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Kommentar
Selbstbestimmungsgesetz: Weiter kämpfen, weil wir müssen
Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzestext enthält eine lange Liste an Zumutungen. Es sind Zugeständnisse an den Rollback, mit dem wir in den kommenden Jahren ringen werden, meint Redakteur*in Jeja Klein.

Da waren die neusten Kröten noch gar nicht zu schlucken: Demonstrant*innen beim CSD in Berlin 2023 (Bild: IMAGO / Carsten Thesing)
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23. August 2023, 12:11h 5 Min.
Das, was da in diesen Tagen an neuen Hinzufügungen beim Selbstbestimmungsgesetz durchsickerte und was auch queer.de schließlich schwarz auf weiß zur Sichtung vorlag, ist eine erneute, bittere Zurückweisung trans- und intergeschlechtlicher sowie nichtbinärer Personen.
Ursprünglich sollte es darum gehen, den Vorgang der Änderung des Namens und des Geschlechtseintrags neu zu regeln und die übergriffige und teure Begutachtungspflicht samt unzumutbarer Wartezeiten abzuschaffen. Stattdessen haben es die Gegner*innen der Rechte transgeschlechtlicher Menschen spätestens mit dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch geschafft, das Gesetz zum Zeitdokument ihres herbeigesehnten Kulturkampfes zu entstellen.
Eine lange Liste der Zumutungen
Ein total durchlöchertes und nutzloses Offenbarungsverbot, drei Monate Wartezeit bis zur Umsetzung von Änderungen, unzumutbare Einschnitte bei der Selbstbestimmung von 14- bis 18-Jährigen, unterschwellige Einladungen dazu, transgeschlechtliche Menschen doch einfach aufgrund nur befürchteter sexueller Belästigungen aus Räumen auszuschließen oder geschäftlichen Austausch und Verträge mit ihnen zurückzuweisen, Regelungen zur Bewertung sportlicher Leistungen, Regelungen zu Quotenregelungen, Kommentare zu Frauenhäusern, Frauensaunen, Toiletten, Umkleidekabinen, Sportvereinen, ja sogar zu Frauenparkplätzen, eine einjährige Sperrfrist ebenfalls zur Abschreckung vermeintlich übereilter und am Ende bereuter Anträge, Sperren für den Verteidigungsfall sowie für den Fall einer Abschiebung, Hinweise auf die Änderung bei allen möglichen Innen- und Verfolgungsbehörden sowie bei Geheimdiensten und am Ende noch ein mögliches Inkrafttreten des Gesetzes erst zum November 2024 – dieser Absatz meines Kommentars ist so lang, weil die Liste an Zumutungen und Beschränkungen der Rechte von TIN-Personen im SBGG so lang ist.
Seit Jahren warte ich darauf, meine Einträge ändern lassen zu können. Nun soll es also noch einmal eineinhalb Jahre dauern? Wirklich?
Aus einem Gesetz zur selbstbestimmten Änderung staatlicher Anerkennung ist ein Gesetz geworden, das im Wesentlichen das tiefe Misstrauen gegenüber den verfassungsgemäßen Rechten geschlechtlicher Minderheiten regelt und rechtfertigt. Hier wird die bloße Existenz von TIN-Personen als Zumutung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft konstruiert und festgeschrieben.
War nicht mehr drin? Ist das der schmale Spalt einer sich schließenden Tür, durch die wir hindurchrutschen – bevor der kulturelle und politische Rollback über uns hereinbricht? Gehen wir mit diesem Gesetz im Nacken in eine Zeit, in der uns unsere Gegner*innen US-amerikanische, britische Verhältnisse bereiten wollen? Was bedeuten diese Festschreibungen transfeindlicher Narrative für die Kämpfe, die noch auf uns zukommen, die noch ausgefochten und gewonnen werden müssen?
