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Spendensammlung

Rechtsstreit: Sachsen verweigert Enbie korrekte Urkunde zur Berufsausbildung

Obwohl Levi divers ist, will die zuständige Landesdirektion Levis Urkunde nach dem sozialpädagogischen Studium nur in männlicher oder weiblicher Bezeichnung ausstellen. Dagegen klagt das Enbie – mit aktivistischer Unterstützung.


So stellt sich die KI DALL-E nichtbinäre Personen vor (Symbolbild) (Bild: DALL·E artificial intelligence; prompted by Artisaurus / wikipedia)
  • 22. August 2023, 08:02h 3 Min.

Seit 2019 ist es Menschen in Deutschland möglich, in ihrem amtlichen Geschlechtseintrag die Bezeichnung "divers" zu führen – für nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen ein großer Erfolg. Doch über die rechtlichen Folgen der vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise der Kampagne "Dritte Option" erzwungenen Reform müssen sich diverse Personen weiterhin mit staatlichen Behörden streiten.

So ergeht es auch Levi. Das Enbie kämpft derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen darum, dass in Levis Urkunde über die erfolgte Berufsausbildung die korrekte Bezeichnung als "Staatlich anerkannte*r Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in" aufgeführt wird. Das Queere Netzwerk Sachsen weist derzeit auf Levis Situation hin.

Landesdirektion verweigert Ausstellung

Das Sächsische Sozialanerkennungsgesetz besagt, dass die Anerkennungsurkunde in männlicher oder weiblicher Form ausgestellt werden könne. Eine Form für nichtbinäre Personen ist nicht vorgesehen – eine gute Grundlage für die Verantwortlichen bei der zuständigen Landesdirektion Sachsen, Levi die Ausstellung mit korrekter Bezeichnung und damit die Anerkennung des Geschlechts zu verweigern. Die Landesdirektion ist dem sächsischen Innenministerium nachgeordnet.

Nach über einjährigem Streit mit der Behörde zog Levi schließlich mit dem ausgestellten Widerspruchsbescheid vor das Verwaltungsgericht Dresden. Doch das gab der Landesdirektion Recht, wie es vonseiten des Queeren Netzwerks heißt.

Spendensammlung für Präzedenzfall

Weil queere Aktivist*innen die Relevanz von Levis Verfahren für die Rechte nichtbinärer und intergeschlechtlicher Menschen erkennen, unterstützen sie das Enbie. In einer Spendensammlung schreiben sie: "Das Klageverfahren braucht einerseits personelle und zeitliche Kapazitäten und andererseits vor allem auch finanzielle Ressourcen. Für alle Instanzen sind dies Kosten von rund 10.000 Euro." Es sei Geld, das Levi allein nicht aufbringen könne.

Der Kampf für die Rechte der klagenden Person sei aber auch ein Kampf für sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung als auch für die Anerkennung aller Geschlechtsidentitäten in dem Bundesland. Levi habe ein Recht auf staatliche Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität, alle Menschen eines darauf, dass der Freistaat Sachsen die Regelung zum dritten Geschlechtseintrag "endlich diskriminierungsfrei umsetzt".

Die Aktivist*innen rechnen, sagen sie, mit einem Erfolg ihrer Rechtskampagne und hoffen auf die Schaffung eines Präzedenzfalles für andere, denen es ähnlich ergeht wie Levi. Unterstützung haben sie sich denn auch von der für ähnliche Verfahren bekannten Rechtsanwältin Friederike Boll aus Frankfurt am Main gesucht.

Die erklärte queer.de gegenüber, die gerichtliche Klärung werde in diesem Fall wegweisend sein. "Es muss eine pragmatische Lösung gefunden werden. Denn es geht rechtlich nicht, einerseits zu sagen, nicht-binären Personen gebührt wegen ihrer verfassungsverbürgten Grundrechte der gleiche Achtungsanspruch wie Männern und Frauen – dann aber in relevanten Lebensbereichen wie der auf Büroschildern, offiziellen Briefen, Visitenkarten etc. zu führenden Berufsbezeichnung diese Gleichstellung nicht auch praktisch umzusetzen." Grundrechte seien "nicht nur etwas fürs geduldige Papier und Sonntagsreden", sondern "handlungsleitend für unser gesamtes Zusammenleben im Alltag".

Dass nichtbinäre Personen korrekte Bezeichnungen auf ihrer Ausbildungsurkunde führen können, ist das eine – das andere, dann auch bei Arbeitgeber*innen eine Anstellung zu finden. Im Oktober vergangenen Jahres urteilte das Arbeitsgericht Gießen, dass eine Schule in Marburg einer nichtbinären Person erst einen Job in Aussicht stellte, das Angebot aber zurückzog, als sie von der Nichtbinarität erfuhr. Sie gab damit dem Enbie Recht, das die Einrichtung wegen der Diskriminierung verklagt hatte (queer.de berichtete). (jk)

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