Geschlechtsidentität zu diskriminieren und auszuschließen. Demnach könne beispielsweise ein Fitnessstudio-Besitzer einer trans Person den Zutritt zu geschlechtergetrennten Umkleidekabinen verweigern und dies mit dem Hausrecht rechtfertigen. Dabei ist die pauschale Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eigentlich im Grundgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten.
"Wir haben sehr sehr viele Zuschriften bekommen von Saunabetreibern, auch von Vereinen, die sich um Frauenhäuser kümmern, die sagen: Das ist in der Praxis überhaupt gar kein Problem", so Lenders. "Hier wird ein Stück weit ein Problem aufgemacht, was in der Praxis überhaupt nicht da ist."
Soll die Anerkennung von trans Personen im Gefängnis enden?
In der Debatte um trans Personen, die ins Gefängnis müssen, hat Lenders gegenüber der "Bild"-Zeitung eine liberale Haltung gefordert: "Ich halte es für richtig, dass Transmenschen entscheiden können, ob sie in einem Frauen- oder Männergefängnis inhaftiert werden", sagte er der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Spätestens seit das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, müssten lösungsorientierte Regelungen und Möglichkeiten gefunden werden. Gespräche mit Vertreter*innen der Justiz in den Ländern zeigten, dass es pragmatische und unbürokratische Lösungen bereits gebe.
Ob mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes die Bundesländer konkretere Regelungen für den Umgang mit trans Gefangenen und den jeweiligen Strafvollzugsgesetzen treffen, ist noch unklar. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, sagte der Zeitung: "Transgeschlechtliche Strafgefangene gibt es schon heute. Über die richtige Unterbringung entscheiden die Länder. Das Selbstbestimmungsgesetz wird daran nichts ändern."
Ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) unterstrich, dass pragmatisch und im Einzelfall entschieden werden solle. "Ändert ein bislang männlicher Strafgefangener seinen Geschlechtseintrag in weiblich, so folgt allein daraus nicht, dass er in ein Frauengefängnis verlegt werden muss", sagte er.
Union bremst
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsbundestagsfraktion, Günter Krings (CDU), deutete jedoch an, dass trans Frauen nie "echten" Frauen seien könnten: "Personen, die rechtlich und biologisch Männer sind, können grundsätzlich nicht in einem Frauengefängnis untergebracht werden." Krings war während seiner ganzen politischen Karriere immer wieder durch queerfeindliche Äußerungen aufgefallen (queer.de berichtete).
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, René Müller, warnte ebenfalls vor Problemen. "Man kann nie wissen, ob eine Geschlechtsänderung nicht missbräuchlich ausgenutzt wird – zum Beispiel, um vermeintlich angenehmere Haftbedingungen im Frauengefängnis zu genießen", sagte er der "Bild"-Zeitung. Die Justizvollzugsbeamt*innen könnten ihrer Fürsorgepflicht gegenüber allen Gefangenen nicht mehr gerecht werden, warnte er. "Wer als Mann geboren wurde, hat andere körperliche Voraussetzungen als eine biologische Frau. Die könnten gewaltsam gegen Mithäftlinge ausgenutzt werden."
Separierung von trans und cis Gefangenen?
Theoretisch bräuchte es eigene Haft-Stationen oder Einzelunterbringungen für trans Personen, sagte Müller. Praktisch sei das aber aus personellen, logistischen und finanziellen Gründen nicht umsetzbar. "Die Haftanstalten werden vor Herausforderungen gestellt, auf die sie in keiner Weise vorbereitet sind." Müller forderte: "Die Gefängnisse brauchen klare Richtlinien, nach welchen Kriterien eine Person in welches Gefängnis kommt – mit allen Konsequenzen und rechtlicher Sicherheit."
Bislang müssten die Gefängnisleiter "in einer rechtlichen Grauzone entscheiden", wie im Gefängnis mit trans Personen umzugehen sei – zum Beispiel bei Gemeinschaftsaktivitäten oder Arztbesuchen, so Müller. "Die Gefängnisse werden allein gelassen", kritisierte er.
Das im Ampel-Koalitionsvertrag versprochene Selbstbestimmungsgesetz soll nach mehreren Verzögerungen "zügig" nach der Sommerpause beschlossen werden (queer.de berichtete). Rechte Medien machten derzeit zuletzt vermehrt Stimmung gegen das Gesetz und leugnen teilweise die Existenz von trans Menschen. Viel Kritik kommt auch von Union und AfD, aber auch aus der Linkspartei von Sahra Wagenknecht sowie von Feministinnen um Alice Schwarzer. (AFP/cw)