Klar, das Ende von Terminen bei Gutachter*innen und den Gerichtsverfahren mit ihren Kosten ist ein Fortschritt. Und dass der Geschlechtseintrag "divers" bald allen Enbies offen stehen soll, auch. Fortschrittlich ist an dem Gesetz aber ansonsten fast nichts. An vielen Punkten verschlechtert sich die Lage gegenüber der vorherigen Situation noch, werden im Austausch gegen die zurückgenommene Pflicht zur Begutachtung und zum Gerichtsverfahren neue Gemeinheiten gegen TIN aufgefahren.
Wir werden weiter kämpfen, weil wir müssen
Wieder schwebt über so mancher Regelung im Gesetz ein verfassungsrechtliches Fragezeichen, wie beim Transsexuellengesetz von 1981. Auch in Zukunft werden einzelne Personen nach ihren sich bereits abzeichnenden Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen mit Klagen reagieren und bis vor das Verfassungsgericht ziehen müssen, um die Emanzipation geschlechtlicher Minderheiten weiter voranzutreiben.
Das Gesetz ist von einer einfach so hingenommenen, mangelnden Sturmfestigkeit geprägt. Denn es belohnt die Gegner*innen transgeschlechtlicher, nichtbinärer und intergeschlechtlicher Menschen in seinen Bestimmungen und Erläuterungen für ihren Widerstand und ermutigt sie dazu, ihre Feldzüge an anderen Fronten zu führen und neu aufzunehmen.
Wenn allein die Befürchtung, sexuell belästigt zu werden, schon zu einem Ausschluss aus bestimmten geschlechtergetrennten Räumen reichen soll, dann sorgen die Transfeinde eben für dieses Gefühl. Wenn Sportvereine qua Satzung transgeschlechtliche Personen ausschließen können sollen, wie das in den Erläuterungen hingestellt wird, als wäre es selbstverständlich, tut sich ein weites Beschäftigungsfeld für den organisierten Hass auf.
Und künftig werden schon die kleinsten Vermerke bei der örtlichen Polizei dazu ausreichen, dass mit der Meldung einer Änderung nach SBGG in den Polizeidatenbanken Hinweise auf die Transgeschlechtlichkeit einer Person eingepflegt werden, von wo sie wiederum schnell mal in Akten zu geführten Verfahren und per anwaltlicher Akteneinsicht ganz woanders hin gelangen können. Und wie sehr sich die Behörden an die Fristen zur Löschung von Daten gebunden fühlen, ist uns allen hinlänglich bekannt.
Dass transgeschlechtliche Personen öfter noch als andere Queers berechtigte Angst vor Begegnungen mit der Polizei haben – egal, ob sie auf Hilfe angewiesen sind, eine Strafanzeige stellen wollen oder einer Straftat verdächtigt werden – wird sich so nur noch weiter verschärfen. Staatlichem Machthandeln hilflos ausgeliefert zu sein, kann unfassbar beängstigend sein. Und in einigen Bundesländern droht bereits eine Regierungsbeteiligung der AfD, werden Vertreter der Partei zum Landrat gewählt. Schon vor Jahren griffen Polizist*innen in Mecklenburg-Vorpommern im "Nordkreuz"-Komplex massenhaft Daten aus Polizeiregistern für eine Truppe ab, die für einen "Tag X" plante, politische Feinde zu liquidieren.
Angehörigen geschlechtlicher Minderheiten bleibt also auch zukünftig keine andere Wahl, als sich zur Erlangung und Verteidigung ihrer grundlegendsten Rechte zusammen zu schließen, zu organisieren und zu kämpfen. Das gilt kurzfristig wie langfristig. Letzte Änderungen im Bundestag sind möglich. Dass unsere Verbündeten innerhalb und außerhalb der Ampel-Fraktionen einige der Zumutungen noch kippen, dafür müssen wir streiten. Und dann gibt es ja noch die von der Koalition ausgesessene Reform bei der Regelleistung medizinischer Versorgung, die Welle an Gewalt, sich querstellende Behörden und Arbeitgeber*innen, Transfeindlichkeit im Gesundheitssystem, das Abstammungsrecht oder die weiterhin so dringend nötige Aufklärung und Wissensvermitlung in der Gesellschaft. Dabei wollen wir doch nichts weiter, als einfach nur unsere Leben zu führen.














