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Sitzung am Mittwoch
Bundeskabinett hat Selbstbestimmungsgesetz beschlossen
Nun ist er da, der Beschluss des lange herbeigesehnten Gesetzes im Bundeskabinett. Für trans Personen verschlechtert sich die Lage gegenüber früheren Fassungen nochmals deutlich.

Ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz wird es nach derzeitigem Stand wohl nicht geben (Bild: IMAGO / Martin Müller)
- 23. August 2023, 10:31h 4 Min.
Nach all den Verkündungen und gerissenen Zeitplänen ist es nun so weit. Bundeskanzler Olaf Scholz, der dieses Mal erstmalig den Ankünder gegeben hatte, sollte Recht behalten: Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch hinter einem Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (PDF) versammelt. Damit geht das Vorhaben nun an das Parlament.
Zuletzt hatten laut Presseberichten Bedenken durch das Bundeskriminalamt und das Innenministerium die Verabschiedung hinausgezögert. Dem trägt der Entwurf nun durch neu hinzugekommene Regelungen Rechnungen, die Auskünfte an Innenbehörden vorsehen. So erhalten etwa Bundesverfassungsschutz, Bundespolizei, die Landeskriminalämter oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den alten und neuen Namen und Geschlechtseintrag – sollen die Daten allerdings löschen, wenn sie bisher keine zu der betroffenen Person vorliegen hatten.
Neben diesen obligatorischen Meldungen an Verfolgungsbehörden dürften Änderungen am Offenbarungsverbot sowie die Aufnahme eines Verweises auf das weiterhin geltende Hausrecht für Ärger bei transgeschlechtlichen Menschen und queeren Verbänden sorgen. Und laut Gesetzestext könnte bis zum tatsächlichen Inkrafttreten des "SBGG" noch viel Zeit ins Land gehen.
Ein Viertel-Jahr mit falschen Papieren, Offenbarungsverbot beschnitten
Nach der queer.de zur Verabschiedung im Kabinett vorliegenden Einreichung an das Bundeskanzleramt wurden die drei Monate Wartezeit nach dem Antrag zu einer Anmeldefrist vor der eigentlichen Änderung abgewandelt. Es sei "vorgesehen, dass drei Monate vor der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen eine schriftliche oder mündliche Anmeldung beim Standesamt erfolgen muss". Erfolgt dann nach drei bis sechs Monaten keine solche Erklärung, erlischt die Anmeldung wieder.
Auch beim Offenbarungsverbot gibt es weitere Einschränkungen. So solle das Missachten des Verbots "bei einer absichtlichen Schädigung zukünftig bußgeldbewehrt sein", wie es in einem beigefügten Sprechzettel heißt. Im Zweifelsfall dürfte es allerdings schwierig bis unmöglich werden, diese Schädigungsabsicht zu beweisen.
Diskriminierung erlaubt, Inkrafttreten erst 2025?
Weiter steht in den Unterlagen: "Die Vertragsfreiheit und das Hausrecht gelten wie bisher weiter. Dies ist im Gesetzentwurf klargestellt". Nachdem Justizminister Marco Buschmann Anfang des Jahres in Interviews mit dem Beispiel einer Frauensauna durch verschiedene Medien gezogen war, hatten die Verantwortlichen zunächst den Hinweis auf das weiterhin geltende Hausrecht angefügt. Nun kommt also noch das Vertragsrecht hinzu, auf dessen Gelten hingewiesen wird.
/ Bundeskanzler | Bundeskanzler Scholz lobt den heutigen BeschlussModernes #Selbstbestimmungsgesetz und #Namensrecht: Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen sollen leichter ihre geschlechtliche Identität festlegen. Außerdem sorgen wir für mehr Flexibilität und Freiheit bei der Wahl des Namens.
Bundeskanzler Olaf Scholz (@Bundeskanzler) August 23, 2023
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Im Gesetzestext selber wird das so ausgeführt: "Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt."
Zusammen mit Hinweisen aus den Erörterungen zum eigentlichen Gesetzestext, wonach der Ausschluss transgeschlechtlicher Frauen aus bestimmten Räumen wie Frauensaunen angeblich keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz darstelle, dürfte auch dieser erweiterte Hinweis als implizite Diskriminierungserlaubnis Kritik auf sich ziehen. Denn rein rechtlich gesehen ändert sich ja nichts.
Erste ausgestellte Dokumente in eineinhalb Jahren
Doch wann tritt das Gesetz in Kraft? Bei den Übergangsvorschriften, geregelt in Artikel 1 Paragraph 15, finden sich Platzhalter, die Sache scheint hier noch nicht ausgemacht. Doch im Artikel 13 des Gesetzes, der das Inkrafttreten regelt, werden die Autor*innen deutlich. Dort heißt es: "Dieses Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft".
Bliebe es dabei, wäre es für viele Personen, die wegen der nun schon Jahre andauernden Debatten um das Selbstbestimmungsgesetz zuletzt kein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz mehr angestrengt hatten, ein weiterer Affront. Erste tatsächlich geänderte Papiere könnten dann ab Februar 2025, also in knapp eineinhalb Jahren, ausgestellt werden.
In der öffentlichen Debatte schlägt die Verabschiedung im Kabinett, die sich abgezeichnet hatte, bereits hohe Wellen. Es hagelt Kritik gegenüber den jetzt bekannt gewordenen, neuen Hürden und Einschränkungen der Rechte von TIN-Personen, aber natürlich wird auch die übliche Ablehnung des Gesetzes aus fundamentalen Gründen aufs Neue vorgetragen. Vertreter*innen der Ampelkoalition hingegen verteidigten das Gesetz. (jk)














